Aktuelle Nachrichten [2007]  2008  [2009]  [2010]

01.12.08 MDK-Statistik: Jeder dritte Pflegebedürftige kann Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen
  Essen. Jeder dritte Pflegebedürftige kann Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Das ergab die Auswertung aller 315.000 Anträge auf Pflegeleistungen, die die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im dritten Quartal 2008 begutachtet haben. Allein aufgrund der Begutachtung durch den MDK können demnach rund 100.000 Menschen die verbesserten Zusatzleistungen erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli in Kraft getreten sind.Nach den Auswertungen der Medizinischen Dienste steigt der Anteil der Menschen, die die Voraussetzungen für die Zusatzleistungen erfüllen, mit der Pflegestufe. So hat ein Viertel der Pflegebedürftigen in Pflegestufe I, die zuhause gepflegt werden, Anspruch auf die neuen Zusatzleistungen. In der Pflegestufe II sind es 37, in der Pflegestufe III 50 Prozent. Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Die MDK-Statistik belegt, dass 13 Prozent dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben. Insgesamt können 60 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich, bei denen ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ festgestellt wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben 40 Prozent. Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer auch der Anteil der Menschen, die Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag haben. Auch die Bewohner von stationären Einrichtungen, die an einer dementiellen Erkrankung oder gerontopsychiatrischen Einschränkungen leiden, erhalten künftig verbesserte Leistungen: Für je 25 Demenzkranke kann es künftig eine zusätzliche Assistenzkraft geben. Nach den Auswertungen der MDK haben etwa die Hälfte (46 Prozent) der pflegebedürftigen Heimbewohner einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz. Quelle: CAREkonkret 21.11.08

  Spezialisierte ambulante Palliativpflege (SAP) nicht auf Querfinanzierung von Krankenhäusern beschränken
  Durch die Gesundheitsreform 2007 erhielt der Bürger einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Krankenkassen haben nun erste Verträge geschlossen, welche zusätzliche Mittel in die Versorgung einbringen. Die geforderten Vernetzungsstrukturen und insbesondere Vergütungsvereinbarung mit den von den Krankenhausträgern dominierten Palliativ-Care-Teams, lassen die übrigen Kooperationspartner im Netzwerk oft leer ausgehen. Oft werden ausschließlich die outgesourcten, ehemals von den Krankenhausträgern im Rahmen der Überleitungspflege geschaffenen Strukturen durch die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgestattet. „Von den zusätzlich zur Verfügung gestellten Finanzmitteln kommen zuwenig in der ambulanten Palliativversorgung an“, erklärt Frau Susanne Steinröhder, Vorstand des ABVP. „Die undurchsichtigen Vertragsgestaltungen erlauben es, dass nur Teile der Palliativkonzepte zu finanzieren sind und die Kooperationspartner, insbesondere die ambulanten Fachpflegedienste, leer ausgehen.“ Der Ausbau der ehemals über die Hospizstationen finanzierten Krankenhausleistungen sei durchaus zu begrüßen. Kritikwürdig sei jedoch die vollständige Übernahme der Finanzierung von ehemals stationären Palliativfachkräften durch die spezialisierte ambulante Palliativpflege (SAP). „Diese, auf eine Querfinanzierung ausgerichteten Konzepte kann sich der Mangelversorgungsbereich SAP nicht leisten“, so Steinröhder. Zwar erfüllten diese krankenhausdominierten Vernetzungsstrukturen oftmals die vagen gesetzlichen Anforderungen. Auch an die Kooperationspartner werden erhöhte Qualifikationsanforderungen (z.B. 160 h Fortbildung) gestellt. Die Palliativfachpflegedienste werden jedoch nicht aus der SAP vergütet, sondern müssen auf herkömmliche Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) zurückgreifen. So werden keine Anreize für die zusätzlich erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen und Verbesserung der Palliativversorgung geschaffen. „Die Arbeitsgemeinschaft „Palliativversorgung“ des ABVP hat einige bekannte Kooperationsverträge von Palliativ Care Teams oder ähnlicher Vernetzungsstrukturen geprüft. Die Pauschalbeträge zur Versorgung von Palliativpatienten sind so ausgelegt, dass ausschließlich die an das Krankenhaus angebundenen Palliativfachkräfte finanziert werden. Diese können die vollständige Palliativversorgung außer Haus jedoch nicht gewährleisten. Deshalb müssen die zusätzlich in die Versorgung eingeschalteten Kooperationspartner, z.B. ambulante Fachpflegedienste, in die Verträge einbezogen und die Finanzierung abgesichert werden“, so die Vorsitzende des ABVP. Der ABVP fordert, dass die Krankenkassen ihre Finanzierungskonzeptionen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in allen Bundesländern offenlegen. Damit könnte gleichzeitig auch die Einhaltung der Wettbewerbsneutralität nachgewiesen werden.

  Entscheidung über Mindestlohn in der Pflege vertagt
  Berlin. Die Entscheidung über einen Mindestlohn für die Pflegebranche ist vertagt worden. Das Treffen von Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und den beteiligten Verbänden am heutigen Nachmittag (wir berichteten) hat zu keinen konkreten Ergebnissen geführt. Zwar gebe es unter den Beteiligten Konsens darüber, dass ein Mindestlohn in der Pflege eingeführt werden müsse, sagte ein Sprecher der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegenüber CAREkonkret. Allerdings seien noch einige Detailfragen zu klären. Ursprünglich hatte es geheißen, dass bereits am heutigen Donnerstag eine Vereinbarung geschlossen werden solle. "Die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen", bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf Nachfrage von CAREkonkret. Nun werde es weitere Termine geben. Einen genauen Zeitplan vermochte der Sprecher allerdings nicht zu nennen.
Quelle: CAREkonkret 27.11.08

  Studie: Fast jeder Zweite wird gegen Lebensende pflegebedürftig
  Berlin. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, ist erheblich höher als allgemein angenommen. Nach einer aktuellen Studie war etwa jeder Zweite der 2007 in Deutschland Gestorbenen im Todesjahr ein Pflegefall. Das belegen aktuelle Zahlen des erstmals aufgelegten "Pflegereports" der Gmünder ErsatzKasse (GEK), der gestern in Berlin veröffentlicht wurde. Im Durchschnitt lag das Pflegefallrisiko bei 44,1 Prozent. Seit 1996 - ein Jahr nach dem Start der Pflegeversicherung - hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen um gut 25 Prozent erhöht. Die mittlere Pflegedauer beträgt für Männer 15,8 Monate, für Frauen 40,3 Monate und damit mehr als drei Jahre. Als weiteres Ergebnis offenbarte der Report ein Defizit bei der fachärztlichen Versorgung in den Pflegeheimen. So haben Heimbewohner mit psychischen Störungen oder Parkinson-Syndrom nur durchschnittlich 2,5 Mal im Jahr Kontakt zum Facharzt. Als medizinisch angemessen gelten vier Kontakte. Die hausärztliche Betreuung der pflegebedürftigen Heimbewohner fällt dagegen besser aus. "Wir sehen da keinen so großen Mangel", sagte GEK-Vorstandschef Rolf-Ulrich Schlenker. Er zeigte sich überzeugt, dass es schon in der nächsten Legislaturperiode die nächste Pflegereform geben wird.
Quelle: CAREkonkret 18.11.08

