Aktuelle Nachrichten 2007 [2008]

21.12.07 Streit um Pflegereform: SPD hält trotz Kritik an ihrem Konzept fest / CDU will Gutscheinmodell einführen
  Der Streit um die Pflegereform geht in die nächste Runde: Die Union lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Einrichtung von bundesweit etwa 4 000 Pflegestützpunkten ab. Das Konzept sei weder organisatorisch noch finanziell ausgegoren, heißt es in einem Gegenkonzept der Gesundheitspolitikerin Annette Widmann-Mauz und des Pflegeexperten Willy Zylajew (beide CDU). Vielerorts gebe es bereits ein gutes und flächendeckendes Netz von Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Diese seien durch Länder und Kommunen finanziert und werden vielfach durch ehrenamtliches Engagement bereichert. "Genau dies wäre durch den Aufbau von Pflegestützpunkten gefährdet", so Zylajew. Zudem sichere der Gesetzentwurf eine Anschubfinanzierung für lediglich 1 600 Stützpunkte. Vorgesehen seien aber 4 000. Besser seien nach Ansicht des Pflegeexperten daher Gutscheine oder Beratungsschecks, mit denen die Versicherten und ihre Angehörigen die freie Wahl unter den akkreditierten Anbietern haben. Das durch die Einführung von Beratungsschecks eingesparte Geld sollte für eine Verbesserung der stationären Versorgung Demenzkranker eingesetzt werden. Trotz dieser Kritik bekräftigte die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann, ihre Fraktion halte an den Stützpunkten als "Herzstück" der Pflegereform fest. Sie wies den Vorwurf zurück, damit würden Doppelstrukturen geschaffen. Vereinbart sei, vorhandene Strukturen so weit wie möglich zu erhalten und zu nutzen. Das Modell der Beratungschecks, wie es die CDU/CSU favorisiert, lasse die Betroffenen hingegen mit einem Stück Papier zurück und beantworte keine Fragen.
Unterstützung erhält die SPD von ihrem ehemaligen Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: CAREkonkret Nr. 49 vom 7.12.2007, Rubrik: Nachrichten)

  Sterben zu Hause in Würde - das ist das Ziel
  GBA-Richtlinien zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung werden für kommende Woche erwartet / Wettbewerb um Verträge beginnt
BERLIN (fuh). Zu Hause sterben, in vertrauter Umgebung, im Idealfall versorgt von nahen Angehörigen - allzu oft bleibt dieser Wunsch Sterbenskranker immer noch unerfüllt. Die vom Gesetzgeber beschlossene spezialisierte ambulante Palliativversorgung könnte die Situation verbessern. Bis zu 80 Prozent aller Krebspatienten könnten zu Hause sterben, wenn entsprechende Versorgungskonzepte vorhanden wären. Bisher gelinge dies bei etwa drei von zehn Patienten, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Professor Christof Müller-Busch vor kurzem beim "Forum Palliativmedizin" in Berlin.
Mit der Gesundheitsreform ist in diesem Jahr die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) neu eingeführt worden. Das Ziel: gesetzlich Krankenversicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwändigen oder speziellen Versorgung bedürfen, sollen in der eigenen häuslichen Umgebung und in Würde sterben können. Palliative Care Teams sollen in Zukunft eine bessere Versorgungsqualität garantieren. Rechtsgrundlage ist der Pragraph 37 SGB V. Für eine flächendeckende Versorgung in Deutschland werden nach Berechnungen von Müller-Busch 300 dieser Palliative-Care-Teams benötigt, 60 sind vorhanden. Den Bedarf für die SAPV gab Müller-Busch mit 80 000 bis 100 000 Patienten an. Bisher wird die palliative Versorgung vor allem von Hausärzten und Pflegediensten sichergestellt. Sie sollen auch weiter für die Basisversorgung zuständig sein. Auch Klinikärzte dürfen SAPV verordnen Wie die Versorgung im Detail geregelt wird, muss die vom Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erarbeitete Richtlinie zeigen, die noch vor Weihnachten verabschiedet werden soll. Sie sieht vor, dass die SAPV vom jeweils behandelnden Vertragsarzt verordnet wird. Auch Klinikärzte sollen die SAPV verordnen dürfen - nach einer Klinik-Entlassung zumindest für sieben Tage. Typische SAPV-Patienten sind nach den Worten des GBA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess Sterbende mit ausgeprägten Schmerzsymptomen, schwerer neurologisch/psychiatrischer, respiratorischer oder gastrointestinaler Symptomatik. Die spezialisierten Hilfen sollen dabei von der Beratung bis zur Vollversorgung reichen, sagte er. Die Richtlinie wiederum wird Grundlage für Verträge sein, die die Kassen mit den Anbietern abschließen können. "Es wird dabei zu massiven Verteilungskämpfen kommen, Konflikte werden nicht zu vermeiden sein", prognostiziert Professor Volker Amelung von der Medizinischen Hochschule Hannover. Die DGP empfiehlt, Palliative Care Teams aus Ärzten und Krankenschwestern zusammenzustellen. Auch ambulante Hospizdienste müssten eingebunden werden. Quelle: Ärzte Zeitung, 14.12.2007

02.12.07 Patientenvertretung: Ablehnung von Leistungen nicht hinnehmen
  Lehnt die Pflegeversicherung Anträge auf Pflegeleistungen ab, sollten sich Pflegebedürftige und deren Angehörige dagegen gezielt wehren. Dies empfiehlt die Patientenvertretung Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Wird ein Antrag durch den MDK abgelehnt, sollte der Versicherte zügig Widerspruch einlegen. Damit dieser Widerspruch aber bessere Erfolgsaussichten hat, sollte er begründet sein und mangelhafte Begutachtungen des Medizinischen Dienstes darlegen, empfiehlt die DGVP. Folgende Schritte seien notwendig: Der Versicherte legt zunächst zur Fristwahrung Widerspruch gegen die Ablehnung der Pflegeleistungen durch den medizinischen Dienst ein und fordert nach Paragraph 25 des SGB X die Akteneinsicht in das Gutachten. Auf dieser Grundlage kann er dann darlegen, wo das Gutachten seine Situation nicht hinreichend erfasst hat und warum die Ablehnung daher fehlerhaft ist. Dieser Widerspruch kann auch in den Geschäftsstellen der Kassen mündlich erfolgen, wobei der Mitarbeiter der Kasse zur Protokollierung des Widerspruchs verpflichtet ist. Lehnt die Kasse dennoch erneut ab, Pflegeleistungen zu gewähren, kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. "Vielfach hört man den irreführenden Rat, nach Ablehnung des Widerspruchs ein halbes Jahr abzuwarten und dann erneut einen Antrag zu stellen", berichtet DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus. "Dass ein erneuter Antrag erst nach einem halben Jahr gestellt werden kann, entbehrt jedoch jeder rechtlichen Grundlage", stellt er klar. "Abwarten und den Antrag später zu wiederholen, das ist die falsche Methode und geht zu Lasten der Versicherten." (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 12/2007, Rubrik: Nachrichten) Quelle: Ärzte Zeitung, 29.11.2007

  Gute Pflege ist keine Schlagzeilen wert
  Pflegemitarbeiter sind über Negativ-Berichterstattung frustriert / Dickicht an Vorschriften behindert oft die Arbeit / HAMBURG. Schlagzeilen über Pflegeskandale und Vorwürfe an ihre Berufsgruppe kennen Simone Zmura und Annegret Bukowski seit Jahren. Sie hoffen noch immer, dass ihre Arbeit auch in der Öffentlichkeit besser anerkannt wird.
"Da kann schon mal Frust aufkommen", sagt Simone Zmura. Seit 25 Jahren ist sie in der Pflege, aber positives hat sie in dieser Zeit über ihren Beruf selten gelesen. Stattdessen Schlagzeilen über angeblich nicht ausreichende Qualität und Vorwürfe über die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege. Auch ihre Kollegin Annegret Bukowski kritisiert: "Es wird nicht publik gemacht, was gut läuft." Und nach ihrer zehnjährigen Erfahrung läuft vieles in der Pflege gut. Was nicht dokumentiert ist, existiert für den MDK nicht Weniger gut sind die beiden auf die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu sprechen. Dessen Standpunkt "was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht", finden die beiden Angestellten der Michael Fuchs-Unternehmensgruppe, die in Hamburg an mehreren Standorten Pflege anbietet, nicht angemessen. Eine gute Pflege lässt sich nach ihrer Auffassung nicht durch Dokumentation, sondern durch den tatsächlichen Zustand der Pflegebedürftigen erkennen. "Dokumentation muss sein, aber nicht in dem geforderten Umfang", sagt Annegret Bukowski. Welche Probleme Pflegemitarbeiter durch die strenge Auslegung von Richtlinien bekommen, schildert Pflegedirektorin Simone Zmura an zwei Beispielen:
Pflegebedürftige leiden oft an Appetitlosigkeit und gewöhnen sich schon Jahre vor dem Eintritt in eine Pflegeeinrichtung an immer kleiner werdende Mahlzeiten. Zmura kennt viele Bewohner, die deshalb einen BMI von 17 aufwiesen, als sie in eine Pflegeeinrichtung kamen. Bei einer MDK-Kontrolle werden solche Menschen als unterernährt eingestuft und in der Statistik entsprechend erfasst. Den Mitarbeitern wird eine hochkalorische Behandlung vorgeschrieben - mit der Folge, dass die übersättigten Betroffenen zu den Mahlzeiten kaum noch etwas essen können. "Individuelle Bedürfnisse kommen damit zu kurz", sagt Zmura. Auch das Trinken ist bei vielen Menschen bis zur Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung zu kurz gekommen. Dort wird wegen der strengen Dokumentation genau darauf geachtet, wann und wie viel getrunken wird - auch wenn der Betroffene das Gefühl hat, schon zu viel getrunken zu haben. Für Mitarbeiter ist es nicht nur mühsam, die Menschen zum Trinken trotz Widerwillens zu überzeugen, sondern sie müssen auch noch jeden Schluck dokumentieren. MDK-Mitarbeiter sollen eher Berater denn Kontrolleure sein Bukowski und Zmura wünschen sich von den MDK-Mitarbeitern, dass sie nicht nur als Kontrolleure, sondern auch als Berater in die Einrichtungen kommen, damit sie auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner besser eingehen können. "Es muss wieder mehr mit- statt gegeneinander gearbeitet werden", wünscht sich Bukowski. Bei den neun Hausärzten, die regelmäßig Patienten in den 380 Pflegeplätzen des Hamburger Unternehmens betreuen, beobachten Zmura und Bukowski ähnliche Probleme wie bei den eigenen Mitarbeitern: "Auch dort gibt es zu viel Bürokratie", sagen die Pflegemitarbeiter. Trotz der Probleme bleiben sie ihrem Beruf treu. Smura hat auch nach 25 Jahren noch Motivation: "Man will es den Leuten beweisen, dass es in der Pflege große Fortschritte gegeben hat."
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.11.2007

