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12.11.09 Verband reicht Klage gegen Qualitätsprüfungsrichtlinie ein
  Essen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) am kommenden Montag beim Sozialgericht Essen eine Klage gegen die überarbeitete Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) einreichen. Dies hatte der Verband bereits vor einigen Wochen angekündigt (CAREkonkret berichtete).
"Das abgesegnete Werk ist inhaltlich und formal ein Affront gegen die Pflegeeinrichtungen und deren Verbände", so VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. "Der Entwurf des GKV- Spitzenverbandes wurde in einer Schnellschuss-Aktion abgesegnet und bereits einen Tag später in einer ersten Prüfung zur Anwendung gebracht." Zum Opfer gefallen ist dabei der festgeschriebene Anspruch der Verbände auf Beteiligung.
Baumann: "Die Konsequenz daraus tragen zunächst einmal die Einrichtungen: Sie werden seit dem 1. Juli nach den neuen QPR geprüft, ohne die MDK-Prüfanleitung im Detail zu kennen." Es drohe somit die Einbeziehung von Daten in die Veröffentlichung, die nicht vereinbart wurden.
Quelle: CAREkonkret 30.10.2009
 
  Demnächst auch Noten für die Tages- und Nachtpflege / Spezielle Prüfkriterien geplant
  Berlin. Die Vertragspartner der Pflege-Selbstverwaltung auf der Bundesebene haben auf Initiative der Leistungserbringerverbände beschlossen, einen eigenen Qualitätsbericht mit speziellen Prüfkriterien und Noten für den Bereich der Tages- und Nachtpflege zu erarbeiten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Die Tages- bzw. Nachtpflege betreut und versorgt Pflegebedürftige, die noch zu Hause leben, aber aufgrund ihres Hilfebedarfs für einen Teil des Tages der Unterstützung bedürfen. Dieses besondere Angebot bedarf einer speziellen Qualitätsbenotung; die Transparenzkriterien für Heime oder Pflegedienste passen hier nicht."
Bislang werden im Bereich Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI) erbrachte Pflegeleistungen nach der für die Pflegeheime geltenden stationären Pflegetransparenzvereinbarung bewertet. "Dieses, speziell auf die vollstationäre Pflege zugeschnittene Qualitäts- und Transparenzverfahren ist für die Tages- und Nachtpflege unzureichend", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Schwerpunkte der Tagespflege liegen in den Bereichen soziale Betreuung und Tagesgestaltung. Darauf müssen sowohl die Prüfkriterien als auch die Noten ausgerichtet sein."
Quelle: CAREkonkret 27.10.2009
 
  Studie: Personalmangel und Arbeitsverdichtung verursachen Pflegefehler
  Bremen. Arbeitsverdichtung, zu wenig Zeit und Personalmangel sind aus Sicht von Pflegekräften die häufigsten Ursachen für Fehler bei ihrer Arbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung der Hochschule Bremen unter 1100 Mitarbeitern von 76 Altenheimen und Krankenhäusern.
Dies sei die erste bundesweite Studie zu diesem Thema, sagte Projektleiterin Monika Habermann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Es habe sich gezeigt, dass sich das Pflegepersonal oft nicht traue, offen über Fehler zu sprechen. Ein besseres Fehlermanagement könne es jedoch nur in einem angemessenen Arbeitsumfeld geben. Da sei die Politik gefragt.
Quelle: CAREkonkret 05.11.2009

08.10.09 Gesundheitspolitik ein Fass ohne Boden
  Die neue Koalition wird erneut direkt oder indirekt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) anheben müssen. Das war der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. schon vor der Wahl lange klar, und zwar unabhängig von der Zusammensetzung der Koalition.
Interessant ist aber für die demokratische Grundstimmung in unserem Land, dass im Wahlkampf keiner der politischen Mandatsträger auf das Defizit im Gesundheitsfond von 7,5 Milliarden Euro hingewiesen hat.

Die Bevölkerung wurde somit absichtlich getäuscht, dies ist die feste Überzeugung des Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit, Wolfram - Arnim Candidus. Es ist nun zu fürchten, dass die Koalitionäre faule Kompromisse wie die Folgenden eingehen:

Ø Beibehaltung des Gesundheitsfonds, obwohl die FDP im Wahlkampf lauthals gefordert hat, dass dieser abgeschafft wird.
Ø Vermeidung einer Anhebung des von der Politik bestimmten prozentualen Beitragssatzes zur GKV, denn dies würde die Arbeitgeber wegen der steigenden Lohnnebenkosten verärgern.
Ø Freigabe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags in der Höhe.

Dies ist der einfachste Weg und wird den Versicherten als Kunden und den Patienten als Nutzern des Gesundheitswesens dann sicherlich als Wettbewerbsinstrument der gesetzlichen Krankenkassen verkauft werden. In Wirklichkeit steht hinter dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag jedoch eine indirekte Beitragserhöhung, die je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein kann.

Gesetzliche Kassen mit hohem Marktanteil werden mit dem Hinweis eines niedrigen kassenindividuellen Zusatzbeitrags verstärkt Versicherte anwerben und so den Marktanteil ausbauen wollen. Gleichzeitig führt dieses Verhalten dieser Krankenkassen aber auch zu weiterer Leistungsrationierung für die Versicherten und Patienten sowie zur Realisierung von Vergütungskürzungen bei den Berufsgruppen und Institutionen der Versorgung - denn somit können die Ausgaben dieser Kasse gesenkt werden.
Für den Bürger gibt es dann noch weniger Transparenz hinsichtlich der Kassenleistungen und gleichzeitig muss er erneut mehr bezahlen.

Deshalb fordern wir erneut einen kompletten Strukturwandel von der sich zurzeit bildenden Koalition mit einer strukturellen Ausrichtung und Orientierung des Gesundheitswesens am regionalen Bedarf und an den individuellen Bedürfnissen der Versicherten und Patienten.

Wir fordern den Abbau von Bürokratie im System und nicht die Ausdehnung durch die separate Inrechnungstellung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dies wäre verbunden mit ca. 50 Millionen neuen Datensätzen, Mahnverfahren und einem erheblichen Anstieg der Personalkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Wir fordern von den politischen Mandatsträgern, dass sie uns als Wähler und Bürger dieses Landes nicht weiter täuschen und vertrösten, sondern dass sie unsere Interessen in den Vordergrund stellen. Dazu gehört eine Sicherung der medizinisch-therapeutisch-pflegerischen wohnortnahen Versorgung in einem strukturell veränderten Gesundheitswesen.
 