  Studie: Altenpflege muss finanziell attraktiver werden
  Altenpflege in Deutschland bleibt weiterhin Frauensache. Das belegt eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, die jetzt in Berlin vorgestellt wurde: Laut Studie werden zwei Drittel der Altenpflege von Frauen geleistet. Das restliche Drittel übernehmen die Männer - allerdings lieber im Pflegemanagement und nicht in der direkten Pflege. Wie die "tageszeitung" berichtet, sehen die Forscher ein weiteres Problem darin, dass die private Pflege statistisch nicht richtig erfasst wird. So werde der Umfang von privat erbrachten Pflegeleistungen gravierend unterschätzt, wie es Projektleiterin Gertrud Backes von der niedersächsischen Universität Vechta nach Informationen des "Ärzteblatts" zusammenfasst. Die Pflege durch Angehörige entspricht nach Angaben von Backes rund drei Millionen Arbeitsplätzen und wäre 44 Milliarden Euro wert. Die Forscher regen dazu an, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Pflege gesellschaftlich und finanziell attraktiver zu machen, um den künftig wachsenden Bedarf an Pflegekräften auszugleichen und mehr Männer für die private und professionelle Pflege zu begeistern. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat in diesem Zusammenhang finanzielle Anreize gefordert, um mehr Männer für Pflegeberufe zu gewinnen. (Quelle: Vincentz.Net)

12.11.08 Wohlfahrtsverbände fordern bessere Bezahlung von Pflegern
  Kiel. Eine deutlich bessere Bezahlung von Pflegekräften fordern die Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein. Heute reichten die Pflegesätze nicht mehr aus, um den Fachkräften angemessene Löhne zu zahlen, erklärte der Paritätische als Dachverband von 500 Organisationen am Freitag in Kiel. Der soziale Bereich blute personell aus. Die Freien Wohlfahrtsverbände verhandeln derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden über neue Pflegesätze für Jugendhilfe und Arbeit mit Behinderten. Das Angebot der Kommunen bedeute für 2009 unter dem Strich eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent und komme für die Beschäftigten damit einer schallenden Ohrfeige gleich, hieß es. Quelle: CAREkonkret 07.11.2008

  Neues Förderprogramm der Bundesregierung für altersgerechten Umbau
  Berlin. Das Kabinett hat gestern das Investitionsprogramm der Bundesregierung "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" verabschiedetet. Für die Jahre 2009 bis 2011 sollen zusätzlich drei Milliarden Euro unter anderem für den altersgerechten Umbau von Wohnungen bereitgestellt werden. Die Maßnahme ist verknüpft mit der Initiative "Wirtschaftsfaktor Alter", mit der die Bundesregierung auf die Potenziale des Marktes für generationengerechte Produkte und Dienstleistungen aufmerksam macht. Sie bietet die Möglichkeit, die in Modellprogrammen zum Wohnen im Alter gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen. Bundesseniorenministerin Ursula von der Leyen begrüßt die zusätzliche Förderung: "Die Entscheidung hilft der Konjunktur, verbessert die Lebensqualität der älteren Generation und trägt darüber hinaus dazu bei, dauerhaft Pflege- und Betreuungskosten einzusparen." Mehr Informationen finden Sie unter www.baumodelle-bmfsfj.de. Quelle: CAREkonkret 06.11.2008

  Auch Finanzierung der Altenpflegeausbildung muss neu geregelt werden
  Das Interesse der Schulabgänger an der Ausbildung zur Altenpflege sinkt. Der Bedarf an Fachkräften jedoch steigt unter anderem aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung. Der ABVP unterstützt deshalb die Kampagne „Moderne Altenpflege“ der Bundesregierung, soweit sie auf die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes abzielt. Überdies wird darauf hingewiesen, dass eine Ausbildung in der ambulanten Pflege nur noch vereinzelt stattfindet, nachdem die Förderung über BaFöG und Umschulung erlegen ist. „Die Umlagefinanzierung der Pflegeausbildung auf Kosten der Pflegebedürftigen gemäß § 82 a SGB XI muss durch eine wirksame staatliche Förderung ersetzt werden,“ erklärt Susanne Steinröhder, Vorsitzende des ABVP. „Der Pflegebedürftige ist froh, wenn er seine eigene Pflege bezahlen kann. Er hat keinen Cent übrig für die gesellschaftliche Ausgabe, Pflegenachwuchs heranzuziehen, und wählt im Zweifel lieber einen kostengünstigeren Anbieter, der nicht ausbildet. Der Wettbewerb verhindert damit mögliche Ausbildungsabsichten ambulanter Pflegedienste.“
Noch belastender werde die persönliche Situation, wenn der Pflegebedürftige über eine landesweite Umlage nicht nur für seinen Ausbildungsbetrieb, sondern zusätzlich zur Mitfinanzierung der Ausbildung in anderen Pflegeeinrichtungen gezwungen werde. Derartige Regelungen seien vielfach gerichtlich aufgehoben worden. „In den Krankenhäusern werden die Ausbildungskosten zwar ebenfalls umlagefinanziert. Wegen der fehlenden Zuzahlung wird jedoch kein Patient schlechter operiert oder versorgt, wenn er in einem Ausbildungskrankenhaus liegt.“ veranschaulicht Steinröhder. „In der ambulanten Pflege aber muss der Versicherte konkret mehr zuzahlen oder kann sich weniger Pflege einkaufen, wenn er die Pflegeausbildung mit bezahlen muss.“ Zudem  müsse das Erscheinungsbild des Berufes attraktiver werden. Der ABVP unterstütze die Imagekampagne „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“ der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. Weiterhin fordere der ABVP mehr landesweite Förderungsinitiativen. Insoweit werde begrüßt, dass in Bayern die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Pflegebereich auf 1,25 Millionen EURO verdoppelt wurde. „Der Fachkräftemangel ist bereits deutlich spürbar,“ so Susanne Steinröhder. „Wir brauchen jetzt eine sinnvolle Ausbildungsförderung, finanziell und ideell. Die Gesundheitsexperten auf Landes- und Bundesebene müssen sich endlich Gedanken über eine sinnvolle und produktive Neuregelung der Finanzierung machen.“ Quelle: Pressemitteilung des ABVP, 04.11.2008

  Palliativversorgung: Deutsche BKK setzt als erste Kasse den § 132d SGB V um
  Als erste Krankenkasse hat die Deutsche BKK einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Zentrale Rolle spielt der Hausarzt, der die Versorgung der Patienten, die zu Hause sterben wollen, organisiert. Die Deutsche BKK hat den SAPV-Vertrag mit dem Ärzteverein "Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netz" geschlossen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Unheilbar kranken Menschen soll so ermöglicht werden, zu Hause zu sterben. Die entscheidende Rolle trägt der Hausarzt, auch wenn er dem Netz nicht angehört: Er schreibt den Patienten ein und bestimmt, welche Versorgung erforderlich ist. Er koordiniert die Therapie und kann jederzeit einen der neun palliativmedizinisch fortgebildeten Mediziner des Netzes hinzuziehen - entweder zur Behandlung oder zur Beratung. Eine 24-Stunden-Erreichbarkeit ist zudem durch 20 geschulte Palliativ-Pflegekräfte gewährleistet. Mehr zu diesem Projekt lesen Sie in der Printausgabe von CAREkonkret am 7. November. (Quelle: CAREkonkret update)