09.11.07 Gewalt gegen Pflegekräfte -  die Dunkelziffer ist hoch
  HAMBURG (di). Beschäftigte in Pflege- und Betreuungsberufen werden häufig Opfer von Gewalt. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflege (BGW) erfährt jährlich von 4000 Fällen - die Dunkelziffer schätzt sie wesentlich höher ein. "Angeschrieen, bespuckt, geschlagen oder verbal bedroht zu werden gehört für viele Pfleger und Betreuer zum beruflichen Alltag", sagt Annett Zeh von der BGW. Die von ihr genannten 4000 Fälle beziehen sich ausschließlich auf körperliche Verletzungen, die der BGW gemeldet werden. Die tatsächliche Zahl schätzt Zeh um rund 50 Prozent höher ein. Am häufigsten sind Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen betroffen, gefolgt von Mitarbeitern in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen. Folgen der Attacken sind oft Prellungen oder Schnittwunden, aber auch Ängste, Depressionen, Schlafstörungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Übergriffe passieren in aller Regel spontan. Meist sind weibliche Mitarbeiter betroffen. Die hohe Dunkelziffer begründet die BGW mit der Befürchtung der Betroffenen, dass ihnen mangelnde Professionalität unterstellt werden könnte. "Sie rechnen auch nicht damit, dass es Hilfsangebote speziell für diese Situation gibt", sagt Zeh. Die BGW bietet den Betroffenen hierzu Seminare für einen professionellen Umgang mit Gewalt und Aggressionen durch Betreute an. Das bestehende Angebot in diesem Bereich wird seit Jahren zunehmend nachgefragt und ausgebaut. Quelle: Ärzte Zeitung, 06.11.2007

  Ambulante Palliativversorgung: Entwurf zur Richtlinie liegt vor
  Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen ersten Entwurf der "Richtlinie über die Verordnung von spezialisierter Palliativversorgung (SAPV)" vorgelegt. Danach sollen nur Palliative-Care-Teams als Leistungserbringer tätig werden. Der G-BA macht in dem Richtlinienentwurf deutlich, dass "spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausschließlich von Palliative-Care-Teams" erbracht werden soll. Wie sich diese Teams zusammensetzen werden, müssen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Vereinigungen der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und die Kassenärztliche Bundesvereinigung noch festlegen. Experten prognostizieren, dass diese Teams nur unter der Leitung von Ärzten gebildet werden können und multiprofessionell mit speziell ausgebildeten Pflegekräften und Hospizmitarbeitern besetzt werden. Dabei können die Teams auch auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen einzelner Leistungserbringer entstehen. Verordnet werden soll die spezialisierte Palliativversorgung durch den behandelnden Vertragsarzt sowie durch Krankenhausärzte für maximal sieben Tage. Die endgültige Richtlinie soll Anfang 2008 vorliegen. (Quelle: Häusliche Pflege 11/2007, Rubrik: Nachrichten)

22.10.07 Bundeskabinett verabschiedet die Pflegereform
  BERLIN (HL). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Eines der Ziele ist die Verbesserung der ärztlichen Versorgung von Patienten in Pflegeheimen. Diese können eine Kassenzulassung für bei ihnen beschäftigte Ärzte erhalten. Wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Anschluss an die Kabinettssitzung sagte, ist es primär eine Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die ärztliche Versorgung in Heimen sicherzustellen. Hier habe es nachts und an Wochenende Lücken gegeben, die zu unnötigen Krankenhauseinweisungen geführt hätten. Nach dem Gesetzentwurf können Pflegeheime einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für bei ihnen angestellte Ärzte stellen. Die Finanzierung erfolgt dann aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung. Keine Einigung wurde in der Koalition darüber erzielt, dass Angehörige beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit einen bezahlten Urlaubsanspruch für zehn Tage bekommen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte dafür Ausgaben von rund 90 Millionen Euro errechnet, in der Union liefen die Schätzungen auf ein Vielfaches hinaus. Ob die Fraktionen oder Parteien im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens den bezahlten Pflegeurlaub erneut thematisieren werden, ließ Schmidt gestern offen. Ein Einstieg sei jedoch dadurch gelungen, dass es nun einen unbezahlten Urlaubsanspruch gibt, sagte Schmidt. Grundsätzlich hält Schmidt eine gesellschaftliche Debatte darüber für nötig, wie mit dem Alter und einer steigenden Pflegebedürftigkeit umgegangen wird und was dafür bezahlt werden muss. Gegenwärtig seien fünf bis sechs Millionen Menschen direkt oder indirekt - etwa als Angehörige - von Pflegebedürftigkeit betroffen. In Zukunft werde sich die Zahl auf zwölf Millionen erhöhen. Im einzelnen sieht die Pflegereform Leistungs- und Strukturverbesserungen vor:
    * Pflegestützpunkte: Je 20 000 Einwohner soll es einen Stützpunkt geben. In ihnen sollen Case-Manager arbeiten, die Pflegebedürftige und Angehörige beraten und alle notwendige pflegerische, rehabilitative und soziale Leistungen zusammenstellen, koordinieren und beschaffen. Für die Stützpunkte gibt es eine Anschubfinanzierung von bis 45 000 Euro, insgesamt 80 Millionen Euro, die die Pflegekassen zahlen.
    * Poolen von Leistungen: Mehrere Pflegebedürftige können Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. Einsparungen sollen für zusätzliche Leistungen verwendet werden können.
    * Verbesserung für Demenzkranke und psychisch Kranke: Der Betreuungsbetrag von derzeit jährlich 460 Euro wird auf 2400 Euro angehoben. Anspruchsberechtigt sind auch Demenzkranke, die nicht in einer Pflegestufe eingestuft sind. Jedes Jahr wird mit etwa 30 000 neuen Fällen gerechnet.
    * Dynamisierung: Für die ambulante Pflege werden die Sachleistungsbeträge in allen Stufen schrittweise angehoben; für die stationäre Pflege werden die Leistungen der Versicherung in der Stufe 3 und bei Härtefällen erhöht.
    * Finanzierung: Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,25 Prozentpunkte. Im Gegenzug soll es eine Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung geben. Die Erhöhung der Pflegebeiträge soll bis 2015 ausreichend sein.
    * Qualität und Transparenz: Pflegeeinrichtrungen sollen alle drei Jahre nach einheitlichen Kriterien auf ihre Qualität überprüft werden; auch Einrichtungen wie der TÜV sollen die Kontrollen machen können; die Ergebnisse sollen transparent werden. Im Regelfall sollen die Prüfungen unangemeldet erfolgen.
Quelle:  Ärzte Zeitung 18. Oktober 2007

  Entwurf zur Pflegereform: Verband warnt vor Qualitätsabbau durch Einzelpflegekräfte
  Der aktuelle Referentenentwurf zur Pflegereform sieht vor, dass Pflegekassen künftig leichter Verträge mit Einzelpflegekräften schließen können. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) sieht hierin die Gefahr der "Entprofessionalisierung der Pflege" und Wettbewerbsnachteile für bestehende Pflegebetriebe. Gemäß dem Entwurf haben die Pflegekassen für die notwendige Qualität sowie für ein angemessenes Verhältnis der Zahl der Einzelpflegekräfte zu dem vorhandenen Leistungsangebot zu sorgen. Bisher waren Verträge mit Einzelpersonen nur zulässig, wenn die Versorgung durch Pflegedienste nicht sichergestellt werden konnte. "Der Einsatz von Einzelpflegekräften führt aus unserer Sicht zu einer Entprofessionalisierung der Pflege und geht zulasten des hohen Qualitäts- und Sicherheitsanspruchs", kritisiert Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDAB. Zudem sei nicht vorgeschrieben, dass es sich hier um Fachkräfte handeln muss, betont Dzulko. Obgleich für die Qualitätssicherung eigene vertragliche Regelungen vorgesehen sind, soll die Prüfung der Einzelpflegekräfte weder durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) noch durch andere vergleichbare Prüfungsinstitutionen durchgeführt werden. Auch die für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlichen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sollen für sie nicht gelten. "Offensichtlich müssen Einzelpflegekräfte bei weitem nicht die qualitativen - und somit auch kostspieligeren - Voraussetzungen erfüllen, die für existierende ambulante Dienste gelten", resümiert Dzulko. Folglich könnten vehemente Preisunterschiede zulasten bestehenden Pflegebetriebe entstehen. Größere Preisgefälle könnten diese jedoch nicht in Kürze ausgleichen. Dzulko: "Dies ist rechtlich mehr als bedenklich und bedroht die Existenz zahlreicher Pflegebetriebe." Dzulko schlägt die Lockerung des so genannten Verrichtungsbezuges vor, um individuell gestaltbare Leistungen und Preisvereinbarungen mit dem Kunden zu ermöglichen. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 11/2007, Rubrik: Nachrichten)