  Perspektiven für die Versicherten und Patienten nach der Bundestagswahl
  Lediglich eine modifizierte Ausrichtung der Gesundheitspolitik ist nach der Bundestagswahl durch die neuen Koalitionspartner zu erwarten, aber kein radikaler Wandel der Entwicklung zu Gunsten der Versicherten und Patienten. Gründe dafür sind das schon jetzt bekannte Finanzloch im Gesundheitsfonds, die notwendigen Regelungen bezogen auf die Staatsverschuldung, die bereits diskutierte Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Auswirkungen der bisherigen destruktiven Gesundheitspolitik der großen Koalition.

Der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit der DGVP, Wolfram - Arnim Candidus, fordert deshalb die Koalitionäre schon jetzt zu Beginn der Grundsatzverhandlungen dazu auf, nicht erneute Beitragserhöhungen zu erwägen, sondern die nachfolgenden Sachverhalte zu realisieren:

1. Schaffen von effektiv wirksamen Rahmenbedingungen zum Erhalt der wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung mit einer optimierten Vergütung der Berufsgruppen und Institutionen, die sich zur regionalen Zusammenarbeit in der Versorgung der Patienten verpflichten.
2. Erhalt der freiberuflich tätigen Ärzte und finanzielle Förderung von Medizinischen Versorgungscentern, die in Initiative der Freiberufler gebildet werden.
3. Rückabwicklung des Gesundheitsfonds und der ausufernden Bürokratie. Mehr Leistungsorientierung der gesetzlichen Krankenkassen an den Bedürfnissen der Versicherten = Kunden anstatt einer Einheitsversicherung.
4. Wiederherstellung der freien Wahl der Versicherung, des Arztes, der stationären Einrichtung, des Medikaments und Hilfsmittels und des Pflegedienstes für die Versicherten, Patienten und Pflegebedürftigen.
5. Intensive Einbindung der kompetenten Berufsgruppe Pflege in die Gesamtversorgung zur Entlastung anderer Berufsgruppen und zur Qualitätsverbesserung für die Versicherten, Patienten und Pflegebedürftigen.
6. Abbau der Globalvorgaben und somit Wiederherstellung der Therapiefreiheit der Mediziner im Sinne einer innovativen sachgerechten Versorgung der Patienten.
7. Ausbau der Kollektiverträge und Abbau von Selektivverträgen, mehr Transparenz in der Verwendung der Finanzmittel auch in Zusammenhang mit Rabattverträgen usw.
8. Abbau der starren Sektorengrenzen und der sektoralen Budgets, Ausbau der integrierten Versorgung und Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versicherten und Patienten und nicht, wie bisher, unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung.
9. Intensiver Ausbau der Prävention zur Vermeidung von Krankheit und als Mittel, den dramatisch ansteigenden Finanzbedarf in den kommenden Jahrzehnten zu bremsen.

Die DGVP hofft, dass die Belange der Versicherten und Patienten in der Politik wieder mehr berücksichtigt werden und auch die Medien dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich intensiver mit dem Thema "Gesundheit" und "Gesundheitspolitik" beschäftigen.

29.09.09 Mindestlohn für Mitarbeiter der Pflegeberufe
  Extrem negative Auswirkung können seit Jahren für die Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie die Berufsgruppen der Pflege beobachtet werden. Durch immer mehr Leistungsverdichtungen sind die Mitarbeiter der Pflege überbelastet. Der Kostendruck auf die Institutionen der ambulanten und stationären Pflege führt zum Abbau von qualifiziertem Personal, zur Absenkung der Vergütungen und somit zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten - verbunden mit Demotivation der kompetenten und engagierten Menschen in der Pflege.
In der Zeit der anhaltenden Finanzkrise hat die Notwendigkeit von guten Betriebsergebnissen erste Priorität. Die kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Institutionen der ambulanten und stationären Pflege werden immer stärker qualitätsgeprüft und müssen zusätzlich mit immer geringerer finanzieller Ausstattung optimale Leistungen erbringen.
Aktuell gibt es Bestrebungen, einen Mindestlohn für die Berufsgruppe Pflege zu erarbeiten, der dann durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung rechtswirksam werden soll. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
In die achtköpfige Kommission, die diese Mindestlöhne festlegen soll, ist keine der vielen existierenden Organisationen der Pflege berufen worden. Der Deutsche Pflegerat, der seit 11 Jahren konzentriert die Interessen der Berufsgruppe Pflege vertritt, soll jedoch zu Anhörungen hinzugezogen werden.
Ein Stundenlohn von 7,50 EUR für eine examinierte Pflegekraft ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Mitarbeiter der Pflege und eine politisch gewollte Fehlentscheidung zu Lasten der Pflegebedürftigen und Angehörigen. Es geht den Arbeitgebern und der Politik nur um die Absenkung der Personalkosten. Gleichzeitig wird von den Pflegeberufen einen höhere Qualifikation verlangt und eine stärkere Einbindung in die Gesamtleistungen für die Pflegebedürftigen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es für eine so hoch qualifizierte Berufsgruppe überhaupt eine Mindestlohn-Diskussion geben sollte, v.a. auch deshalb, weil die Ausbildungsanforderungen für den Beruf Pflege immer größer werden. Die DGVP sieht die Gefahr, dass sich immer weniger Menschen für den Beruf der Pflege interessieren und es somit zur stärkeren Ausweitung des Mangels an qualifizierten Mitarbeitern zur Versorgung der Patienten kommen wird.
Jetzt im Wahlkampf und bei der Bildung der neuen Koalition sollte diese Thematik öffentlich diskutiert werden, um die bestehende destruktive Entwicklung zu stoppen.