05.11.08 Palliativversorgung: Deutsche BKK setzt als erste Kasse den § 132d SGB V um
  Berlin. Als erste Krankenkasse hat die Deutsche BKK einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Zentrale Rolle spielt der Hausarzt, der die Versorgung der Patienten, die zu Hause sterben wollen, organisiert. Die Deutsche BKK hat den SAPV-Vertrag mit dem Ärzteverein "Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netz" geschlossen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Unheilbar kranken Menschen soll so ermöglicht werden, zu Hause zu sterben. Die entscheidende Rolle trägt der Hausarzt, auch wenn er dem Netz nicht angehört: Er schreibt den Patienten ein und bestimmt, welche Versorgung erforderlich ist. Er koordiniert die Therapie und kann jederzeit einen der neun palliativmedizinisch fortgebildeten Medizinern des Netzes hinzuziehen - entweder zur Behandlung oder zur Beratung. Eine 24-Stunden-Erreichbarkeit ist zudem durch 20 geschulte Palliativ-Pflegekräfte gewährleistet. Mehr zu diesem Projekt lesen Sie in der CAREkonkret am 7. November. Quelle: Vincentz Network - CAREkonkret vom 29.10.2008

  Patientenverfügung mit Haltbarkeitsdatum und hohen Hürden: Neuer Gesetzentwurf in der Kritik
  Die Diskussionen um Patientenverfügungen gehen weiter: Nachdem die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Göhring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und René Röspel (SPD) ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vorgestellt haben, regt sich Widerspruch. Der neu vorgelegte Entwurf will das Selbstbestimmungsrecht und das Patientenwohl auch in Situationen stärken, in denen der Patient dass Bewusstsein verloren hat und keine eigene Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch einer medizinischen Behandlung mehr treffen kann. Der Entwurf sieht vor, dass einfache, in schriftlicher Form vorliegende Verfügungen verbindlich sein sollen, auch wenn sie ohne vorherige ärztliche Beratung und notarielle Beurkundung verfasst wurden. Wie das "Ärzteblatt" berichtet, gelte dies allerdings nur dann, wenn eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt oder der Patient endgültig sein Bewusstsein verloren hat. Ansonsten soll eine beurkundete Patientenverfügung höchstens fünf Jahre gültig sein dürfen, um z.B. den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen unabhängig vom Krankheitsstadium verbindlich anzuordnen. Eine ärztliche Beratung soll dann ebenfalls vorliegen. "Alle getroffenen Verfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden", so Bosbach. Für Pflegemaßnahmen gelte die Verfügung nicht, denn niemand dürfe verhungern oder verdursten. Die künstliche Ernährung per Sonde gehöre allerdings nicht zur Pflege. Sie könne in der Tat eine Belastung für den Patienten sein. Kritik am Entwurf äußerten der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Sie haben in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt, dass sie die Fünfjahresregelung und notarielle Beglaubigung als hohe Hürde betrachten. Dieser Ansicht ist auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) kritisierte den Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu wenig ernst nehme und hohe bürokratische bzw. finanzielle Hürden für eine wirksame Wahrnehmung der Patientenrechte bedeute. "Mündlichen Willensäußerungen der Patienten kommt keine Verbindlichkeit zu. Dies lehne ich entschieden ab. Wir brauchen vielmehr eine einfache und patientenfreundliche Regelung, die einen verständlichen und klaren Rechtsrahmen setzt", so Stewens. (Quelle: Vincentz.Net)

30.09.08 Eine Verfügung, zwei Reichweiten
  Der Bundestag steht vor einer Richtungsentscheidung über die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen. Eine interfraktionelle Initiative von Bundestagsabgeordneten von Union, Grünen, FDP und SPD will noch in dieser Woche ein Alternativkonzept zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen festzurren.
Von Bülent Erdogan
Schätzungen zufolge haben über neun Millionen Bundesbürger eine Verfügung für den Fall verfasst, dass sie bei einer medizinischen Behandlung ihren Willen nicht mehr selbst bekunden können. Den Plänen zufolge soll es offenbar zwei verbindliche Formen von Patientenverfügungen geben, die sich aber in ihrer Reichweite unterscheiden: So soll eine Verfügung nur dann unbeschränkt gültig sein, wenn sich der Patient zuvor umfassend ärztlich beraten lässt und das Dokument von einem Notar beglaubigen lässt. Die Verfügung darf zudem nicht älter als fünf Jahre sein. Nur in diesem Fall müsste sich der Arzt auch bei einer Erkrankung, die nicht zwingend tödlich verläuft, an die Verfügung halten. Die bisher im Umlauf befindlichen Verfügungen sollen indes zwar auch verbindlich sein, aber nur für Erkrankungen, die unweigerlich zum Tod führen. "Wir befinden uns in der Endabstimmung für einen Gesetzentwurf", hieß es dazu aus dem Umfeld der Initiatoren um die Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP). Mit ihren Vorstellungen reagieren die Parlamentarier auf den Gesetzesentwurf einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Joachim Stünker. Der von über 200 Parlamentariern unterstützte Gesetzentwurf sieht eine weit reichende Geltung von Verfügungen vor, auch wenn die Erkrankung nicht unweigerlich zum Tod führt.
Das Thema hat in der Vergangenheit mehrfach zu Missstimmung innerhalb der Koalition geführt. So warf die Union Stünker vor, mit der Vorlage seines Gesetzentwurfs Absprachen gebrochen zu haben.
Ärzte Zeitung, 22.09.2008

02.09.08 Bundesagentur für Arbeit: Es geht nicht speziell um langzeitarbeitslose Laien
  Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, Langzeitarbeitslose zur Betreuung von Demenzerkrankten einsetzen zu wollen, hat hohe Wellen geschlagen. Vertreter von Pflegeverbänden äußerten Kritik, Wissenschaftler warnten vor "Schnellschüssen", die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte den Plan. Gesundheitsstaatssekretär Theo Schröder hält es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa für "vorstellbar", dass noch im September 2008 erste Hilfskräfte für die Betreuung eingesetzt werden bzw. ihre Ausbildung als Betreuungsassistenten beginnen können. Die Bundesagentur hat derweil in einer Pressemitteilung eingeräumt, es gehe gar nicht speziell um Langzeitarbeitslose. Man prüfe im Bewerberstand, welche Arbeitsuchenden mit Vorkenntnissen im Bereich der Pflege zu finden sind und merke diese Kandidaten für eine mögliche Vermittlung vor. Dabei sei es unerheblich, wie lange die Personen arbeitslos sind. Nach Angaben der Bundesagentur sind zurzeit etwa 35.000 Altenpfleger und Altenpflegehelfer arbeitslos gemeldet und 63.000 Menschen aus diesen Berufen als arbeitsuchend registriert. Außerdem gehe die Bundesagentur auf Pflegeeinrichtungen zu, um Stellenangebote für zusätzliche Betreuungskräfte einzuwerben. Bislang seien ca. 500 Stellen gemeldet worden. Nur dort, wo Pflegeeinrichtungen konkreten Bedarf melden, werden entsprechende Vermittlungsvorschläge für Bewerber unterbreitet. Die Pflegeeinrichtungen würden eigenständig entscheiden, ob und wen sie für ihre Pflegeeinrichtung einstellen, so die Bundesagentur. (Quelle: Vincentz.Net) http://www.vincentz.net/

  Ambulante Palliativversorgung: Ärzteschaft erwartet holprigen Start
  Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht davon aus, dass für den Start der mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zunächst nicht genügend qualifizierte Ärzte zur Verfügung stehen. Nur in den großstädtischen Ballungsräumen wie Berlin gebe es nach Aussagen des KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller genügend qualifizierte Mediziner für die Palliative Care Teams (PCT). In den Mittelzentren und ländlich geprägten Regionen werde dies hingegen nicht der Fall sein, so Müller im Gespräch mit der Ärzte Zeitung. Der Grund: Außer einer 160-stündigen Fortbildung haben die Kassen in ihrer Empfehlung zwingend auch den Nachweis von Erfahrung in der ambulanten oder stationären Palliativversorgung vorgesehen. "Insbesondere für den niedergelassenen Arzt auf dem Land ist es sehr schwer, diese Qualifikationen neben seiner Praxistätigkeit zu erwerben", warnt Müller und fordert ein Konzept zur Schulung dieser Ärzte. Er spricht sich für eine mehrjährige Übergangsfrist aus, in der interessierte Mediziner die Qualifikationen schrittweise erwerben können.