  Zahl der Pflegebedürftigen wird sich verdoppeln
 

BERLIN (se). Die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung in den nächsten 40 Jahren von 16,4 auf 38,3 Milliarden Euro steigen - und dies allein aufgrund des demografischen Wandels.
Das ist eine der Kernaussagen des Berichtes "Gesundheitsversorgung 2050" des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung in Kiel. In der Analyse unterstellen die Forscher ein gleich bleibendes Niveau der gesetzlich festgelegten pflegestufenbezogenen Leistungen. Zusätzliche Ausgaben wie Pflegehilfsmittel und auch die Inflation wurden nicht berücksichtigt. Die Forscher schätzen, dass als Folge der Alterung die Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie Diabetes mellitus und Demenz zunehmen werden. Damit erhöht sich der Anteil der Menschen, die Leistungen von den Pflegekassen erhalten werden. War im Jahr 2000 noch etwa jeder 41. Deutsche pflegebedürftig, wird dies im Jahr 2020 bereits jeder 28. und 2050 jeder 16. Einwohner sein. Derzeit sind zwei Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. In der Mitte des 21. Jahrhunderts werden es etwa 4,4 Millionen sein. Und auch die Zahl der derzeit 1,4 Millionen ambulant versorgten Pflegebedürftigen wird sich bis 2050 verdoppeln. Noch stärker steigt die Zahl der stationär versorgten Patienten. Sie wird sich die Zahl von 625 000 auf 1,6 Millionen erhöhen. Damit entsteht ein höherer Bedarf an Pflegeheimen. Ein weiterer Trend: Pflegebedürftige werden künftig stärker auf professionelle Pflege zurückgreifen müssen. Derzeit bezieht knapp die Hälfte der betroffenen Patienten Pflegegeldleistungen. 20 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste. Etwa 30 Prozent der Patienten befinden sich in der stationären Pflege. Durch den demografischen Wandel wird es in Zukunft aber immer weniger Angehörige geben, die in der Lage sind, ältere Familienmitglieder zu pflegen. Quelle:  Ärzte Zeitung 12. Oktober 2007


26.09.07 Nicht nur Geld, auch Ärzte und Pfleger werden künftig knapp
  BERLIN (HL). Nur bei globaler und durchschnittlicher Betrachtung ist die ärztliche Versorgung in Deutschland bis 2020 sichergestellt. Zuvor dürfte es aber zu einem Mangel an Hausärzten und zu Versorgungslücken in ländlichen Regionen kommen. Dies geht aus einer Prognose hervor, die der Kieler Gesundheitswissenschaftler Professor Fritz Beske unter dem Titel "Gesundheitsversorgung 2050" gestern in Berlin vorgestellt hat. Danach werden bis 2020 mindestens 42 000 Vertragsärzte ausscheiden, wenn sie bis zum 68. Lebensjahr arbeiten. Gehen sie mit 64 in Rente, dann sind es 56 500 Ärzte, darunter 30 100 Hausärzte. Beske sieht mehrere Anhaltspunkte dafür, dass ärztliche Arbeitskraft knapp wird und Versorgungslücken entstehen: Ärzte haben jenseits der Patientenversorgung in der Verwaltung, bei Krankenkassen und in der Industrie viele Arbeitsalternativen. Außerdem werde das Ausland häufig als attraktiv angesehen. Ferner werden die Formen der ärztlichen Berufsausübung - angestellt im Medizinischen Versorgungszentrum, Teilzeitarbeit - flexibler. Die Feminisierung des Arztberufs schreite voran. Da Hausärztinnen im Schnitt 28 Prozent weniger Patienten versorgen, verknappt das Angebot. Von grundlegender Bedeutung werde deshalb auch die EBM-Reform sein. Eine geradezu dramatische Entwicklung prognostiziert Beske in der Pflegeversorgung: Bis 2050 soll sich danach die Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, von zwei auf 4,4 Millionen erhöhen. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Heimen steigt von 625 000 auf fast 1,6 Millionen. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Pflegekräfte soll von derzeit 508 000 auf knapp 1,3 Millionen steigen - bei einem gesamtgesellschaftlich stark sinkenden Arbeitskräftepotenzial.
Das heißt: Für das Gesundheitswesen sind längerfristig nicht nur die Finanzmittel knapp, sondern auch die dort arbeitenden Menschen.
STICHWORT Demografie
Nach der 11. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Menschen in Deutschland von jetzt 82,5 auf 74 bis knapp 69 Millionen schrumpfen. Der Anteil der alten Menschen an der Gesamtbevölkerung wird zunehmen. Keine andere Prognose ist derart sicher wie demografische Berechnungen. Auch eine steigende Geburtenziffer oder eine Erhöhung der Zuwanderung ändern daran mittelfristig wenig.
Quelle: Ärzte Zeitung, 21.09.2007

  AWO plädiert für Veröffentlichung von Prüfberichten
  SCHLESWIG (di). Die Diskussion um die Pflegeversicherung und Pflegequalität reißt nicht ab. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schleswig-Holstein fordert eine grundlegende Reform und die Veröffentlichung "schwarzer Schafe" in der Branche. "Es ist notwendig, dass die Prüfberichte veröffentlicht werden", sagte AWO-Landeschef Heinz Welbers in Schleswig. Er will damit verhindern, dass die gesamte Branche Vorwürfen ausgesetzt wird. Dieses Risiko sieht Welbers, seit die vom Medizinischen Dienst genannten Schwachstellen öffentlich diskutiert werden, ohne dass bekannt ist, in welchen Einrichtungen Defizite bestehen. Nach Auffassung des AWO-Vorsitzenden leisten viele Pflegekräfte gute Arbeit. Welbers setzte sich auch für eine angemessene Vergütung der Mitarbeiter ein. Dafür müsse die Finanzierung der Pflege auf eine breitere Basis gestellt werden. Die AWO fordert eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf alle Bürger, die Einbeziehung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen. Der aktuelle Reformkompromiss in der Pflege wird nach Ansicht des Bremer Pflegeexperten Professor Heinz Rothgang nur eine Übergangslösung sein. "In der nächsten Legislaturperiode steht die Finanzreform der Pflegeversicherung erneut auf der Agenda", sagte Rothgang. Er regte eine ergänzende Kapitalfundierung an. Dabei sind zwei Alternativen denkbar:     * Zusatzbeitrag für Rentner und obligatorische Kapitalbildung für Jüngere ("Pflege-Riester") * Zusatzbeitrag nach Kinderzahl, der über 30 Jahre in einer öffentlichen Kasse angespart wird und dann in die Pflegeversicherung fließt. Quelle: Ärzte Zeitung, 19.09.2007

  BGW-Pflegereport 2007: Jeder vierte Mitarbeiter ist über 50 Jahre alt
  Nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch das Pflegepersonal wird in Deutschland immer älter. Mittlerweile ist fast jeder vierte Beschäftigte in Altenheimen über 50 Jahre alt, teilt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg mit. Der Anteil sei zwischen 1997 und 2005 von 18 auf 23 Prozent gestiegen. Dies sei paradox, da gerade in den Altenheimen die schwerste Arbeit zu tun ist. In den Krankenhäusern ist das Pflegepersonal deutlich jünger: Hier sind nur zehn Prozent älter als 50 Jahre. Bei den ambulanten Pflegediensten arbeiten rund 16 Prozent über 50-Jährige. Zugleich hörten aber immer mehr Beschäftigte in der Altenpflege vorzeitig auf, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Pflegereport 2007 der BGW. Die Gründe seien vor allem Haut- und Rückenerkrankungen, Stress und Burn Out. Ein Drittel aller Wirbelsäulenschäden betrifft die älteren Pflegekräfte. Der Report zeige ebenfalls auf, dass die Zahl an pflegebedürftigen alten Menschen stark zunimmt: Der Anteil der über 80-jährigen so genannten "Hochaltrigen" werde von heute etwa 4 auf 16 Prozent im Jahr 2050 ansteigen. Gleichzeitig schrumpfe jedoch die Erwerbsbevölkerung, in der Altenpflege rücken zu wenig Berufsneulinge nach. "Diejenigen, die heute diesen Beruf ausüben, müssen auf jeden Fall gehalten werden", heißt es. Dies sei nur möglich, wenn sich die belastenden Arbeitsbedingungen ändern und der Altenpflegeberuf attraktiv gestaltet wird. Ansonsten drohe unweigerlich der Pflegekollaps. TIPP: Der Pflegereport 2007 kann unter der Bestellnummer TS-AP07-11 angefordert werden: Tel. (0 40) 2 02 07 97 00, Fax (040) 202 07-34 97. (Quelle: CAREkonkret Nr. 37, Rubrik: Nachrichten)