24.09.09 Bundesarbeitsminister Scholz: Mindestlohn in der Pflege noch 2009
  Berlin. Die rund 600.000 Beschäftigten in der Pflegebranche werden nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) noch in diesem Jahr einen Mindestlohn erhalten. Er rechne damit, dass die zuständige Kommission das Verfahren zur Festsetzung eines Pflege-Mindestlohns 2009 abschließen werde. "Es kann nicht sein, dass sich immer weniger junge Menschen für eine Tätigkeit in dieser Zukunftsbranche interessieren, weil die Löhne so gering sind", sagte der Politiker der "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe). Die Mitglieder habe er bereits berufen. Dem Gremium gehören je zwei Vertreter der Gewerkschaft, der nichtkirchlichen Pflegeanbieter sowie der kirchlichen Anbieter an. Sechs Kommissionsmitglieder müssen dem Vorschlag für einen Mindestlhn zustimmen. Auf Basis dieser Empfehlung kann das Arbeitsministerium dann einen Mindestlohn erlassen. Dieser würde für die gesamte Branche gelten. Quelle: CAREkonkret 15.09.2009
 
  Mindestlohn: Privater Arbeitgeberverband in Kommission einberufen
  Berlin (sts). Der neue private Arbeitgeberverband Pflege hat den Sprung in die Kommission zur Ermittlung eines Mindestlohns in der Pflege geschafft. Wie soeben berichtet, hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die achtköpfige Kommission berufen, die über die Höhe und den Geltungsbereich des Mindestlohns bestimmt. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern. Quelle: CAREkonkret 15.09.2009
 
  Der Pflege ein Gesicht geben: Bundesgesundheitsministerium startet Kampagne
  Berlin. Um den Wert der Pflegeberufe ins Zentrum der Bürger zu rücken, hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt die Kampagne "Ich pflege, weil" ins Leben gerufen. In dieser Online-Ausstellung auf der Internetseite des Ministeriums bekommt die Pflege Gesicht und Stimme, durch Fotos und selbst verfasste Kurztexte von Pflegenden. Das Bundesgesundheitsministerium ruft Pflegende auf, sich an der Aktion zu beteiligen und Pflegebotschafter zu werden. So kann die Aktion dazu beitragen, das gesellschaftliche Ansehen der Pflegeberufe zu stärken und bei jungen Leuten entsprechende Berufsentscheidungen zu fördern.
Teilnehmen kann jeder der pflegerisch tätig ist, egal ob im Beruf, im Ehrenamt oder familiär. Es sind alle Pflegebereiche angesprochen, von der Alten- über die Kranken- bis zur Behindertenpflege. Auf www.bmg.bund.de/ichpflegeweil können interessierte Pflegende ein Foto von sich hoch laden und davon berichten, warum sie diesen Beruf ergriffen oder sich für die Pflege eines Verwandten entschieden haben.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Mit der Aktion wollen wir mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Pflegenden. Pflegeberufe sind Berufe mit Zukunft. Es soll deutlich werden, mit welchem Engagement die Pflegenden den Pflegebedürftigen ein Leben in Würde ermöglichen."
Internet: www.bmg.bund.de/ichpflegeweil Quelle: CAREkonkret 09.09.2009

08.09.09
Stärkung der Patientenrechte als PDF Dokument [download]
  Verschwendung von Beiträgen der GKV Versicherten als PDF Dokument [download]

21.07.09

Frau Lange Prüfung zum „WA cert- DGfW (Beruf)“  bestanden.

  Mit der Qualifizierung zum „WA cert- DGfW (Beruf)“  wird der Grundstein zur Qualifizierung zum Wundtherapeuten / WTcert ® DGfW(Beruf)  gelegt. Die Qualifizierung zum „WA cert-DGfW(Beruf)“ vermittelt die für die praktische Wundbehandlung erforderlichen Grundkenntnisse und führt zum Erwerb von Kompetenzen für eine sichere und angemessene Beurteilung und Dokumentation von Wunden. Er beherrscht den Einsatz von Wundauflagen entsprechend der Wundheilungsphase und kennt weitergehende Verfahren zur lokalen Behandlung von Wunden. Er erkennt rechtzeitig Komplikationen und Gefahren und ist befähigt, eine zeitnahe Weiterleitung von Patienten an auf Wundheilung und Wundbehandlung spezialisierte Einrichtungen oder die nächst höhere Versorgungsstufe zu initiieren.
 

Die DGfW hat mit verschiedenen Organisationen ein Curriculum für die Wundbehandlung konsentiert, dass Grundlage für eine bundeseinheitliche Qualifizierung sein soll. Grundlage der Qualifizierungsinhalte sind die von den Fachgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) erarbeiteten Leitlinien, die Leitlinien des NVL-Programms (Nationale Versorgungsleitlinien) und die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).  Seit Mai 2008 enden Qualifizierungen zum Wundtherapeuten / Wundtherapeut / WT cert ® DGfW (Beruf) mit einer Prüfung. Diese Prüfung führt zu einer akkreditierten Personenzertifizierung.


30.06.09 Nun also doch: Koalition öffnet auch die Altenpflegeausbildung für Hauptschüler
 
Berlin. Die große Koalition hat heute im Gesundheitsausschuss im Rahmen der Arzneimittelgesetz-Novelle beschlossen, den Zugang zur Pflegeausbildung für Personen mit Hauptschulabschluss zu öffnen. Völlig überraschend haben Union und SPD dabei nach Informationen der Bundestagsfraktion der Grünen in letzter Sekunde beschlossen, diese Öffnung nun auch auf die Altenpflegeausbildung zu übertragen. Noch am vergangenen Freitag hatte die gesundheitspolitische Sprecherin des CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, in einem Interview mit CAREkonkret dafür plädiert, zunächst die Erfahrungen mit den Änderungen in der Krankenpflegeausbildung abzuwarten. Dafür wird nun keine Zeit mehr sein. Noch in diesem Sommer soll das Gesetz in Kraft treten. Bei den Grünen stößt das Vorhaben der großen Koalition auf massive Kritik. "Gegen jede Vernunft und jeden fachlichen Rat werden jetzt auch noch in der Altenpflegeausbildung die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt. Damit haben Union und SPD die gesamte pflegerische Fachwelt und Praxis in letzter Sekunde völlig überrumpelt und brüskiert. In ihrer üblichen Arroganz haben sie außerdem den Antrag der Opposition auf eine erneute Anhörung abgelehnt und ihre parlamentarische Stillosigkeit unter Beweis gestellt", sagte Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen. Zwar werde die Öffnung der Ausbildung auf zunächst acht Jahre befristet. "Doch weder ist im Gesetz festgeschrieben, dass es eine wissenschaftliche Auswertung geben muss, noch wie es insgesamt mit der Pflegeausbildung weitergehen soll. Kein Wort davon, keine Idee, kein Ziel. Diese Koalition wirft die Pflege um Jahre zurück und hinterlässt nur unerledigte Aufgaben", so Scharfenberg. Quelle: CAREkonkret 17.06.2009
 