19.08.08 Pflegemisere
 

Kritik der Gesundheitsministerin bloßes Ablenkungsmanöver von verfehlter Gesundheitspolitik. Hier geht es zum PDF Dokument der Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)


19.07.08 Qualitätsberichte: Ampel-Konzept des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz favorisiert
  Hannover. Spätestens bis zum 31. September 2008 müssen die Kriterien und die Bewertungssystematik für die Veröffentlichung von Qualitätsberichten und Prüfergebnissen erarbeitet sein, so sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Nach Informationen der wöchentlichen Finanzpublikation "Capital Investor" erwarten Branchenkenner, dass sich dabei ein Konzept des Medizinischen Dienstes (MDK) Rheinland-Pfalz bundesweit durchsetzen könnte. Die Idee sieht vor, die Qualität der Pflegeheime in neun Bereichen zu messen (Ausstattung, Anbindung und Information; Soziale Kontakte und Beschäftigung; Sauberkeit, Speisen und Getränke; Mitarbeiter; Planung der Pflege; Medizinische Versorgung; Qualität der Pflege; Versorgung verwirrter Bewohner; Befragung der Bewohner zur Lebensqualität). Die Ergebnisse werden anschließend mit Hilfe von Ampelfarben abgebildet. Eine miserable medizinische Versorgung würde etwa die Farbe Rot erhalten. Derzeit testet der MDK das Konzept in 20 Einrichtungen. Tipp: CAREkonkret stellt das System und seine Realisierungschancen auf Bundesebene in einer der nächsten Ausgaben ausführlich vor. Quelle: CAREkonkret Update, 16.07.2008 - http://www.vincentz.net.de

  Urteil: 3-Tages-Frist zur Vorlage von Verordnungen ist keine Ausschlussfrist
  In seinem Urteil vom 24. Januar 2008 (Az. S 3 KR 57/06) stellt das Sozialgericht Potsdam klar, dass ärztliche Verordnungen für medizinisch notwendige Leistungen Häuslicher Krankenpflege auch nach Ablauf der dreitägigen Vorlagefrist nach Ziffer 24 der HKP-Richtlinien genehmigt werden müssen. Das Sozialgericht Potsdam führt in seinem Urteil aus: "Die 3-Tages- Frist ist eine Schutzvorschrift für den Pflegedienst und für die Versicherten, jedoch keine materiellrechtliche Ausschlussfrist für die vor der Vorlage der Verordnung zu erbringende Leistung. Dies würde sowohl dem Sinn als auch dem Zweck der HKP-Richtlinien und dem gesamten System der Häuslichen Krankenpflege widersprechen. Dies würde sogar dazu führen, dass für die verordneten und von der Häuslichen Krankenpflege erbrachten Leistungen, die medizinisch notwendig sind, im Gegensatz zu den tatsächlich nicht medizinisch notwendigen Leistungen eine Vergütung verwehrt würde." Hierzu erklärte der Vorsitzende des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege (ABVP), Andreas Wilhelm: "Wir begrüßen diese deutliche Klarstellung des Sozialgerichts. Dennoch wäre eine Klarstellung bei den HKP-Richtlinien erforderlich. Denn in ungezählten Fällen lehnen Kassen die Bezahlung der ersten Leistungstage mit dem Argument der verspäteten Einreichung ab." Ohne diese Klarstellung würden Pflegedienste weiter um ihr Recht kämpfen müssen. Insbesondere die Deutsche BKK habe angekündigt, so der ABVP, ihre bisherige Verfahrensweise trotz der eindeutigen Rechtsprechung fortzusetzen. Deshalb beabsichtigt der ABVP nun Aufsichtsbehörden einzuschalten, um dem "rechtswidrigen Handeln einiger Krankenkassen entgegenzuwirken". (Quelle: Häusliche Pflege 07/2008)
Weitere Infos: www.abvp.de
http://www.vincentz.net/haeuslichepflege/

  Thüringen: Sozialministerin Lieberknecht sieht keinen Bedarf für Pflege-Stützpunkte
  Erfurt. Die Thüringer Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) sieht momentan keinen Bedarf für den Aufbau von Pflege-Stützpunkten. Bislang gebe es keine Nachfrage von Senioren-Vereinigungen oder Pflegekassen nach solchen Beratungszentren, sagte Lieberknecht in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Regierung werde jedoch das Pilotprojekt in Jena unterstützen. "Die Erfahrungen werden dann zeigen, ob solche Modelle in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten sinnvoll sind."
Die Ministerin befürchtete, dass mit Pflege-Stützpunkten Doppelstrukturen aufgebaut werden könnten. Das würde nur Geld kosten und den Betroffenen nicht helfen. "Außerdem darf die bestehende effektive Beratungsstruktur nicht gefährdet werden." Kritisch beurteilte sie auch, dass der Bund für die Anschubfinanzierung der Pflegezentren 1,7 Millionen Euro bereitgestellt habe. "Da stellt sich die Frage, ob diese Mittel nicht besser den Pflegebedürftigen unmittelbar zugutekommen sollten."
Quelle: CAREkonkret Update, 14.07.2008 -
http://www.vincentz.net.de

23.06.08 Menschen sollen zu Hause sterben können
  Bundestag debattiert über Palliativversorgung / Zähes Ringen um Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern. Abgeordnete aller Fraktionen haben gestern bei einer Aussprache zur Palliativversorgung im Bundestag deutlich gemacht, dass es dringend weiterer Bemühungen bedarf, um mehr Menschen die Chance auf ein würdevolles Sterben zu Hause zu ermöglichen. Die Grünen forderten in einem dem Plenum vorgelegten Antrag "bessere Rahmenbedingungen für Schwerstkranke". Sie kritisierten die mit der Pflegereform beschlossene Einführung einer sechsmonatigen unbezahlten Pflegezeit. Weil Pflegezeiten für Schwerstkranke im Durchschnitt mehrere Jahre dauern könnten, berge die Begrenzung auf sechs Monate das Risiko, dass insbesondere Frauen schleichend aus ihrem Beruf gedrängt würden, heißt es in dem Antrag. Ihr Gegenkonzept: Die gesetzliche Pflegezeit müsse auf drei Monate begrenzt werden und vor allem der Organisation, aber nicht der Übernahme einer Sterbebegleitung dienen. Diese Pflegezeit müsse verbunden sein mit dem Anspruch auf eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung.
Die Grünen fordern darüber hinaus die Einführung der Palliativmedizin und -pflege zu einem expliziten Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium. Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn zeigte Verständnis für diese Forderung, problematisierte aber, dass es derzeit nicht genügend erfahrene Palliativmediziner in Deutschland gebe, die an Unis entsprechend lehren könnten. Die Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) und Wolfgang Wodarg (SPD) mahnten mehr Schnelligkeit bei der Umsetzung von Verträgen mit Blick auf die vom Gesetzgeber eingeführte spezialisierte ambulante Palliativversorgung an. Aus Sicht von Wodarg ist der Kassen-Wettbewerb Grund dafür, dass es bisher keine flächendeckende Palliativversorgung gebe, weil den Kassen entsprechende Anreize fehlten. Wodarg setzt auf die Einführung des Morbi-Risikostruktur-Ausgleichs, mit dem dieses Problem gelöst werden könne. Quelle: Ärzte Zeitung, 20.06.2008