  Verband kritisiert Situation in Kliniken: Missstände dürfen Pflegeeinrichtungen nicht belasten
  Durch erhöhten Kostendruck und kontinuierlichen Personalabbau in deutschen Krankenhäusern kommt auf immer weniger Pflegekräfte in Kliniken immer mehr Arbeit zu. Dies ist ein Fazit des kürzlich veröffentlichten "Pflegethermometers 2007". Danach wurden in den vergangenen zehn Jahren 13,5 Prozent der Pflegestellen abgebaut. Lediglich in einem Drittel der Krankenhäuser wird die grundpflegerische Versorgung und regelmäßige Lagerung der Patienten vollständig gewährleistet. Gleichzeitig sind die Patienten im Durchschnitt älter und pflegebedürftiger geworden, so dass die Arbeitsbelastung für das Pflegepersonal zusätzlich gestiegen sei. "Durch den personellen Notstand in deutschen Kliniken wächst die Arbeitsbelastung in den Pflegeeinrichtungen", betont Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). "Insbesondere die Infektionshäufigkeit von Pflegebedürftigen, die vom Krankenhaus in die pflegerische Betreuung kommen, ist sprunghaft gestiegen." Dies gelte besonders für Infektionen mit dem MRSA-Bakterium, dessen Behandlung äußerst zeitaufwändig und schwierig sei. Die Krankenhäuser müssen sich strukturell und personell auf pflegebedürftige Menschen ausrichten, so Dzulko. "Es kann nicht die Aufgabe von Pflegeeinrichtungen sein, die Missstände in Krankenhäusern aufzufangen." Die Studie "Pflegethermometer 2007" des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) wertete die Angaben von 260 Pflegedirektionen deutscher Krankenhäuser aus. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 10/2007, Rubrik: Nachrichten)

19.09.07 Neu unter Links, Netzwerk Wundtherapie: www.ueberleitungsinfocenter.de

  Reformpaket zur Pflege: Leistungen werden besser koordiniert
  BERLIN (HL). Mit der Reform der Pflegeversicherung werden Pflegeleistungen erstmals seit 13 Jahren dynamisiert. Außerdem sollen die Betreuungsleistungen durch neue Institutionen besser koordiniert werden. Heime werden zur systematischen Kooperation mit Ärzten verpflichtet. Pflegestützpunkte: Sie sollen hauswirtschaftliche Versorgung, individuelle Betreuung, ortsnahe Hilfsangebote der Altenhilfe und Essen auf Rädern organisieren. In der Regel soll es je 20 000 Einwohner einen Pflegestützpunkt geben. Für die Anschubfinanzierung sind 45 000 Euro vorgesehen, ursprünglich waren 15 000 Euro im Gespräch. In drei Jahren soll die Pflegeversicherung dafür 80 Millionen Euro ausgeben können. Pflegebegleitung: Ein Case-Manager, angesiedelt im Pflegestützpunkt, soll den gesundheitlichen, pflegerischen und sozialbetreuerischen Hilfebedarf feststellen und einen Versorgungsplan entwerfen. Er stellt sicher, dass Pflegebedürftige die notwendigen Leistungen tatsächlich bekommen. Poolen von Leistungen: Pflegebedürftige können Gemeinschaften - nicht nur mit betreutem Wohnen, sondern auch in Wohnquartieren/Nachbarschaften - bilden und Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen, beispielsweise Betreuung und Hauswirtschaft. Einzelpflegekräfte: Bislang konnten Kassen nur Verträge mit Diensten schließen, die mehrere Mitarbeiter beschäftigen; möglich werden nun auch Verträge mit Einzelpersonen. Leistungsdynamisierung: Ab 2008 steigen alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung in zweijährigem Rhythmus bis 2012. Ab dann ist eine automatische Anpassung der Leistungen alle drei Jahre entsprechend der Inflationsrate vorgesehen. Pflegezeit: Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf sechs Monate unbezahlter Freistellung von seiner Arbeit, verbunden mit einer Rückkehrgarantie auf seinen Arbeitsplatz. Ausnahme: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.
Prävention und Reha: Die Verpflichtung des MDK, in Gutachten zu sagen, welche medizinische Reha nötig ist, wird präzisiert. Die Pflegeklassen werden verpflichtet, den Hausarzt darüber zu unterrichten. Führen Prävention und Reha zu einer niedrigeren Pflegestufe, erhält das Heim einmalig einen Betrag von 1536 Euro. Qualitätssicherung: Prüfberichte des MDK werden verständlich aufbereitet und publiziert. Für die Qualität werden Expertenstandards verankert. Internes Qualitätsmanagement und Transparenz der Ergebnisse sollen anerkannt werden. Die MDK-Prüfung soll alle drei Jahre stattfinden. Schnittstellen-Management: Heime sollen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten schließen oder eigene Heimärzte anstellen. Krankenhäuser müssen bei der Entlassung den nahtlosen Übergang in die ambulante Versorgung, Rehabilitation oder Pflege gewährleisten. Zusatzversicherung: Ähnlich wie in der GKV nach der letzten Gesundheitsreform können gesetzliche Pflegekassen nun auch private Zusatzversicherungen vermitteln. Pflegebedürftigkeitsbegriff: Eine Neufassung dieses Begriffs - auch im Hinblick auf die wachsende Bedeutung psychischer Krankheiten im Alter - hält das Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht für möglich. Das Ministerium will dafür einen Beirat einrichten, der bis November 2008 eine Empfehlung erarbeiten soll, wie Pflegebedürftigkeit in Zukunft definiert werden könnte. Der Referentenentwurf soll im Oktober im Bundeskabinett beraten werden. Quelle: Ärzte Zeitung, 14.09.2007

  Vorläufiger Gesetzentwurf zur Pflegereform liegt vor: Schmidt plant schärfere Kontrollen
  Die Bundesregierung will die Qualität der Pflege mit mehr unangemeldeten Kontrollen, einheitlichen Standards und einer Ausweitung der Prüfkompetenzen verbessern. Darüber hinaus soll eine neu zu bildende Sachverständigenkommission verbindliche Expertenstandards zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen entwickeln. Das geht aus einem vorläufigen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform hervor. Demnach soll die Qualität der Pflege in den zugelassenen Einrichtungen im Abstand von höchstens drei Jahren regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus plant das Ministerium in zehn Prozent der Pflegeeinrichtungen zusätzliche Stichproben-Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zudem sollen die Prüfer dem Gesetzentwurf zufolge weitreichende Zugangsrechte erhalten. Ferner soll die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich weiter ausgebaut und rechtlich fixiert werden. Im vorläufigen Gesetzentwurf sind ebenfalls Regelungen zur Entbürokratisierung und Förderung der Wirtschaftlichkeit enthalten. Darüber hinaus sollen eine Reihe gesetzlicher Vorschriften abgeschafft bzw. reduziert werden. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entwurf um eine vorläufige Version handelt, die noch von den einzelnen Gremien überarbeitet werden kann. Endgültige Klarheit wird der offizielle Referentenentwurf zur Pflegereform bringen, der nach Informationen der Wochenzeitung CAREkonkret (Vincentz Network) im Oktober dieses Jahres vorgelegt werden soll. Den vorläufigen Gesetzentwurf zur Pflegereform können Interessierte im Vincentz.Net herunterladen: http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe (Quelle: sts,CAREkonkret Nr. 37, Titelthema; die Ausgabe, mit weiteren Details zur Pflegereform, erscheint am kommenden Freitag.) http://www.vincentz.net/carekonkret/

  "Pflege bewegt" - Tour durch Deutschland
  BERLIN (se). Auf eine Reise durch zwölf deutsche Städte geht heute das Pflegebett der Aktion "Pflege bewegt Deutschland". Einen Monat lang bewegen Pflegende das Bett quer durch Deutschland. Jede Station steht unter einem anderen Motto. Es gibt Diskussionen, Vorträge und künstlerische Darbietungen. Zusätzlich steht an jedem Aktionstag für eine Stunde ein Kümmertelefon bereit, das von den Organisatoren - Stiftung Pflege, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - besetzt ist. Professor Christel Bienstein von der Stiftung Pflege erläuterte, ein Ziel der Aktion sei es, mehr über die Wünsche der Bürger zu erfahren: Im "Goldenen Buch des Bettes" können Pflegende und Angehörige ihre Ideen und Beschwerden zum Pflegealltag notieren. Die Anregungen werden am Ende der Aktion an Politiker übergeben. Quelle: Ärzte Zeitung, 14.09.2007

  Schmidt verspricht bessere Medizin und Pflege
  BERLIN (HL/vdb). Teilhabe am medizinischen Fortschritt, humane Pflege und Bezahlbarkeit medizinischer Leistungen - so hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gestern in der Haushaltsdebatte des Bundestages ihre Reformpolitik gerechtfertigt. Mit der Pflegereform werde das Ziel verfolgt, die ambulante Pflege auszubauen. Deshalb gebe es hier Leistungsverbesserungen. Zweiter Schwerpunkt: Pflege soll besser organisiert und wirksamer mit ärztlicher Behandlung verzahnt werden. Damit Pflegebedürftige leichter an alle nötigen Leistungen kommen, müssen die Kassen Pflegestützpunkte vor Ort organisieren. Dort arbeiten auch Pflegebegleiter, die Hilfe beschaffen. Wolfgang Zöller von der Union bekräftigte in der Debatte, dass der Wettbewerb in der hausarztzentrierten Versorgung erste Früchte trage. So seien immerhin schon über 40 entsprechende Verträge verabschiedet worden. Es sei Aufgabe der Bundes- und Länderaufsicht darauf zu achten, dass Hausärzte nicht benachteiligt würden, so Zöller weiter. Einen Schwerpunkt setzt das Gesundheitsministerium in seinem eigenen Etat. So soll das Robert-Koch-Institut 49 neue Stellen erhalten, um seine Forschung auszubauen und so schneller auf neue Krankheiten zu reagieren. 66 Millionen Euro will das BMG für Prävention ausgeben. Erstmals werden 1,5 Millionen Euro für die Unterstützung osteuropäischer EU-Länder aufgewendet. Zusammen mit der Pharma-Industrie sollen innovative Arzneien zugänglich gemacht werden. Quelle: Ärzte Zeitung, 14.09.2007