  Interessante Entscheidung zur Kostenübernahme für die Versorgung eines suprapubischen Katheters gefällt
  Das Sozialgericht Lüneburg (Urteil vom 15.01.2009, Az: S 16 KR 61/07) hat eine interessante Entscheidung zu der Kostenübernahme für die Versorgung des suprapubischen Katheters gefällt. Der Kläger erfüllt die Voraussetzungen der Nr. 22 des Leistungsverzeichnisses, da unter den Beteiligten unstreitig ist, dass der Verbandswechsel drei Mal pro Woche am suprapubischen Katheter medizinisch notwendig und der Kläger nicht in der Lage ist, den Verbandswechsel selbst durchzuführen. Gemäß § 37 SGB V erhalten Versicherte u.a. in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst geeignetem Ort neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Nach Abs. 2 wird Behandlungspflege auch dann gewährt, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Behandlungssicherungspflege). Inhalt und Umfang der Versorgung bestimmt sich nach den gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB V erlassenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege vom 16.02.2000. In dem als Anlage zu dieser Richtlinie erlassenen Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege sind die in Betracht kommenden Leistungen aufgeführt. Unter Nr. 22 des Leistungsverzeichnisses ist die Versorgung eines suprapubischen Katheters genannt. Diese Versorgung umfasst ausweislich der Leistungsbeschreibung den Verbandswechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterverband und einschließlich Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente.
Quelle: Newsletter der RAe Dr. Ulbrich & Kaminski, Bochum 24.06.2009
 
  Bundestag erklärt Patientenverfügungen für weitgehend verbindlich
  Berlin. Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag Patientenverfügungen überraschend für weitgehend verbindlich erklärt. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Die Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag nach kontroverser Debatte ohne Fraktionszwang einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist. Die schon existierenden neun Millionen Patientenverfügungen müssen nicht neu formuliert werden. Die katholische Kirche reagierte kritisch. Überraschend deutlich setzte sich der weitestgehende Antrag des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, mit einer Mehrheit von 317 Ja-Stimmen bei 233 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen durch. Fraktionszwang herrschte bei dieser letzten großen ethischen Entscheidung in der zu Ende gehenden Wahlperiode nicht. Gegenmodelle von anderen Gruppen um die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) fanden keine Mehrheit.
Quelle: CAREkonkret 19.06.2009

25.03.09 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Schmidt will Mehrkosten über Bürgerversicherung finanz
 

Berlin (sts). Die Einführung weiterer Pflegestufen kann zu Mehrkosten von bis zu 3,6 Milliarden Euro führen. Weitere Milliardenbeträge zeichnen sich für Übergangsregelungen ab. Das geht aus dem neuen Bericht des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor, den Beiratsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde heute Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) überreichte. Der Beirat nimmt in dem Bericht Stellung zu Umsetzungsperspektiven des neuen Begriffs und Begutachtungsverfahrens. Darin werden Modellrechnungen und Szenarien aufgeführt, die Fragen des Bestandschutzes und Anforderungen an die administrativen Voraussetzungen einbeziehen. Zur Finanzierung einer grundlegenden Reform auf Basis der Empfehlungen des Beirates forderte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erneut eine Pflege-Bürgerversicherung, in die auch die privaten Pflegekassen mit ihren Überschüssen einbezogen werden müssten. Schmidt: "Das neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet. Wir kommen weg von der zeitlichen Berechnung beim Ausgleich von körperlichen Defiziten. Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Der Prozess soll aber bereits jetzt angestoßen werden." Quelle: CAREkonkret 26.05.2009

 
  Verband: Ausbildungszugang für Hauptschüler auch in der Altenpflege öffnen
  Berlin (sts). Als in den vergangenen Wochen der Plan der Koalitionsfraktionen bekannt wurde, den Krankenpflegeberuf auch für Hauptschüler zu öffnen, hat dies eine Protestwelle unter der Berufsverbänden hervorgerufen (CAREkonkret berichtete). Nun hat sich auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zu Wort gemeldet. Das Fazit ist jedoch ein ganz anderes: Der Verband unterstützt das Vorhaben der Koalition und fordert darüber hinaus, die Pläne zur Absenkung der Mindestvoraussetzung zur Aufnahme eine Ausbildung auf den Altenpflegeberuf zu erweitern. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels sei es dringend erforderlich, den Ausbildungszugang für Hauptschüler nicht nur im Bereich der Krankenpflege, sondern insbesondere auch im Bereich der Altenpflege weiter zu öffnen, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. bpa-Präsident Bernd Meurer: "Wir können es uns nicht leisten, auf junge, motivierte Menschen zu verzichten, die mit ernsthaftem Interesse an diesen Zukunftsberuf herangehen. Eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung muss auch als Voraussetzung für die Altenpflegeausbildung gesetzlich festgelegt werden, um dem dringend benötigen Nachwuchs eine Chance zu geben." Quelle: CAREkonkret 27.05.2009
 
  Studie: Krankenpflegekräfte bleiben Beruf treu
  Mainz. Krankenpfleger arbeiten laut einer Studie des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums länger in ihrem Beruf als angenommen. Dies gelte sowohl für Rheinland-Pfalz als auch für Deutschland insgesamt, teilte Ministerin Malu Dreyer gestern in Mainz mit. Das Land habe die "Forschungsstudie zur Verweildauer in Pflegeberufen in Rheinland-Pfalz" im Juni 2005 beim Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität in Halle in Auftrag gegeben. Die Wissenschaftler werteten die Krankenkassendaten von mehr als 42 000 Pflegekräften zwischen 1990 und 2005 aus. Von Versicherten, die im Alter von 20 bis 24 Jahren erstmals voll- oder teilzeitbeschäftigt im Pflegeberuf beschäftigt wurden, arbeiteten zehn Jahre später laut Studie noch mehr als 70 Prozent der Krankenpfleger in ihrem Job. Von Berufseinsteigern im Alter zwischen 35 und 44 Jahren seien nach der gleichen Zeit sogar noch um die 80 Prozent beschäftigt, teilte Dreyer weiter mit. Quelle: CAREkonkret 26.05.2009
 