29.05.08 Urteil: Kasse muss auch Häusliche Krankenpflege am Arbeitsplatz bezahlen
  Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf häusliche Krankenpflege hat, muss die Krankenkasse sie auch dann bezahlen, wenn der Patient sie nicht zuhause, sondern am Arbeitsplatz in Anspruch nimmt. Nach Informationen von "Finanztest" gab das Hessische Landessozialgericht mit diesem Urteil einem 44-Jährigen Recht, der an Epilepsie und Diabetes leidet und am Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt von einem Pfleger täglich eine Insulinspritze bekommen muss (Az. L 1 KR 110/06). 
Quelle: Vincentz.net 

  Erfassung der Lebensqualität Dementer: Projekt H.I.L.DE wird auf den ambulanten Bereich übertragen
  Umgang mit der Krankheit fördern. Dafür soll das bisher stationär erprobte Verfahren H.I.L.DE, das Pflegenden eine individuell auf den einzelnen Kranken abgestimmte Versorgung ermöglicht, auf den ambulanten und häuslichen Bereich übertragen werden. In Deutschland leiden etwa eine Million Menschen an einer Demenz. Jedes Jahr kommen etwa 250.000 Neuerkrankungen hinzu. Zwei von drei Demenzkranken werden zu Hause versorgt, meist von ihren Angehörigen. Rund 700 Einrichtungen mit mehr als 1.100 Bewohnerinnen und Bewohnern haben das vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg in Kooperation mit der Sektion Gerontopsychiatrie an der Psychiatrischen Universitätsklinik entwickelte Verfahren erfolgreich erprobt. Damit ist das Projekt H.I.L.DE die differenzierteste Erfassung zur Lebensqualität demenzkranker Menschen, die in Deutschland bislang verwirklicht wurde. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Projekt mit insgesamt 800.000 Euro. 
Quelle: CAREkonkret  22.05.08

  Kassenlage 2007: Pflegeversicherung im Minus, Krankenkassen verzeichnen Überschuss
  Die Soziale Pflegeversicherung hat im vergangenen Jahr ein Minus von 321 Millionen Euro eingefahren. Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen erzielten im Gesamtjahr 2007 einen Überschuss von 1,78 Milliarden Euro. Nach Angaben aus Regierungskreisen lag das Defizit der Pflegeversicherung bei rund 321 Millionen Euro. 2006 hatte die Pflegeversicherung dagegen mit einem Überschuss von 450 Millionen Euro abgeschlossen, wobei in dem Jahr der Einmaleffekt aus der vorgezogenen Überweisung der Arbeitgeberbeiträge positiv zu Buche schlug. Demgegenüber haben die gesetzlichen Krankenkassen 2007 einen Überschuss von 1,78 Milliarden Euro erzielt. Einnahmen von rund 155,40 Milliarden Euro hätten Ausgaben von 153,62 Milliarden Euro gegenübergestanden, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Die Ausgaben für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege lagen mit 2,33 Milliarden Euro im gesamten Bundesgebiet um 10,1 Prozent höher als im Jahr 2006. Der Anteil der Häuslichen Krankenpflege an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen machte 1,52 Prozent aus und lag damit niedriger als der Ausgabensatz für Fahrkosten. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen machten mit 8,12 Milliarden Euro 5,29 Prozent der Gesamtausgaben aus. Quelle: Häusliche Pflege 22.05.08

09.05.08 Häusliche Krankenpflege: Gesundheitsministerium beanstandet überarbeitete Richtlinien
  Das Bundesgesundheitsministerium hat die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Umsetzung der Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes überarbeiteten Richtlinien Häusliche Krankenpflege vom 17. Januar 2008 beanstandet. Das Ministerium hat Auflagen erlassen und die Überarbeitung angeordnet. Das BMG beanstandet die Regelung zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege durch Hausärzte. Nicht beanstandet, jedoch mit Auflagen versehen, wurde der Beschluss in Bezug auf Behinderteneinrichtungen als Orte der Leistungserbringung. Das Ministerium beanstandet, dass der Krankenhausarzt den behandelnden Vertragarzt informieren muss, damit dieser die anschließende Häusliche Krankenpflege verordnen kann. Nur wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, kann der Krankenhausarzt die Verordnung selbst ausstellen. Der Krankenhausarzt muss die Nichterreichbarkeit des Vertragsarztes dokumentieren. Nach Auffassung des BMG geht diese Vorgehensweise an der Intention des Gesetzgebers vorbei, einen nahtlosen Übergang von stationärer zu ambulanter Krankenbehandlung zu schaffen. Die geforderte Dokumentation der Nicht-Erreichbarkeit des behandelnden Vertragsarztes stelle einen bürokratischen Zusatzaufwand dar. Den Beschluss in Bezug auf die Leistungserbringung der Häuslichen Krankenpflege an einem geeigneten Ort versieht das Ministerium mit Auflagen. Denn die Formulierung des G-BA könnte dazu führen, dass Häusliche Krankenpflege für Versicherte in Behinderteneinrichtungen regelmäßig abgelehnt würde, ohne dass im Einzelfall geprüft werde, ob anderweitige gesetzliche Ansprüche auf Behandlungspflege bestehen. Das Ministerium hat angeordnet, die Regelung bei nächster Gelegenheit zu überarbeiten. Nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert das BMG die Richtlinie zu Recht. "Allerdings geht uns die Beanstandung nicht weit genug", so Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer. Angesichts der eindeutigen Klarstellung des BMG hinsichtlich der Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibe unverständlich, warum entsprechende Korrekturen nicht auch an anderen Stellen der Richtlinie vorgenommen wurden. So müssen Versicherte, die Häusliche Krankenpflege außerhalb der eigenen Wohnung erhalten sollen, sich am Erbringungsort regelmäßig wiederkehrend aufhalten. Damit dürfte die Kurzzeitpflege ausgeschlossen sein, so der bpa. "Auch an dieser Stelle hätte das Ministerium korrigierend eingreifen müsse", so Tews.
Gegen den Beanstandungsbescheid des BMG kann der G-BA beim Sozialgericht Köln Klage erheben. Quelle: Häusliche Pflege

  Stützpunkte und mehr Kontrollen in Pflegeheimen
  BERLIN (dpa). Die Pflegereform hat am Freitag die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der ersten umfassenden Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 zu. Ab 1. Juli gibt es zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Der Beitrag steigt um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent, die Höhe der Leistungen wird schrittweise angehoben. Weitere Veränderungen sind unter anderem: * Menschen mit Demenz erhalten bei Betreuung zu Hause erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde, nämlich bis zu 2400 Euro jährlich. * Heime sollen für 200 Millionen Euro zusätzliche Betreuer einstellen können, um die Versorgung von Demenzkranken zu verbessern. * Pflegestützpunkte zur Beratung sollen von den Pflegekassen in Ländern eingerichtet werden, die dies wollen. * Gegen Missstände soll es jährlich unangemeldete Kontrollen in den Heimen geben. Qualitätsberichte werden veröffentlicht. Den Standard eines Heims sollen Sterne wie im Hotel anzeigen. Quelle: Ärzte Zeitung, 28.04.2008