  Finanzierung des Pflegeurlaubs weiter strittig
  BERLIN (dpa). Drei Monate nach der Koalitionseinigung auf eine Pflegereform hat das Ressort von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Entwurf vorgelegt. Dieser macht die nach wie vor strittigen Punkte deutlich. Umstritten ist in der Koalition die Frage, wie der bis zu zehn Tage dauernde Pflegeurlaub bezahlt werden soll, den Arbeitnehmer nehmen können, wenn sie für Angehörige im Akutfall Pflege organisieren müssen. Der Lohnersatzanspruch soll 70 Prozent des Bruttolohns betragen und von der Pflegeversicherung für maximal fünf Tage gewährt werden. Uneinigkeit herrscht auch bei den Regeln für den Wechsel zwischen privaten Versicherungen. Im Kampf gegen Missstände in Pflegeheimen sind Regelprüfungen im Abstand von höchstens drei Jahren sowie unangemeldete Prüfungen durch den Medizinischen Dienst vorgesehen. Allerdings können die Pflege-Einrichtungen die Prüfungen unter Umständen auch selbst veranlassen, was die Kassen kritisieren. Ferner sieht der Entwurf unter anderem die bereits vereinbarte Beitragsanhebung für die Versicherten vor. Quelle: Ärzte Zeitung, 12.09.2007

13.09.07 Bericht und Bilder von unserem Tag der offenen Tür [hier]

10.09.07 Qualität der Pflege muss weiter verbessert werden: Pflegekassen und MDS stellen neuen Pflegequalitätsbericht vor
  Die Qualität der ambulanten und stationären Pflege hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Pflegequalitätsberichts im Jahr 2003 verbessert. Zu diesem Schluss kommen der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und die Spitzenverbände der Pflegekassen anlässlich der Vorlage des zweiten Berichts zur "Qualität in der ambulanten und stationären Pflege". Die Pflegeeinrichtungen haben demnach erkennbare Anstrengungen unternommen, um die Pflegequalität in den Pflegeeinrichtungen weiterzuentwickeln. Allerdings gebe es leider nach wie vor zum Teil erhebliche Qualitätsdefizite und deshalb deutlichen Handlungsbedarf. Der Pflegequalitätsbericht zeigt, dass es neben guten auch sehr schlechte Einrichtungen gibt. Hier seien alle in der Pflege Beteiligten gefordert, um Qualitätsverbesserungen im Interesse der Pflegebedürftigen zu erreichen. Auch die anstehende Reform der Pflegeversicherung werde hier deutliche Anstöße geben müssen. Pflegekassen und MDS betonten, für sie gelte der Leitsatz: Jeder schlecht versorgte Pflegebedürftige ist einer zu viel! Der MDS gibt alle drei Jahre einen umfassenden Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflegequalität bei Häuslicher Pflege und in Pflegeheimen ab. Der jetzt vorgestellte Bericht bezieht sich auf die Jahre 2004 bis 2006. Dafür wurden Daten aus 3.736 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und aus 4.215 Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet. Im Rahmen der Qualitätsprüfungen wurden rund 14.950 Pflegebedürftige, die von ambulanten Pflegediensten betreut wurden, und 24.650 Bewohner von Pflegeheimen zu ihrer Versorgungssituation befragt und ihr Pflegezustand bewertet. Außerdem wurden in den Einrichtungen Pflegekonzepte, Abläufe und die fachliche Arbeit der Pflegekräfte überprüft. Die Ergebnisse des übergreifenden MDS-Prüfberichts hätten deutlich gemacht, dass externe Qualitätsprüfungen weiter nötig sind. Ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz wäre die Offenlegung der MDK-Prüfergebnisse. Diese Veröffentlichung ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Spitzenverbände der Pflegekassen und MDS fordern die Politik auf, die Weichen dafür zu stellen, dass zukünftig die Prüfergebnisse des MDK, aber auch die der Heimaufsichten in verständlicher Form - für Laien - veröffentlicht werden können. Der 2. Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) ist im Vincentz.Net herunterzuladen.

  Nadelstichverletzungen: Übergangsfrist zur Umsetzung neuer Schutzmaßnahmen abgelaufen
  Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Infektionen durch Nadelstichverletzungen zu schützen. Auch Pflegedienste müssen deshalb nun die verschärften Schutzmaßnahmen der "Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250" umsetzen. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der TRBA endete am 1. August 2007. "Mitarbeiterschutz liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber", betont Theodor Blättler vom Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber zum Schutz vor Nadelstichverletzungen ergreifen kann und muss, ist in der TRBA 250 ausgeführt. Darin wird die Verwendung sicherer Instrumente für bestimmte Bereiche verbindlich vorgeschrieben. Sichere Instrumente müssen in allen Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen verletzungssichere Instrumente immer dann zum Einsatz kommen, wenn Körperflüssigkeit in "infektionsrelevanter Menge" übertragen werden kann. Die Nichtbeachtung der TRBA 250 kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben. Möglich sind beispielsweise Regressforderungen der Unfallversicherungsträger an den Arbeitgeber. Die vollständige Version der TRBA 250 finden Sie im Internet unter http://www.baua.de (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 09/2007, Rubrik: Nachrichten)

01.09.07 "McPflege" gibt nach wenigen Tagen auf
  BREMEN (cben). "McPflege" hat aufgegeben. Die Bremer Firma, die in Deutschland Rund-um-die-Uhr-Pflege von osteuropäischen Pflegerinnen für Stundenlöhne ab zwei Euro vermittelte, hat den Betrieb nach nur wenigen Tagen eingestellt, noch bevor er richtig in Gang kam. Damit zog McPflege die Konsequenz aus der anhaltenden, harschen Kritik an der Geschäftsidee. Wegen der "vielen negativen Reaktionen und den massiven persönlichen Anfeindungen" habe McPflege aufgegeben, teilte die Firma auf ihrer inzwischen geschlossenen Homepage mit. Immerhin sei die gesellschaftspolitische Diskussion um die Pflege angestoßen worden, hieß es. Zuvor hatten die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der deutsche Pflegerat und auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) das Discount-Angebot abgelehnt und als "moderne Sklaverei", so bpa-Chef Bernd Tews, bezeichnet. McPflege mit zwei Büros in Cloppenburg und Bremen wollte 24-Stunden-Versorgung von Pflegepatienten zu Niedrigstpreisen vermitteln und bundesweit 20 Filialen eröffnen. Möglich geworden ist das Angebot durch die Kooperation mit Pflegediensten aus Ungarn und der Slowakei. Beide Länder gehören zur EU und ihre Bürger können im Zuge der Dienstleistungsfreiheit in anderen EU-Ländern arbeiten. McPflege hätte die Provision kassiert und die Pflegedienste die Honorare. Die geringen Löhne hätten für die Pflegebedürftigen und ihre Familien Kosten ab monatlich 1500 Euro bedeutet. Deutsche Anbieter würden für die gleiche Leistung etwa 5000 Euro erhalten. Nach Angaben von "McPflege" sollte den deutschen Pflegediensten keine Konkurrenz erwachsen, sondern sie sollten unterstützt und entlastet werden. Annette Klausing von Verdi befürchtete allerdings, dass McPflege mehr und mehr die Aufgaben der Pflegedienste an sich gezogen hätte. Quelle: Ärzte Zeitung, 27.08.2007

  ABVP weist Vorwürfe des MDS zurück: Es gibt keine „Pflegeschande“ in ambulanten Pflegeeinrichtungen!
 