  Rheinland-Pfalz: Mobile Beraterteams unterstützen Senioren bei der Auswahl geeigneter Wohnformen
  Mainz. In den Regionen Bad Ems, Landau, Mainz und Trier starten vier ehrenamtliche mobile Teams mit der Beratung zu Fragen des gemeinschaftlichen Wohnens, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Im Rahmen des Modellprojektes "Kompetenznetzwerk Wohnen – Neue Formen der mobilen Beratung" bietet dieses neue Angebot Beratung zu Wohnformen im Alter und zu gemeinschaftlichen Wohnformen an. Die mobilen Beratungsteams unterstützen Interessierte bei der Auswahl geeigneter Wohnformen und beim Einstieg in gemeinschaftliche Projekte. Sie geben mit Checklisten und Leitfragen Orientierung im Dschungel der Wohnmöglichkeiten und können Ansprechpartner für weitergehende Fragen, zu regionalen Wohnangeboten und Fördermöglichkeiten benennen. Für alle Interessierten gibt es darüber hinaus auf der Internetseite einen umfangreicher Wissenspool zu gemeinschaftlichem Wohnen.
Quelle: CAREkonkret 27.05.2009

25.03.09 Tagespflege: Kassen müssen auch die Fahrtkosten übernehmen
 

Es ist in Deutschland gängige Praxis, dass Tagespflegeeinrichtungen die Kosten für die Beförderung der Tagesgäste privat mit dem Gast bzw. den Angehörigen abrechnen. Der Gesetzgeber hat jedoch die Grundlage geschaffen die Beförderungskosten mit der Pflegekasse abzurechnen.

So heißt es im § 41 SGB XI Absatz 1 Satz 2 wörtlich: „Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Das ist, wie wir meinen eine sehr klare Aussage. Dennoch gibt es in Deutschland viele Pflegekassen, die das entweder nicht wissen oder wissentlich ignorieren. Um sicher zu gehen haben wir uns unsere Rechtsauffassung vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigen lassen. Die Bestätigung wurde wie folgt formuliert: „Auf die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen, von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück besteht ein Rechtsanspruch. Wenn eine Pflegekasse diesen Antrag auf Beförderungskosten ablehnt, können Sie innerhalb von 4 Wochen in den Widerspruch gehen. Notfalls könnten Sie dies beim Sozialgericht beklagen.“

Eindeutiger kann die Rechtslage also nicht sein. Was bedeutet das jedoch für die Praxis?

Tagespflegeplätze lassen sich somit noch leichter auslasten, da der Eigenanteil des Tagesgastes damit auf die Verpflegungskosten und je nach Bundesland auf die Investitionskosten reduziert wird. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass sich das Sachleistungsbudget eher verbraucht.

Hier kann und sollte der Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen entscheiden, wie er/sie verfahren wollen. Zudem hat ja jeder Pflegebedürftige, der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs-leistungen hat, die Möglichkeit die Aufwendungen, die ihm mit der Inanspruchnahme der Tagespflege entstehen, über die Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erstatten zu lassen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Somit ist die Inanspruchnahme der Tagespflege für viele Pflegebedürftige deutlich günstiger, für einige sogar komplett ohne Eigenanteile möglich und das sollte der Auslastung und Belegung doch deutlich zu Gute kommen!

 
  Sterbende sollen Recht auf spezialisierte Palliativversorgung vor Gericht erstreiten
  Frankfurt/Main. Ärzte und andere Spezialisten aus Palliative Care Teams formieren sich jetzt bundesweit, um Krankenkassen bei der stockenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativersorgung (SAPV) unter Druck zu setzen. Im Vorfeld des Hessischen Palliativtages in Frankfurt haben sich nach Berichten der "Ärzte Zeitung" Spezialisten für Palliativversorgung aus 13 Bundesländern auf eine Strategie geeinigt: Auf breiter Basis sollen Patienten unterstützt werden, die ihr Recht auf SAPV vor Sozialgerichten erstreiten wollen. "Wir wissen inzwischen von mehreren erfolgreichen Gerichtsverfahren, bei denen Kassen verloren haben. Das motiviert uns, diese Taktik zu forcieren", sagte der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Palliativversorgung Hessen, Dr. Thomas Sitte aus Fulda. Es sei allerdings beschämend, "dass Sterbende gezwungen sind, ihren Rechtsanspruch per Gericht zu erstreiten".
Beim Erfahrungsaustausch in Frankfurt wurde deutlich, dass SAPV-Vertragsverhandlungen oft auch deshalb ins Stocken geraten, weil viele Kassen auf Einzelleistungsvergütung setzen. Die Leistungserbringer aber fordern Fall- oder Tagespauschalen. "Unsere Arbeit funktioniert nur im Team - und das 24 Stunden am Tag", so Sitte. Der Arzt hat inzwischen eine Petition an den Deutschen Bundestag gestellt. Seine Kernforderung: Das Recht auf SAPV in der Endphase des Lebens muss sofort umgesetzt werden. (Quelle: CAREkonkret update 17.03.09)
 
  Rheinland-Pfalz: Prüfung stellt erhebliche Mängel in Pflegeeinrichtungen fest
  Alzey. Bei seinen Qualitätsprüfungen im Jahr 2008 hat der MDK Rheinland Pfalz in vielen Pflegeeinrichtungen erhebliche Mängel festgestellt. Vor allem bei der Versorgung und Vermeidung von Druckgeschwüren habe es in jeder zweiten Pflegeeinrichtung gravierende Defizite gegeben, teilte der MDK gestern in Alzey mit. Gerade in dem Bereich der pflegerischen Versorgungsqualität sind zudem gegenüber den Vorjahren keine tatsächlichen Verbesserungen zu verzeichnen. Dabei stelle sich die Situation bei den ambulanten Pflegediensten deutlich schlechter dar als bei den stationären Einrichtungen. Bei 82 Prozent der geprüften ambulanten Dienste wurden pflegerische Defizite festgestellt (stationäre Dienste: 58 Prozent). Besonders die Vorsorge bei Druckgeschwüren, die bei bettlägerigen Patienten entstehen können, sei hier nicht ausreichend (84 Prozent, stationäre Dienste: 58 Prozent). Außerdem erkannte der MDK Mängel bei Ernährung (39 Prozent) und Sondenernährung (31 Prozent). Bei den stationären Diensten sieht es ähnlich aus (Ernährung: 39 Prozent, Sondenernährung: 18 Prozent). Der MDK forderte, mehr Mittel in die Kompetenz der Pflegekräfte zu investieren. Sowohl Ausbildung als auch Nachqualifizierungen sollten ausgebaut werden. Laut Mitteilung hat das Unternehmen im Jahr 2008 insgesamt 307 Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im Land durchgeführt. Insgesamt gibt es 825 solcher Einrichtungen. Das entspricht einer Jahresprüfquote von 37 Prozent. Detaillierte Ergebnisse lesen Sie in der CAREkonkret am 27. März - Quelle: CAREkonkret 17.03.09