  Leuchtturmprojekt Demenz: Projekte ausgewählt
  Insgesamt 106 Förderanträge sind für das "Leuchtturmprojekt Demenz" des Bundesgesundheitsministeriums eingegangen. Ausgewählt wurden 29 Vorhaben, die gefördert werden sollen. Das Ministerium plant, 2008 und 2009 insgesamt 13 Millionen Euro für das Gesamtprojekt zur Verfügung zu stellen. Ziel des Leuchtturmprojekts Demenz ist die Verbesserung der Versorgung demenziell erkrankter Menschen. Bei den ausgewählten 29 Vorhaben handele es sich um "vielversprechende" Projekte, so das Bundesgesundheitsministerium, "die durch ihre Vorbildfunktion dazu beitragen werden, die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenzerkrankungen weiterzuentwickeln". Gegenstand der Förderung durch das Ministerium sind vorrangig Projekte in den Themen und Arbeitsfeldern: Therapie- u. Pflegemaßnahmen: Wirksamkeit unter Alltagsbedingungen,
Evaluation von Versorgungsstrukturen, Sicherung einer evidenzbasierten Versorgung, Evaluation und Ausbau zielgruppenspezifischer Qualifizierung. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu den Zielen des Projekts: "Menschen mit Demenzerkrankungen sollen ein würdevolles Leben führen können. Sie sollen die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege erhalten. Diesem Ziel ist das Leuchtturmprojekt verpflichtet. Die ausgewählten Projekte zeichnen sich durch überzeugende Ansätze aus, die Versorgung demenziell erkrankter Menschen konkret zu verbessern." Quelle: Häusliche Pflege

14.04.08 Projekt in Rheinland-Pfalz: Mehr Transparenz in der Pflege
  Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz arbeiten zusammen an einem Projekt zur Herstellung von Transparenz bezüglich der Qualität in der pflegerischen Versorgung. Ziel des Projektes ist es, die Einrichtungsbezogenen Qualitätsberichte (EQB) des MDK Rheinland-Pfalz als Modell zur Herstellung von Transparenz der Pflegequalität weiter zu entwickeln und außerdem Betroffenen, die ein Pflegeheim oder einen ambulanten Dienst suchen, eine Verbraucherinformation zum Umgang mit Qualitätsberichten an die Hand zu geben. "Damit sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige endlich in die Lage versetzt werden, die Qualität verschiedener stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste miteinander vergleichen zu können", so Sabine Strüder, Pflegereferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die beiden Projektpartner wollen eine an den Interessen von Verbrauchern orientierte Handlungsempfehlung für das Entscheidungsgremium nach dem (geplanten) § 115, Abs. 1a SGB XI erstellen. Dabei sollen insbesondere Aspekte der Ergebnis- und Lebensqualität berücksichtigt werden. Für die Weiterentwicklung der Einrichtungsbezogenen Qualitätsberichte des MDK wird die Expertise eines wissenschaftlichen Beirates eingeholt. Diese Projektphase soll am 31. Juli 2008 abgeschlossen sein, um rechtzeitig in die Verhandlungen auf Bundesebene einfließen zu können. Erste Zwischenergebnisse sollen auf einem Symposium im Mai 2008 vorgestellt werden. (Quelle: CAREkonkret Nr. 14, vom 4.4.2008)

  Viel Bauchfett mit Demenz-Risiko verbunden
 

OAKLAND (skh). Menschen mit viel Bauchfett im mittleren Lebensalter erkranken überdurchschnittlich häufig an Demenz. Das belegt eine Langzeitstudie. Bei 6500 Patienten wurde zwischen 1964 und 1973 der sagittale Bauchdurchmesser dokumentiert. Gut 1000 der Probanden (16 Prozent) entwickelten innerhalb von 36 Jahren (Mittelwert) eine Demenz. Die Patienten mit dem größten Bauchdurchmesser hatten ein dreifach erhöhtes Demenz-Risiko (Neurology online). Dieser Unterschied bestand unabhängig von Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, so die Forscher um Dr. Rachel Whitmer vom Kalifornischen Kaiser Permanente Institute. Quelle: Ärzte Zeitung, 09.04.2008


  Schwerbehinderte Tochter ertränkt: Freispruch
 

PARIS (dpa). Ein französisches Gericht hat eine Mutter freigesprochen, die ihre schwerbehinderte Tochter in der Badewanne ertränkt hat. Debaine war wegen Mordes angeklagt. Sie hatte gestanden, ihre 26 Jahre alte Tochter Anne-Marie im Jahr 2005 getötet zu haben. Die Tochter war mit einem schweren Gehirnschaden zur Welt gekommen, ihr geistiges Alter entsprach dem einer Fünfjährigen. Sie litt unter epileptischen Anfällen. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von drei Jahren auf Bewährung gefordert. Debaine durchlebe bereits "die schlimmste aller Strafen, den Verlust der Tochter, der sie ihr Leben gewidmet hatte". Quelle: Ärzte Zeitung, 11.04.2008


  Angehörigenschulungen gewinnen an Bedeutung
  ABVP weitet das Angebot durch neuen Rahmenvertrag mit der DAK aus [hier]

  Pflegemisere
  Kritik der Gesundheitsministerin bloßes Ablenkungsmanöver von verfehlter Gesundheitspolitik [hier]

31.03.08 MDK-Bericht 2007 für Rheinland Pfalz: "Qualität der ambulanten Dienste hat sich weiter verschlechtert"
  Der MDK Rheinland Pfalz hat jetzt seinen Bericht über die Ergebnisse der MDK-Prüfungen aus dem Jahr 2007 vorgestellt. Während sich die stationären Einrichtungen sowohl im Bereich der Struktur- und Prozessqualität als auch in der Ergebnisqualität im Vergleich zum Vorjahr verbesserten, musste der ambulante Bereich Rückschritte in Sachen Qualität hinnehmen. Bei insgesamt 201 Prüfungen in Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten im Jahr 2007 habe sich im Vergleich mit den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich die Pflegeplanungen und -dokumentationen im ambulanten Pflegebereich zunehmend verschlechtert hätten, "was gerade hier bei Personalwechseln und alleine vor Ort arbeitenden Pflegekräften problematisch ist und eine angemessene pflegerische Versorgung sehr erschwert". Im stationären Pflegebereich verbesserte sich hingegen die individuelle Planung und Steuerung der Pflege mithilfe der Pflegedokumentation und -planung. Auch qualitätssichernde Elemente wie Pflegevisiten und Fachbegleitungen finden sich im ambulanten Pflegebereich in gleich bleibend viel zu geringem Umfang, während sich auch hier im stationären Pflegebereich eine langsame Tendenz zur Verbesserung abzeichnet. Insgesamt wurden inzwischen 744 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens einmal durch den MDK Rheinland-Pfalz überprüft. Dies entspricht einem Anteil von 94 Prozent der 793 Pflegeeinrichtungen. 2007 wurden 201 Prüfungen durchgeführt, 137 Prüfungen betrafen stationäre Pflegeheime, 64 Prüfungen ambulante Pflegedienste. (Quelle: sts/nh CAREkonkret Nr. 12 vom 21.03.2008) http://www.vincentz.net/carekonkret/