In der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung wird die pflegerische Versorgung in Deutschland als „Pflegeschande“ bezeichnet. Anlass für diese reißerische Darstellung sind vorab veröffentlichte Zahlen des zweiten Berichts des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), die vom MDS am heutigen Vormittag auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt werden.Nach den vorab veröffentlichten Zahlen werden folgende Defizite in der stationären und ambulanten Versorgung angesprochen: Pflegebedürftige würden nicht häufig genug umgebettet, sie bekämen nicht genug zu trinken und zu essen und es fände keine angemessene Inkontinenzversorgung statt. Weiter ist von einer schlechten Pflege bei altersverwirrten Menschen (Demenzkranken) die Rede. In dem entsprechenden Bericht werden diese Mängel nicht nur stationären, sondern auch ambulanten Pflegeeinrichtungen vorgeworfen. Andreas Wilhelm, der Vorsitzende des Arbeitgeber- und Berufsverbandes Privater Pflege e.V (ABVP), kann diese Vorwürfe gegenüber den ambulanten Pflegeeinrichtungen nicht nachvollziehen: „Wie soll ein ambulanter Pflegedienst, der lediglich die vom Pflegebedürftigen in Auftrag gegebenen Leistungen erbringen kann und daher oft nur wenige Minuten am Tag bei dem Pflegebedürftigen vor Ort sein kann, eine angemessene Ernährung des Patienten sicherstellen?“ Und - so Wilhelm weiter:  „Der Pflegedienst kann allenfalls den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen dahingehend beraten, wie eine angemessene Ernährung erfolgen soll. Wenn sich die Betroffenen dann nicht an die Beratung halten, hat der Pflegedienst nicht die Möglichkeit, hier aktiv einzugreifen, sondern hat lediglich die Option, diesen Mangel zu dokumentieren und diese Information an den Medizinischen Dienst und die Pflegekassen weiterzugeben.“ Weiterhin verweist Wilhelm darauf, dass Leistungen der Dekubitusvorsorge, wie z.B. das Lagern und Umbetten des Pflegebedürftigen, häufig nicht nur durch den Pflegedienst allein, sondern zusätzlich auch durch im Haushalt tätige Pflegepersonen, wie z.B. Angehörige, durchgeführt werden. Diese Pflegepersonen werden zwar vom Pflegedienst beraten und dahingehend angeleitet, das erforderliche „Lagern und Umbetten“ fachgerecht auszuführen. Erzwingen kann der Pflegedienst die fachgerechte Umsetzung durch die Pflegeperson jedoch nicht. Der mangelnden Versorgung von altersverwirrten Menschen (so genannten Demenzkranken) kann durch eine bessere Ausgestaltung der finanziellen Leistungen für diese Menschen begegnet werden. Insofern begrüßt der ABVP einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Pflegeversicherungsreform. Notwendig ist weiter eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der bislang die Belange von Demenzkranken nur unzureichend berücksichtigt. Kritisch bewertet der ABVP-Vorsitzende dagegen den von der Bundesregierung geplanten vermehrten Einsatz von Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation: „Gerade im Hinblick auf die vom MDS festgestellten Mängel sollten die Qualitätsanforderungen und deren Überprüfung bei Einzelpflegekräften die selben sein wie bei ambulanten Pflegediensten!“ Für Rückfragen: Andreas Wilhelm, 05 11 - 33 89 80, E-Mail: dialog@abvp.de


20.08.07 Trotz Ende von „McPflege“: Billiganbieter provozieren / Wertdebatte in der Pflege
  „McPflege“ hat mit Pflege für einen Preis von zwei Euro pro Stunde geworben. Nun gibt es „McPflege“ nicht mehr. Andere ähnliche Billig-Pflegeanbieter gibt es jedoch noch.  Angesichts dieser Lage auf dem Pflegemarkt fordert der Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege (ABVP) die Politik auf, sich einer Wertdebatte über den Pflegeberuf zu stellen und den zu beobachtenden Trend hin zur Billigpflege zu stoppen. „Politik und Gesellschaft bringen derzeit viel Verständnis für Forderungen der Lokführer auf, nach einer Lohnsteigerung von 30 Prozent, ausgehend von einem Netto-Gehaltsniveau von ca. 1.500 Euro. Wir  erwarten dasselbe Verständnis für ein entsprechend angemessenes Lohnniveau von Fachkräften, die in der Pflege tätig sind. Auch Pflegefachkräfte übernehmen jeden Tag in der Woche im Rahmen ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung für ihre Patienten, die es auch entsprechend finanziell zu würdigen gilt“, mahnt Susanne Steinröhder, stellvertretende Vorsitzende des ABVP und examinierte Krankenschwester.
Der ABVP erwartet unabhängig von der Frage, ob  Angebote wie das von „McPflege“ überhaupt rechtlich zulässig sind, eine deutliche Positionierung der Politik gegen die mit solchen Angeboten zusammenhängenden Dumpinglöhne. Zugleich sollte sich aber auch jeder Politiker und jeder, der ein derartiges Angebot in Anspruch nehmen möchte, fragen, ob er selbst  bereit wäre, diese Tätigkeit für zwei Euro in der Stunde auszuüben. Dieses Lohnniveau ist nach Auffassung des ABVP angesichts der Debatte um einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde unmoralisch. „Als Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes weise ich darauf hin, dass ortsansässige Pflegedienste, die für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben und Steuern in Deutschland entrichten müssen und die anders als Angebote wie „McPflege“ vertragliche und gesetzliche Qualitätsvorgaben erfüllen müssen, mit derartigen Konstrukten nicht konkurrieren können. Ein fairer  Wettbewerb, dem wir uns jederzeit stellen würden, ist so nicht gegeben“, so Steinröhder weiter.
Mit „McPflege“ ist ein Billigpflege-Anbieter auf dem rechtlich sehr dünnen Eis eingebrochen, auf dem er stand.  Kein Wunder aus Sicht des ABVP, da sich „McPflege“ in Widersprüche verstrickt hatte: In der rechtlichen Unbedenklichkeitserklärung, die sich das Unternehmen selbst ausgestellt hatte, wurde mit  „Pflegehilfskräften“ argumentiert.  Das Angebot des Unternehmens versprach dem Kunden dann aber dennoch Fachkräfte aus Osteuropa. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sollten sich bei derartigen, oft nur scheinbar legalen Angeboten fragen, ob sie nicht besser auf qualitätsgeprüfte und zuverlässige Dienstleistungen ortsansässiger Anbieter zurückgreifen. „Diese Pflegedienste haben es im Gegensatz zu Anbietern wie „McPflege“ nicht nötig, ihre Kunden ausführlich über die rechtliche Zulässigkeit ihres Unternehmens zu informieren. Sie stehen für Kontinuität in der Versorgung und stellen  ihre qualitätsgesicherten Leistungen in den Vordergrund ihrer Darstellung“, so Frau Steinröhder. Für Rückfragen: Mario Damitz, 0511 - 338 980, E-Mail: dialog@abvp.de Quelle: presse-info privater pflege 13.08.2007

  Mehr Kompetenzen für Pflegende
  Pflegekräfte und Pflegedienste sollen künftig mit deutlich mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Das hat jetzt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einem Gutachten gefordert. Das Expertengremium empfiehlt, neue Modelle der Arbeitsteilung - wie etwa das ambulante multiprofessionelle Team - zu erproben. In diesem Zusammenhang könnten qualifizierte Pflegekräfte eigenständig Heil- und Hilfsmittel für die Pflege verordnen und Folgeverordnungen von Arzneien bei chronisch Kranken übernehmen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erklärte, sie unterstütze Anregungen, die Kompetenzen der nicht-ärztlichen Berufsgruppen stärker zu nutzen und zu einer besseren Arbeitsteilung zu kommen. Nicht-ärztliche Berufe müssten stärker eingebunden und mit mehr Eigenverantwortung ausgestattet werden. Es könne nach Ansicht der Ministerin nicht angehen, dass Menschen aus Pflegeheimen in Kliniken eingeliefert würden, nur weil bestimmte Pflegekräfte bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen dürften, wenn kein Arzt vor Ort sei. (Quelle: ALTENPFLEGE 08/2007, Rubrik: Nachrichten) http://www.vincentz.net/altenpflege/

13.08.07 Pflege für zwei Euro die Stunde / "McPflege" bietet in Bremen seine Dienste an / Personal aus dem Osten
  BREMEN (cben). Ein Bremer Pflege-Anbieter will den deutschen Markt aufrollen. "McPflege" heißt die Firma. Ihr Angebot: häusliche Betreuung rund um die Uhr ab zwei Euro pro Stunde. "McPflege" will keine Konkurrenz sein zu Pflegediensten, teilt das Unternehmen mit, sondern eine Ergänzung zu den Pflegediensten vor Ort. Möglich wird das Angebot durch billige Arbeitskräfte aus Osteuropa, die "McPflege" im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Europa für den deutschen Markt angeheuert hat. Nach Angaben der Firmengründer und Betriebswirtschaftler Alwin Teiken und Norbert Meiners vermittle man qualifiziertes und sozialversichertes osteuropäisches Pflegepersonal aus Ungarn und der Slowakei. Abgerechnet wird direkt mit den Anbietern, "McPflege" kassiert die Provisionen. Bisher gibt es zwei Büros, weitere sollen folgen. "Mit unserem Service sind wir in der Lage, pflegende Familienangehörige und die bundesdeutschen Pflegedienste zu unterstützen und zu entlasten, um es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so lang als irgend möglich und medizinisch vertretbar im eigenen Zuhause zu bleiben", erklärt das Unternehmen. Die Pflegenden sollen 24 Stunden im Haushalt der Pflegepatienten leben und sie "hingebungsvoll betreuen", heißt es in einer Mitteilung. Für die Pflegebedürftigen und ihren Familien entstehen dabei Kosten in Höhe von 1500 Euro pro Monat - bei anderen Pflegedienstleistern müssten sie dafür 4000 bis 5000 Euro bezahlen. Die Gewerkschaft Verdi reagierte kritisch auf das Billig-Angebot. Verdi-Mitarbeiterin Annette Klausing spricht von "Dienstmagd-Gehabe" und "Allzeit-bereit-Mentalität". "Wir wissen, dass es einen großen Schwarzmarkt in der Pflege gibt", so Klausing zur "Ärzte Zeitung", "aber eine sehr schlechte Situation durch eine schlechte wie ‚McPflege‘ zu ersetzen, ist keine Lösung." Ihre Befürchtung: McPflege wird immer mehr Pflegeleistungen übernehmen und die Konkurrenz ausstechen. Quelle: Ärzte Zeitung, 03.08.2007