04.03.09 Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht
  Neu-Isenburg. Kassen- und Ärztevertreter haben sich im Bewertungsausschuss nach heftigem Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Vergütungsregelung für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) geeinigt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt hat, sind Gebührenordnungspositionen in das Kapitel 40 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für die Kostenerstattung aufgenommen worden. Die SAPV-Erstverordnung soll danach mit 25 Euro vergütet werden, bei Folgeverordnungen werden 15 Euro berechnet. Die Vergütung erfolgt außerhalb des morbiditätsorientierten Gesamthonorars, berichtete die Ärzte-Zeitung. Noch offene Detailfragen zur Verordnung von Arznei, Heil- und Hilfsmitteln werden der Regelung zufolge kurzfristig geklärt. Die Vereinbarung soll ab April umgesetzt werden. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" hatte Ulla Schmidt mit einer Ersatzvornahme für den Fall angedroht, dass es nicht zu einer Einigung komme. Der Gesetzgeber habe für die Jahre 2007 und 2008 insgesamt 210 Millionen Euro für die SAPV veranschlagt. "Davon haben nur etwa zwei Prozent die Leistungserbringer erreicht, meist über Einzelfallentscheidungen", sagt der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Dr. Thomas Schindler.
Quelle: CAREkonkret 11.02.2009
 
  Versicherte sollen Kassenleistungen besser überblicken können
  BERLIN (dpa). Krankenversicherte sollen einen leichteren Überblick über die Angebote der gesetzlichen Kassen bekommen. Eine Karte in der Größe eines Personalausweises soll für den Wettbewerb der Kassen sensibilisieren und Kriterien zu Service und Leistungen aufführen. Das berichtet das Gesundheitsministerium am Freitag in Berlin. Dabei gehe es etwa um gute Erreichbarkeit, Hilfen bei der Vermittlung von Arztterminen oder die Kostenübernahme für Gesundheitskurse. Einzelheiten sollen noch vorgestellt werden. Verbraucherschützer hatten vor zunehmender Unübersichtlichkeit gewarnt. Nach Einführung des Gesundheitsfonds haben die Kassen den Wettbewerb bei Service und Leistungen verschärft. Beispielsweise wirbt die Techniker Krankenkasse mit Lounges statt Wartezimmern in ihren Versorgungszentren. Quelle: Ärzte Zeitung, 13.02.2009

09.02.09 Transparenzvereinbarung für ambulante Pflege ist beschlossen
 
Ein abschließendes Verhandlungsergebnis zu den Kriterien und der Bewertungssystematik für den ambulanten Bereich ist jetzt am 29. Januar in Berlin erfolgt, nachdem es Ende 2008 bereits eine Einigung über die Veröffentlichung der Qualitätsberichte von stationären Pflegeeinrichtungen gegeben hatte. Nach Informationen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) können Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen nun veröffentlicht werden. Für die ambulante Pflege wurden 49 Bewertungskriterien in vier Bereichen festgelegt:
1. Pflegerische Leistungen
2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
3. Dienstleistungen und Organisation
4. Befragung der Kunden
Diese Bereiche sollen mit Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft" bewertet und auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst werden. Aus den Bereichen eins bis drei soll es ein Gesamtergebnis geben, das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen. Neben Pflegeversicherungsleistungen werden somit auch die auf Veranlassung des Arztes durchgeführten pflegerischen Leistungen aus dem Bereich der Krankenversicherung in die Prüfung einbezogen. In der Regel werden die Prüfungen vor Ort bei den pflegebedürftigen Menschen durchgeführt und es wird ermittelt, ob sie die Leistungen, die diese zuvor bestellt haben, in der vereinbarten Qualität erhalten haben. Nach Ansicht des bpa seien die festgelegten Prüfkriterien verständlich formuliert. Sie sollen die zentralen Anforderungen von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen an der häuslichen Pflege berücksichtigen. Dieses Prüfverfahren und die Bewertungssystematik sowie insbesondere die Auswahl der berücksichtigten Pflegebedürftigen werden zwangsläufig auch Auswirkungen auf die weiterhin bestehende Regelprüfung des MDK haben, so der bpa. Wie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) mitteilt, habe der VDAB der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) zugestimmt und eine Klausel einfügen können. Da bisher unklar ist, ob man mit der Form der vereinbartenTransparenzkriterien und der Bewertungssystematik dem Verbraucher wirklich adäquat abbilden kann, welcher Pflegedienst gute Arbeit leistet, bleibe nun eine Möglichkeit der Korrektur: "Alle Vertragspartner haben die Möglichkeit, die Umsetzung der Transparenzvereinbarung kritisch zu prüfen, ggf. zu kündigen und zu Neuverhandlungen aufzufordern. Sollte dann keine einvernehmliche Einigung erzielbar sein, kann – so die neue Klausel – die Schiedsstelle angerufen werden mit dem Ziel, eine Entscheidung herbeizuführen, die das jetzige Papier ersetzt", so Stephan Baumann, VDAB-Bundesvorsitzender. Der VDAB unterstütze die Forderung nach Transparenz und befindet, mit diesem vertraglichen Zusatz ein effektives Instrument zur Konfliktlösung vereinbart zu haben. "Dadurch können wir als Verband zeitnah reagieren und eingreifen, wenn sich für unsere Mitglieder Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung der Transparenzvereinbarung ergeben", so Baumann. (Quelle: Häusliche Pflege)
http://www.haeusliche-pflege.vincentz.net
 
  Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Beirat legt Bericht vor
  In Berlin hat der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, am vergangenen Donnerstag den Bericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) übergeben. Wie bereits berichtet, soll nach Ansicht der Experten für die Festlegung des Pflegebedarfs künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Darüber hinaus soll es künftig fünf statt drei Pflegestufen geben. Ulla Schmidt begrüßte den einstimmig vom Beirat beschlossenen Bericht: "Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen. Die Vorschläge des Beirats sind sehr gelungen, sie weisen in die richtige Richtung." "Die seit Langem kritisierte strikte Ausrichtung der Begutachtungskriterien an körperlichen Defiziten wäre damit vom Tisch, denn sie wird durch neue Fragen nach einer selbstständigen Lebensführung abgelöst", sagte K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Vor allem altersverwirrte Menschen könnten so stärker von Leistungen der Pflegeversicherung profitieren. In verschiedenen Szenarien gehen die Gutachter von Mehrkosten für Sozialhilfeträger und Pflegeversicherung von 0,2 bis fast 4 Milliarden Euro aus. Sie betonen aber, der Gesetzgeber habe hier erheblichen Gestaltungsspielraum. Bisherige Leistungsberechtigte sollen Bestandsschutz erhalten. Seitens der Politik muss nun entschieden werden, welche Empfehlungen und Vorschläge der Experten umgesetzt werden und wie diese Veränderungen finanziert werden sollen. Ulla Schmidt hatte bereits angekündigt, auf Grundlage der Vorschläge eine neue Pflegereform auf den Weg zu bringen und die Diskussion darüber noch vor der Bundestagswahl im September voranzubringen. (Quelle: CAREkonkret update)
 
  Expertenstandard "Entlassungsmanagement in der Pflege" aktualisiert
  Osnabrück. Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Expertenstandards "Entlassungsmanagement in der Pflege" des deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat eine Expertengruppe unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Ulrike Höhmann von der Ev. Fachhochschule Darmstadt den Standard aktualisiert. Die Ergebnisse der Aktualisierung werden nun im Rahmen des 11. Netzwerk-Workshops des DNQP am 27. Februar 2009 in der Charitè Universitätsmedizin Berlin vorgestellt. Um der weiteren Fachöffentlichkeit zu ermöglichen, sich am Fachdiskurs zu beteiligen, wird der aktualisierte Expertenstandard mit den Kommentierungen und der aktuellen Literaturstudie zum Thema für einen Zeitraum von 6 Wochen (vom 09. März bis 19. April 2009) auf der Homepage des DNQP einzusehen sein. Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen werden schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) an die Geschäftstelle des DNQP erbeten. Die eingereichten Stellungnahmen werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und der Expertenarbeitsgruppe ausgewertet und bei der Aktualisierung des Expertenstandards berücksichtigt. Mit einer Veröffentlichung des aktualisierten Expertenstandards ist im Juni 2009 zu rechnen. www.dnqp.de

20.01.09 Schlechte Dokumentation bedeutet nicht gleichzeitig schlechte Pflege
 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat umfangreich und kritisch zu den für den stationären Bereich festgelegten Kriterien zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen Stellung genommen und trifft damit übergreifend zu den Qualitätsprüfungsberichten des MDK eine immer wieder diskutierte Problemlage. Er kritisiert unter anderem, dass die fachgerechte Durchführung der Pflege und des Pflegezustands gleichwertig neben den Kriterien der Dokumentation, Planung, Kommunikation und des Personaleinsatzes stehen. Dass eine Pflegeeinrichtung, die sehr gut pflegt, aber schlecht dokumentiert, schlechtere Ergebnisse erziele, sei aber nicht gewollt.

„Mit dieser Einschätzung rennt die Verbraucherzentrale bei uns offene Türen ein“, merkt Frau Susanne Steinröhder, Vorsitzende des ABVP, an. „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass in den Qualitätsprüfungen zu viele Verwaltungsanteile geprüft werden und der Ergebnisqualität kein angemessener Vorrang eingeräumt wird.

Ein Unterschied in der Gewichtung konnte auch hinsichtlich der 82 zur Veröffentlichung vorgesehenen Kriterien und den Erhebungsbogen zu den MDK-Qualitätsprüfungsrichtlinien nicht erreicht werden. Das Ergebnis ist ein Kompromiss des kleinsten gemeinsamen Nenners und wird vom ABVP mitgetragen. Das Ursprungsproblem liegt nach wie vor in den Qualitätsprüfungsrichtlinien. Entgegen der vielfachen Beteuerungen haben auch die Überarbeitungen dieser Prüfungsrichtlinien im Jahre 2005/06 keinen ausreichenden Schwerpunkt auf die Ergebnisqualität gesetzt.

„Die Einigung auf die 82 Kriterien nimmt unkritisch zur Kenntnis, dass die Prüfer die Dokumentationsleistung zunehmend mit der Pflegeergebnisqualität gleichsetzen,“ so Steinröhder. „So kommt es nicht selten vor, dass der aktuelle Pflegezustand nicht beanstandet wird und über angeblich drohende Pflegemängel abstrakt anhand der Pflegedokumentation und verschriftlichter Arbeitsanweisungen gestritten wird.“

Die Vorsitzende des ABVP weiter: „Die Pflegedokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der professionellen Pflege. Sie kann sinnvoller Weise nur von Fachleuten diskutiert und entsprechend eingeordnet werden. Eine Gleichsetzung mit der Ergebnisqualität ist weder inhaltlich richtig noch für den Verbraucher verständlich.“

Der ABVP fordert:  Spätestens mit der festgelegten Überarbeitung der Veröffentlichung der Prüfergebnisse bis 2011 und der geplanten Berücksichtigung neuerer und besserer Erkenntnisse der Lebens- und Ergebnisqualität müssen die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) überarbeitet werden. Anders lässt sich ein verzerrtes Bild geprüfter Einrichtungen nicht gerade rücken.