  Statistisches Bundesamt: 58 Prozent mehr Pflegebedürftige im Jahr 2030
  Neueste Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es im Jahr 2030 im Vergleich zu heute etwa 58 Prozent mehr Pflegebedürftige und 12 Prozent mehr Krankenhausbehandlungen geben kann. Ursache ist die sich verändernde Bevölkerungsstruktur: Bei insgesamt sinkender Gesamtbevölkerung wird es eine steigende Zahl an Älteren geben. Während heute 53% der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter sind, könnten es im Jahr 2030 rund 65% sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen in diesem Alter nimmt dabei von 1,1 Millionen auf etwa 2,2 Millionen im Jahr 2030 zu. In der Berechnung des Statistischen Bundesamtes ist allerdings unterstellt, dass die altersspezifischen Pflegequoten im Jahr 2030 identisch mit denen von heute sind. Geht man hingegen davon aus, dass sich das Pflegerisiko entsprechend der steigenden Lebenserwartung in ein höheres Alter verschiebt, läge die Zahl der ab 80-jährigen Pflegebedürftigen bei 2,0 Millionen. Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen würde dann etwas weniger stark auf 3 Millionen im Jahr 2030 ansteigen. Nähere Informationen zu den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhalten Interessierte im Internet.

03.03.08 Koalition einigt sich auf Pflegestützpunkte / Sozialministerium begrüßt Einigung auf Pflegestützpunkte
  Union und SPD haben einen Durchbruch bei den Pflegestützpunkte erzielt. Die Einführung der Beratungsstellen für Pflegebedürftige und Angehörige soll nun den einzelnen Ländern überlassen werden. Zuvor hatten die Koalitionspartner monatelang um einen Kompromiss gerungen. Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Sozialministerium hat die Einigung auf Pflegestützpunkte durch die Bundes-Fraktionsspitzen von Union und SPD begrüßt. Die geplanten Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige bezeichnete Ministeriumssprecher Jens Büttner am Donnerstag in Potsdam als eine «sehr gute Sache». Er sagte: «Wir sind für diese Pflegestützpunkte.» Ob sie das Land beantragen werde, sei allerdings noch offen. Darüber müssten sich alle Beteiligten erst abschließend verständigen. Angesichts der demografischen Entwicklung werde das Thema Pflege immer wichtiger, betonte Büttner. Pflegekassen sollen die Stützpunkte dort einrichten, wo die Länder es wünschen.
Quelle: Handelsblatt / Welt Online 28.02.2008

  Palliativversorgung weiter unbefriedigend
  Deutsche Hospiz Stiftung stellt Studie vor / Viele Sterbenskranke werden nicht angemessen versorgt

DÜSSELDORF (iss). In Deutschland gibt es nach wie vor einen großen Nachholbedarf an spezieller palliativer Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Darauf macht die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung aufmerksam. Nach einer aktuellen Studie der Organisation erhalten im Bundesdurchschnitt 4,1 Prozent der Sterbenden eine Palliative-Care-Versorgung, benötigen würden sie aber mindestens 40 Prozent. "Der Verfassungsauftrag ,Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ ist in diesem Bereich zu einem großen Teil nicht erfüllt", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung Eugen Brysch bei der Vorstellung der Studie in Düsseldorf. Die Deutsche Hospiz Stiftung hat untersucht, wie viele der 820 000 Menschen, die im vergangenen Jahr gestorben sind, ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize oder eine spezialisierte Palliative-Care-Versorgung in Anspruch genommen haben. Für die Studie hat die Stiftung insgesamt 16 Prozent aller Einrichtungen erfasst und die Ergebnisse hochgerechnet. Nach den Daten wurden durch ehrenamtliche Hospizdienste 3,1 Prozent der Sterbenden zu Hause begleitet, 1,7 Prozent in Pflegeheimen und 1,4 Prozent im Krankenhaus. 2,2 Prozent wurden in einem stationären Hospiz versorgt. Eine Palliative-Care-Versorgung durch spezialisierte Ärzte und Pfleger erhielten 4,1 Prozent. Dieser letzte Wert wird sich durch den neuen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung in den nächsten drei Jahren auf zehn Prozent erhöhen, erwartet Brysch. Das sei aber immer noch viel zu wenig, kritisierte er. Brysch forderte, dass ein solcher Versorgungsanspruch auch in die anstehende Pflegereform aufgenommen werden müsse. "Diese Patienten kommen in der Debatte überhaupt nicht vor", sagte er.
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.02.2008

07.02.08 ABVP begrüßt Regelung der Überleitungspflege
  Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde bereits vor einem Jahr geregelt, dass Häusliche Krankenpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durch den Krankenhausarzt verordnet werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss teilt nun mit, er habe entschieden, dass die Erweiterung beansprucht werden könne. Sie wurde dem Ministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung werde den vom ABVP ausgebildeten Pflegeberatern aus den ambulanten Pflegediensten die Implementierung eines Überleitungsmanagements erheblich erleichtern, bemerkt dazu Andreas Wilhelm, Bundesvorsitzender des ABVP. „Aufgrund der detaillierten Vorgaben des Gesetzes wäre eine schnellere Umsetzung möglich und wünschenswert gewesen.“ Das Bundesministerium der Gesundheit möge sich nun beschleunigt mit den Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege befassen und sie in der veränderten Form in Kraft treten lassen. Darüber hinaus müsse zur Vermeidung weiterer Verzögerungen bereits jetzt überlegt werden, wie die Krankenhausärzte kurzfristig über die neuen Verordnungsmöglichkeiten informiert werden.

  Größeres Erbe für pflegende Angehörige
  BERLIN (dpa). Angehörige, die einen Verstorbenen über Jahre gepflegt haben, sollen künftig mit einem höheren Erbe belohnt werden. Das ist einer der Kernpunkte einer Reform des Erbrechts, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Reform soll schon zur Mitte des Jahres nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat in Kraft treten. Nach geltendem Recht konnten für Pflege bislang nur Kinder und Enkelkinder im Vergleich zu den anderen Erben einen höheren Erbteil verlangen - und auch nur dann, wenn sie tatsächlich Einkommenseinbußen hinnehmen mussten. Beides soll sich ändern. Erstens kann künftig zum Beispiel auch die Schwester, die die bettlägerige Erblasserin über Jahre betreut hat, einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten. Zudem ist nicht weiter Voraussetzung, dass sie ihren Beruf aufgeben musste. Beispiel: Die verwitwete kinderlose Erblasserin wurde von ihrer nicht berufstätigen Schwester gepflegt. Der Bruder kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt. Es gibt kein Testament. Der Nachlass beträgt 100 000 Euro, die Pflegeleistungen sind mit 20 000 Euro zu bewerten. Derzeit erben die Schwester und der Bruder noch je die Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen, der von der Erbmasse von vornherein abgezogen wird. Erst der Rest wird geteilt. Die Schwester erhielte 60 000 Euro. Quelle: Ärzte Zeitung, 01.02.2008