  DPR zum Stellenwert der Pflege: "Nie gekannter Rückschritt"
  Die deutsche Pflege erleidet derzeit nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR), der Bundesarbeitsgemeinschaft von zehn Pflegeorganisationen, einen "nie gekannten Rückschritt". "Versorgungs- und Ausbildungsplätze werden abgebaut, die Berufe werden im Zuge der Einsparungsmaßnahmen schleichend entwertet und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung gefährdet", sagte DPR-Präsidentin Marie-Luise Müller, "anstelle ausgebildeter Pflegepersonen werden zunehmend ungelernte Hilfskräfte eingestellt." Die für eine immer älter werdende Gesellschaft entscheidende Zukunftsfunktion der Pflege werde von Politik und Gesellschaft nicht wahrgenommen. (Quelle: ALTENPFLEGE 08/2007, Rubrik: Nachrichten) http://www.vincentz.net/altenpflege/

  Neue ambulante Palliativpflege darf nicht zum Rohrkrepierer werden
  ABVP fordert, keine künstlichen Hürden für die Versorgung Sterbenskranker aufzubauen. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden die gesetzlichen Weichen für eine verbesserte ambulante Palliativpflege gestellt. Der ABVP e.V. fürchtet nun, dass die meisten Bedürftigen dennoch leer ausgehen. Begünstigt werde nur die so genannte spezialisierte ambulante Palliativpflege. Allgemeine Palliativpflege bliebe so problematisch wie zuvor. Die Definitionen hat demnächst der Bundesausschuss festzulegen. Damit die Leistungen auch bei den Patienten ankommen, fordert daher der ABVP e.V., die formalen Zugangsvoraussetzungen für diese Leistungen nicht zu eng zu halten. „Das Desaster in der psychiatrischen Hauskrankenpflege darf sich bei der Palliativpflege nicht wiederholen. Zu restriktive Voraussetzungen für die Genehmigung und die strukturellen Bedingungen können den neuen § 37b SGB V zum Rohrkrepierer werden lassen“ erklärte Frau Susanne Steinröhder, stellv. Vorsitzende des ABVP e.V. Die Pflegedienste erbringen derzeit unter unzureichenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eine engagierte Palliativpflege. Viele der Patienten und Patientinnen wurden zuvor bereits jahrelang im Rahmen einer kontinuierlichen Bezugspflege betreut. „Es wäre jetzt ein Schlag ins Gesicht der ambulanten Pflegekräfte, wenn es hieße, ihr Patient ist zwar ein Sterbender, erfüllt jedoch nicht die Vorgaben der Richtlinien spezialisierter Palliativpflege,“ so Frau Steinröhder weiter. Ähnliches geschah im vergangenen Jahr mit der psychiatrischen Hauskrankenpflege. Die restriktiven Richtlinien des Bundesausschusses trugen dort zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungssituation bei. Dies entgegen der Absichten des Gesetzgebers, mehr Leistungen zur Verfügung zu stellen. Für Rückfragen: Patrick Ruh, 089 – 51 51 86 31, E-Mail: reg.sued@abvp.de. Quelle: Presse-Info-privater-Pflege des ABVP vom 09.08.2007

30.07.07 Mitarbeiter Fortbildung
  Bilder einer internen Mitarbeiter Fortbildung mit Lohmann & Rauscher zum Thema Kompressionsverbände und Wickeltechniken [hier]

30.07.07

Chronische Wunden – auf Dauer offen? Versorgung nach dem „WANZ Prinzip"?  [hier]


04.07.07 Gewalt in der häuslichen Pflege wird immer noch zu wenig beachtet
  Von Christiane Badenberg
In Deutschland gibt es um die 6000 Einrichtungen, die sich dem Schutz von Kindern widmen, aber nur etwa 20, an die sich alte Menschen wenden können, die Opfer von Gewalttaten geworden sind. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Presse nur selten über das Thema "Gewalt in der häuslichen Pflege" berichtet. Ein anderes Grund: Die Opfer sind oft Menschen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Opfer und Täter stehen also in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis. Die Folgen der Gewalttaten zu verdecken ist für einen Täter relativ einfach. Viele Parallelen zum Kinderschutz möglich. Zwar lassen sich beim "Schutz vor Gewalt in der häuslichen Pflege" viele Parallelen zur Prävention gegen Kindesmisshandlungen ziehen, allerdings ist das Opfer-Täter-Verhältnis oft nicht so eindeutig. "Pflegebedürftige können durchaus bewusst dazu beitragen, Aggressionen zu schüren", berichtet zum Beispiel Gabriele Tammen-Parr, die für "Pflege in Not", einer Einrichtung des Diakonischen Werks Berlin, arbeitet. "Sie verhalten sich unkooperativ, finden kein Wort der Anerkennung oder sind aggressiv gegen die Menschen, die sie betreuen", beobachtet Tammen-Parr immer wieder. Das führe zu extremen Belastungssituationen, selbst wenn die Angehörigen hochmotiviert waren, als sie die Pflege übernommen haben, sagt Tammen-Parr. Mit ihrer Arbeit will sie unter anderem dazu beitragen, solche Konfliktsituationen zu erkennen und zu entschärfen. Dazu sucht sie die Familien zu Hause auf und spricht mit den Betroffenen. Allerdings kann ihre Hilfe und die einer weiteren Halbtagskraft nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, denn allein in der Hauptstadt leben 96 000 Pflegebedürftige, 70 000 von ihnen werden zu Hause gepflegt, davon 46 000 ohne jede professionelle Hilfe.
Demenz und Suchtprobleme sind große Belastungsfaktoren. Diese Zahlen lassen Gabriele Walentich vom Landespräventionsrat NRW aufhorchen. "Da muss ich als Staatsanwältin und Kriminologin sagen, das ist eine Risikogruppe." Der Landespräventionsrat hat mit Unterstützung der EU-Kommission zwei Symposien mit 50 Teilnehmern aus 23 Ländern zum Thema "Gewalt gegen alte Menschen in der häuslichen und internationalen Pflege" organisiert. Dabei wurden drei repräsentative Studien zum Thema aus Spanien, Großbritannien und Israel vorgestellt. Fazit aller drei Untersuchungen: Der gefährlichste Platz für alte Menschen ist in der Familie und die häufigsten Täter sind die Ehepartner. Demenz, Suchtprobleme, aber auch der Umgang mit Harn- oder Darminkontinenz belasteten die Situation ungemein, sagt Walentich. "Da kommen sich Menschen so nah, wie sie es nie im Leben wollten", nennt Tammen-Parr als Grund, warum die Situation in den Familien eskalieren kann. Doch wie kann den Betroffenen geholfen werden? Walentich hält eine lokale Vernetzung der Menschen, die in die Betreuung eingebunden sind, für dringend erforderlich. Ähnlich wie sie derzeit beim Kinderschutz angestrebt wird. Professor Rolf Hirsch von der Bonner Initiative gegen "Gewalt im Alter" sieht bei allen Missständen zumindest in der professionellen Pflege bereits erste gute Ansätze. "Das Thema Gewalt in der Pflege wird immer stärker in der Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften berücksichtigt, es werden verstärkt Deeskalationstrainings angeboten, Mitarbeiter erhalten juristische Unterweisungen und Ärzte werden immer mehr sensibilisiert", beobachtet Hirsch. Tammen-Parr, Walentich und Hirsch sind überzeugt, dass vor allem Hausärzte helfen können, Missstände aufzudecken oder aber präventiv tätig zu werden. "Sie müssen gar nicht selbst einschreiten", sagt Walentich, aber sie sollten Informationen weitergeben. "Sie können die Betroffenen auf Hilfsangebote aufmerksam machen oder aber Verdachtsfälle den entsprechenden Stellen melden", so Walentich. Damit sei schon viel erreicht. Die Staatsanwältin hat Verständnis dafür, dass es vor allem Hausärzten, die ihre Patienten schon seit Jahren kennen, schwer fällt, danach zu fragen wie blaue Flecken oder Verletzungen entstanden sind. "Sie haben Angst, das Arzt-Patienten-Verhältnis könnte leiden." Ansprechpartner finden Betroffene und Ärzte unter anderem bei der "Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter" Tel.: 0228/636322 oder www.hsm-bonn.de
Wie erkenne ich Gewalt in der Pflege?
Warnsignale können sein:
    * Suchterkrankung des Pflegenden oder des Gepflegten
    * finanzielle oder emotionale Abhängigkeit zwischen Patient und Pflegekraft
    * wechselnde Arztkontakte, Versäumen von Arztterminen
    * unerklärliche Verletzungen, wiederholt und gleichartig
    * Patient wirkt verängstigt, scheu, zurückgezogen
    * Patient wird mit dem Arzt nicht allein gelassen
Quelle: Ärzte Zeitung, 29.06.2007