 
  Koalition einigt sich auf Mindestlohn für die Pflegebranche
  Berlin. Für die Altenpflege soll es einen Mindestlohn geben. Darauf verständigte sich die Koalitionsarbeitsgruppe am Montag in Berlin, wie der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), nach dem Treffen der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte. Nach seiner Darstellung gilt die Einigung für die Altenpflege, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallentsorger, die Textilreiniger und den Zweig der Bergbau- Spezialarbeiten. Sie sollen nun in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Dies ist die Voraussetzung für branchenverbindliche Lohnuntergrenzen.
Keine Einigung erzielten die Fachleute erneut über einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit. Die Union lehnt diesen ab. Die SPD besteht dagegen auf Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in ein Gesamtpaket.
Die Experten aus Union und SPD berieten seit Monaten über die Anträge aus insgesamt acht Branchen zur Aufnahme in das Entsendegesetz. Derzeit werden etwa 1,8 Millionen Beschäftigte durch Mindestlöhne geschützt. Nach dem Willen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) soll sich ihre Zahl verdoppeln. Dabei spielt die Zeitarbeitsbranche mit etwa 700 000 Beschäftigten die entscheidende Rolle.
Die SPD begrüßt den Mindestlohn in der Pflege. "Der Wettbewerb um immer geringere Löhne gefährdet die Qualität in der Pflege. Faire Arbeitsbedingungen schützen deshalb Arbeitnehmer und Arbeitgeber", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann. Mindestlöhne in der gesamten Pflegebranche seien ein wichtiges Instrument gegen Ausbeutung und Sozialdumping.
Quelle: Quelle: CAREkonkret 13.01.2009
 
  Veröffentlichung der Prüfergebnisse: Auch für ambulante Pflegedienste wird es eine Gesamtnote geben
  Die Qualität ambulanter Pflegedienste wird ab 2009 in Form von Schulnoten bewertet. Darauf haben sich die Vertragsparteien nach Paragraf 113 SGB XI geeinigt. Bereits im November hatten sich die Selbstverwaltungspartner auf ein Schulnotensystem für die stationäre Pflege verständigt.
"Die Darstellung der Bewertung erfolgt analog zu den Pflegeheimen", erklärte Ann Marini, Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, gegenüber CAREkonkret. Die einzelnen Bewertungsergebnisse werden demnach als Gesamtnote zusammengefasst. Mit dieser Gesamtnote soll die Qualität der Einrichtungen transparent und landesweit vergleichbar werden. Die Vertreter der ambulanten Pflegedienste und der GKV-Spitzenverband haben sich unter Beteiligung des MDS auf insgesamt 49 Kriterien zur Qualität der ambulanten Pflege geeinigt, die vom MDK überprüft und dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Seit Jahresbeginn können die Qualitätsberichte von Pflegediensten bei diesen vor Ort oder auch im Internet veröffentlicht werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dann gezielt über 49 pflegerelevante Kriterien in vier Themen informieren:
- Pflegerische Leistungen (Beispiel-Kriterium: Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?)
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (Beispiel-Kriterium: Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?)
- Dienstleistung und Organisation (Gibt es eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden? Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde?)
- Befragung der Kunden (Beispiel-Kriterium: Werden mit Ihnen die Zeiten der Pflegeeinsätze abgestimmt?)
Die einzelnen Kriterien werden mit Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft" bewertet und sollen auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst werden.
Aus den Bereichen eins bis drei wird ein Gesamtergebnis gebildet; das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen. Neben Pflegeversicherungsleistungen werden somit auch die auf Veranlassung des Arztes durchgeführten pflegerischen Leistungen aus dem Bereich der Krankenversicherung in die Prüfung einbezogen.
Bei der Qualitätsprüfung der Pflegedienste werden künftig rund zehn Prozent aller betreuten Patienten aus allen Pflegestufen - erstmalig auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe - in die Bewertung einbezogen. Die Prüftätigkeit bezieht sich somit nicht ausschließlich auf die besonderen Risiken einzelner, sondern auf einen breiteren Querschnitt aller betreuten Kunden.
In den nächsten Wochen wird den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt ggf. eine Anpassung. Anschließend werden nach und nach alle ambulanten Pflegedienste in Deutschland durch den Medizinischen Dienst geprüft. Jeweils nach einer Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. (Quelle: sts, CAREkonkret Nr. 1/2 vom 2.1.2009)
 
  ABVP fordert Konjunkturprogramm im Gesundheitswesen
  Die von der Bankwirtschaft herbeigeführte Katastrophe rechtfertigt ausnahmsweise die bislang verweigerte Schuldenaufnahme zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Beauftragt durch die Experten der Finanzwirtschaft und motiviert vom bevorstehenden Wahlkampf wird die Große Koalition zweistellige Milliardenbeträge in die Konjunktur investieren. Nachhaltige Wirkungen werden zu Recht vor allem auf dem Arbeitsmarkt erwartet. Der ABVP fordert, sich nicht ausschließlich auf Einmaleffekte in der Bauwirtschaft zu verlassen, sondern den zukunftsträchtigen Dienstleistungssektor zu stärken.
„In den letzten Jahren wurde die Vorbereitung auf die demografische Entwicklung und Überalterung der Gesellschaft stets unter dem Blickwinkel der beschränkten Mittel im Gesundheitswesen diskutiert. Mit einem kleinen Anteil der bereit stehenden Milliarden könnte nun endlich geholfen werden,“ erklärt Frau Susanne Steinröhder, Vorstand des ABVP. Sie erinnert daran, dass beispielsweise die Umschulungsausbildung zu Altenpflegefachkräften wegen der Sparmaßnahmen seit 2004 zum Erliegen gekommen ist. Mit wenigen Millionen Euro könnte die Umschulung auf Jahrzehnte hinaus gestärkt werden.
Darüber hinaus könne die Fachkräfteausbildung endlich von den Pflegeversicherungsbeiträgen unabhängig gemacht und, beispielsweise über eine Stiftung, nachhaltig und bedarfsgerecht gesichert werden. Das Hauptargument der knappen Ressourcen, welches die Politik von konkreten Maßnahmen für die demografische Entwicklung bislang abgehalten hat, könne nun nicht mehr gelten. Um die Zufriedenheit und das Image des Berufes der Altenpflegefachkräfte zu stärken, seien auch Finanzierungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen denkbar.
„Es ist nicht zu verstehen, dass die Gesundheitspolitiker auf Bundes- und Landesebene gerade jetzt, wo es ums Geld geht, so ruhig geworden sind,“  gibt die Vorsitzende des ABVP zu Bedenken.
In der Pflege werden ca. 1,2 Mio. Arbeitnehmer beschäftigt und der Bedarf wird steigen. Das mache es im Hinblick auf die demografische Entwicklung erforderlich, jetzt auch zukunftsgerichtete Überlegungen anzustellen, für die bislang kein Geld da war.