  Kabinett beschließt 4. Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung
  Das Bundesgesundheitsministerium hat den Vierten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung vorgelegt. Demnach sind immer mehr Pflegebedürftige auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Der Vierte Bericht, den das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat, gibt einen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung, vor allem in den Jahren 2004 bis 2006, sowie über die neuesten Entwicklungen. Die Datensammlung wird von der Regierung alle drei Jahre vorgelegt: Jeden Monat erhalten derzeit rund 2,1 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung (1,4 Millionen ambulant, 700 000 stationär). Weniger als fünf Prozent der ambulant versorgten Pflegebedürftigen und nicht mehr als 25 Prozent der stationär versorgten Pflegebedürftigen sind demnach auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Die jährlichen Aufwendungen der Sozialhilfe für Hilfe zur Pflege sind um rund sechs Milliarden Euro gegenüber 1994, dem letzten Jahr vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung, zurückgegangen. Insgesamt haben sich die Ausgaben in den letzten Jahren auf einem Niveau von rund drei Milliarden Euro stabilisiert. Zugleich stieg seit 1998 die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege wieder an. So waren 2006 in stationären Einrichtungen rund 273 000 Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, 1998 waren es nur 222 000. Ein ähnliches Bild ergibt sich in der ambulanten Versorgung: Während im Jahr 1998 nur 160 000 pflegebedürftige Menschen Hilfe zur Pflege erhielten, waren es im Jahr 2006 schon 213 000. Besonders auffällig ist dieser Anstieg mit Blick auf die Kosten für die Hilfe zur Pflege. Nur in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung gingen die Ausgaben im ambulanten Sektor zurück. Bereits 1998 begann ein kontinuierlicher Ausgabenanstieg. (Quelle: sts, CAREkonkret Nr. 4 vom 25.01.2008, Auszug aus dem Titelthema.)

28.01.08 ABVP begrüßt Regelung der Überleitungspflege
  Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde bereits vor einem Jahr geregelt, dass Häusliche Krankenpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durch den Krankenhausarzt verordnet werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss teilt nun mit, er habe entschieden, dass die Erweiterung beansprucht werden könne. Sie wurde dem Ministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Die Regelung werde den vom ABVP ausgebildeten Pflegeberatern aus den ambulanten Pflegediensten die Implementierung eines Überleitungsmanagements erheblich erleichtern, bemerkt dazu Andreas Wilhelm, Bundesvorsitzender des ABVP. „Aufgrund der detaillierten Vorgaben des Gesetzes wäre eine schnellere Umsetzung möglich und wünschenswert gewesen.“ Das Bundesministerium der Gesundheit möge sich nun beschleunigt mit den Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege befassen und sie in der veränderten Form in Kraft treten lassen. Darüber hinaus müsse zur Vermeidung weiterer Verzögerungen bereits jetzt überlegt werden, wie die Krankenhausärzte kurzfristig über die neuen Verordnungsmöglichkeiten informiert werden.

21.01.08 Drei-Tages-Frist zur Vorlage von Verordnungen kein Ablehnungsgrund
  Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nunmehr die Auffassung des ABVP bekräftigt, wonach berechtigte Verordnungen auch nach Ablauf der Vorlagefrist genehmigt werden müssen. Diese Klarstellung erfolgte im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur spezialisierten ambulanten Palliativpflege. Sie bezieht sich auch auf die häusliche Krankenpflege insgesamt. Der Gemeinsame Bundesausschuss schreibt: „In der SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) sind rasche Entscheidungen über die Leistungsbewilligung notwendig. Die getroffene Regelung ist inhaltlich an die entsprechende Vorschrift der HKP-Richtlinien angelehnt. Mit ihr wird keine Ausschlussfrist für notwendige Leistungen normiert. Auch wenn die Verordnung verspätet eingereicht wird, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf die Leistungen bereits vom ärztlich festgelegten Leistungsbeginn an.“ Der Vorsitzende des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e. V. (ABVP) Andreas Wilhelm erklärte hierzu: „Wir begrüßen diese Klarstellung die bereits bei Erlass der HKP-Richtlinien hätte erfolgen müssen. In ungezählten Fällen lehnten Kassen die Bezahlung der ersten Leistungstage mit dem Argument der verspäteten Einreichung ab.“ Bisher lag lediglich ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichtes Saarland zu dieser Thematik vor. Die Aussage des Gemeinsamen Bundesausschusses schaffe jetzt bundesweit Rechtssicherheit, so Wilhelm weiter. Quelle: Presse Info Privater Pflege des ABVP, 17.01.2008

  Bei der Pflegereform ist kein Kompromiss in Sicht
  Union lehnt von der SPD vorgeschlagene Pflegestützpunkte ab / Pflegegutscheine als Alternativmodell

BERLIN (dpa). Bei den laufenden parlamentarischen Beratungen der geplanten Pflegereform gibt es aus Unionssicht noch erheblichen Diskussionsbedarf. "Kein Modell ist der Weisheit letzter Schluss", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz, gestern in Berlin. Die CDU-Politikerin kritisierte die geplanten 4000 Pflegestützpunkte. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte die strittigen geplanten Beratungsstellen für Pflegebedürftige und Angehörige in einem Brief an die Abgeordneten verteidigt. "Wir brauchen kostengünstige Lösungen, die Spielraum für die schaffen, die die zur Verfügung stehenden Mittel am nötigsten brauchen", sagte Widmann-Mauz. Im Bereich der Demenzkranken gebe es keine hundertprozentige bedarfsgerechte Abdeckung der Kosten. Hier gebe es Nachholbedarf. Schlankere Strukturen bei den Beratungen und bessere Leistungen für Demenzkranke könnten zusammen verwirklicht werden. Widmann-Mauz wies den Vorwurf Schmidts zurück, durch das Alternativkonzept der Union zu den Stützpunkten würden Doppelstrukturen gestützt. Die Unions-Experten hatten Beratungsgutscheine vorgeschlagen. Solche Gutscheine könnten bei bestehenden Stellen eingelöst werden, zudem könnten sich neue etablieren, sagte Widmann-Mauz. "Von daher folgt das Geld den Leistungen, und es wird nicht in Schreibtische investiert." Zudem könne regionalen Bedürfnissen so besser Rechnung getragen werden, als mit Stützpunkten. Bei Gesprächen mit Fachleuten in den Regionen sei wenig Neigung für Stützpunkte zu spüren. Quelle: Ärzte Zeitung, 17.01.2008

  Pflegende: Höhere körperliche Belastung als auf dem Bau
  Pflegende sind höheren körperlichen Belastungen unterworfen als Beschäftigte im Baugewerbe. Das hat eine Befragung ergeben, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) unter 20.000 Erwerbstätigen durchgeführt haben. Die Befragung hat ergeben, dass langes Stehen, schweres Heben und Zwangshaltung typische Belastungen für die Pflegeberufe sind. Fast jeder in der Pflege Beschäftigte (93,8 Prozent) verrichte seine Arbeit häufig oder immer im Stehen. Auch das Heben schwerer Lasten gehöre für zwei von drei Pflegenden (68,2 Prozent) zum Berufsalltag. Hinsichtlich dieser Belastung übertreffen die Beschäftigten in den Pflegeberufen sogar ihre Kollegen im Baugewerbe: Hier muss nach den Erkenntnissen der Umfrage nur etwa jeder zweite Beschäftigte (54,0 Prozent) nach eigenen Angaben häufig schwer heben. Unter derartiger Last leiden drei von vier Betroffenen in Pflegeberufen (74,4 Prozent). Das sind deutlich mehr als auf dem Bau: Dort empfindet nicht einmal jeder Zweite (42,8 Prozent) das schwere Heben als belastend. (Quelle: Altenpflege 01/2008, Nachrichten)