  Die Pflegereform der großen Koalition ist auf Kante genäht
  Gesundheitsökonom Rothgang: Regierung ignoriert stationäre Kostentreiber / Arbeitgeber kritisieren Beitragssatzerhöhung scharf: BERLIN (ble). Die von der großen Koalition beschlossene Anhebung der Pflegeleistungen reicht nach Ansicht des Bremer Gesundheitsökonomen Professor Heinz Rothgang nicht aus, um die seit 1995 unveränderten Sätze an die Preisentwicklung der vergangenen zwölf Jahre anzupassen. Steigerungen reichen nicht für Inflationsausgleich. Nehme man den Zeitraum 1996 bis 2012, seien es sogar nur 0,3 Prozent, so Rothgang. Nach Meinung von Experten ist jedoch ein jährlicher Anstieg der Leistungen um etwa 0,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate notwendig, um Kaufkraftverluste zu verhindern. Vor einer Woche hatte sich die große Koalition unter anderem auf eine Anhebung der ambulanten Pflegesätze I bis III bis 2012 geeinigt. So sollen die Leistungen in der Pflegestufe I von heute 384 Euro auf 450 Euro steigen. Ab 2015 ist im Dreijahrestakt eine Anpassung gemäß der Inflationsrate der vergangenen Jahre geplant. Rothgang zufolge ist zudem unklar, ob die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Punkte auf 1,9 Prozent zum 1. Juli 2008 wie erwartet bis 2014 oder 2015 reicht. So habe die Koalition die stationäre Pflegestufe I und II nicht dynamisiert, obwohl diese einen Ausgabenanteil von 40 Prozent hätten und dort mit weiteren Steigerungen zu rechnen sei. Der Wissenschaftler zeigte sich skeptisch gegenüber Forderungen, die Pflegeversicherung ganz oder teilweise auf Kapitaldeckung umzustellen. Stattdessen plädierte er für eine Einbeziehung aller Einkommensarten in die Pflegeversicherung. Besser ein kleiner als ein fauler Kompromiss: Sollte das nicht durchsetzbar sein, empfiehlt Rothgang einen Risikostrukturausgleich zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser könne zwei Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die SPD war in diesem Punkt an der Union gescheitert. Umgekehrt blockierte sie den Aufbau einer Kapitalreserve. Insgesamt habe sich die Koalition mit dem Kompromiss nur Zeit erkauft, bilanzierte Rothgang. Angesichts der unterschiedlichen Positionen von CDU/CSU und SPD könne man allerdings froh sein, "dass es keinen ganz faulen Kompromiss" gegeben habe. "In der nächsten Legislaturperiode werden wir wieder über die Finanzreform der Pflegeversicherung reden müssen." Kein gutes Haar ließen die Arbeitgeber an der Reform der Koalition. So bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Dr. Dieter Hundt deren Pläne als "Stückwerk" und tiefen "Griff in die Taschen der Beitragszahler". Besonders schwer wiege, dass die Koalition keine nachhaltige Finanzierung beschlossen habe. "Herausgekommen ist nichts", klagte Hundt. Zentrales Reformziel der deutschen Wirtschaft bleibt weiterhin die Senkung der Lohnnebenkosten: So fordern die Arbeitgeber eine Vereinheitlichung der ambulanten und stationären Pflegesätze auf 400, 1000 und 1500 Euro in den jeweiligen Pflegestufen I bis III. "Durch diese Maßnahme lassen sich Einsparungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro erzielen", sagte Hundt. Arbeitgeber wollen zwei Milliarden Euro einsparen: Mit dem von der Rürup-Kommission übernommenen Konzept würden die Pflegesätze unter den von der Koalition geplanten Leistungen für das Jahr 2012 liegen. Außerdem sollen Pflegebedürftige nach den Vorstellungen der Arbeitgeberverbände künftig Selbstbehalte bis zu einer Höhe von 400 Euro zahlen. Dabei soll der Eigenanteil umso höher ausfallen, je niedriger die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind, etwa in der ambulanten Pflegestufe I. Quelle: Ärzte Zeitung, 28.06.2007

25.06.07 Häusliche Krankenpflege: Kasse muss auch bei verspätet eingereichter Verordnung zahlen
  Ein Leistungserbringer klagte gegen eine Kasse, die eine HKP-Folgeverordnung genehmigt hatte, die Kosten aber erst ab dem Tag des Eingangs der ärztlichen Verordnung übernehmen wollte. Das Sozialgericht Saarbrücken (Az.: S 24 KN 44/06 KR) verurteilte die Kasse zur Zahlung des Vergütungsanspruchs des Klägers ab dem Leistungsbeginn. Krankenkassen stellten sich in der Vergangenheit wiederholt auf den Standpunkt, dass bei einer verspäteten Einreichung - trotz Genehmigung der Verordnung - ein Vergütungsanspruch erst ab Eingang der Verordnung bestehe und nicht ab dem Beginn der Leistungserbringung. Dieser Rechtsauffassung habe der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) stets widersprochen und auf den Vergütungsanspruch der Pflegedienste beharrt", sagt bad-Hauptgeschäftsführer Ulrich Kochanek. Der Verband begrüßt die rechtliche Klarstellung durch das Sozialgericht Saarbrücken und betont, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, um den Zeitraum zu kürzen, in dem Pflegedienste ihre berechtigterweise erbrachten Leistungen abrechen dürfen. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 06/2007, Rubrik: Nachrichten) http://www.vincentz.net/haeuslichepflege/
   
  Verpflichtende Veröffentlichung von Prüfergebnissen? Kassen fordern mehr Transparenz
  Im Zuge der Debatte um die Pflegereform wollen die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen durchsetzen, dass die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Während der Vorschlag in Koalitionskreisen auf positive Resonanz stößt, formiert sich auf Seiten der großen Trägerverbände erheblicher Widerstand. Die Spitzenverbände wollen mit dieser Transparenz-Offensive erreichen, dass Verbraucher zukünftig mehr Informationen über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Diensten erhalten und diese auch vergleichen können. Ziel müsse sein, ein Prüfbewertungsverfahren zu entwickeln, das einen objektiven Vergleich zwischen den Einrichtungen zulasse, ohne den Datenschutz zu verletzen. Während Politiker von SPD, Union und den Grünen solche Forderungen unterstützen, formiert sich auf Seiten der Träger Widerstand. "Papier schafft keine Qualität", ist etwa Stephan Baumann, Vorsitzender des VDAB überzeugt. "Es macht wenig Sinn, Transparenz staatlich zu verordnen." Natürlich sei Transparenz über die Qualität der Pflege unerlässlich und schaffe Vertrauen, betont Baumann. Sie müsse aber aus der Einrichtung selbst heraus geschaffen werden. Ähnlicher Meinung ist auch AVG-Vorstandsmitglied Thomas Meißner: "Natürlich müssen Pflegeeinrichtungen, die nicht ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten und pflegebedürftige Menschen durch unsachgemäßes Handeln in Gefahr bringen, sofort vom Markt genommen werden." Entscheidend sei in diesem Zusammenhang aber nicht die Pflichtveröffentlichung irgendwelcher Berichte, sondern vielmehr der Dialog mit den Einrichtungen über die Transparenz der eigenen Arbeit und der geleisteten Qualität. (Quelle: sts; CAREkonkret Nr. 24 vom 15.06.2007; Auszüge aus dem Titelthema.) http://www.vincentz.net/carekonkret/

21.06.07 Pflegereform: Nur ein erster Schritt in die richtige Richtung [hier]

18.06.07 Pflegekonzept im Juli?
  BERLIN (HL). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält daran fest, dass das Konzept zur Pflegereform noch vor der Sommerpause vorliegt. Am kommenden Montag werden sie und die Minister für Familie und Verbraucherschutz, von der Leyen und Seehofer, dem Koalitionsausschuss die Ergebnisse ihrer Klausurberatungen berichten. Die Minister hüllen sich darüber - angesichts der Erfahrungen mit öffentlichem Streit um die Gesundheitsreform – in Schweigen. Das wiederum erbost die Parlamentarier, die sich ausgeschlossen fühlen und Vorschläge vor allem zur Finanzierung der Reform entwickeln. Eines ist dabei sicher: Bessere Pflegeleistungen und Vorsorge angesichts der demografischen Entwicklung werden teuer - bis zu 0,7 Prozentpunkte beim Beitrag. Quelle: Ärzte Zeitung, 14.06.2007
   
  ABVP: Pflegereform soll Altenpflegeausbildungsumlagen jetzt abschaffen
  Die Umsetzung von Altenpflegeausbildungsumlagen gemäß SGB XI in den Bundesländern beschäftigt seit über einem Jahrzehnt die Landessozialministerien, Gerichte aller Instanzen und nicht zuletzt Leistungserbringer, Steuerberater und Finanzämter. Aufgrund dieser Unzuverlässigkeiten und Rechtsunsicherheiten fordert der ABVP eine Neurege-lung bei der anstehenden Pflegeversicherungsreform. „Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegekräften ist in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft“, so Andreas Wilhelm, Vorstandsvorsitzender des ABVP. „Nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklungen darf die Finanzierung der Altenpflegeausbildung nicht allein den aktuell Pflegebedürftigen überlassen werden.“ Sie sei eine Aufgabe der gesellschaftlichen Zukunftssicherung. Auch die bundesweite Regelung der Ausbildung durch das Altenpflegegesetz im Jahr 2003 gebe Anlass, die 1995 geregelten Umlageperspektiven aus dem SGB XI anlässlich der Reform zu überdenken. Mit der nach alter Rechtslage vorgenommenen Finanzierung ist zudem ein Wildwuchs an Bürokratie entstanden, der immense Kosten bei allen Beteiligten verursacht habe. Quelle: Presse Info privater Pflege des ABVP, 13.06.2007

09.06.07 Pflege und Beruf gehen nicht zusammen
  HAMBURG (di). Viele Deutsche haben sich schon mit dem Thema Pflege innerhalb der Familie auseinandergesetzt und sind bereit, ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Besonders Männer halten diese Aufgabe aber mehrheitlich mit ihrem Beruf für unvereinbar. Nach einer Umfrage des Meinungs- forschungsinstituts forsa hat fast jeder zweite Befragte (48 Prozent) schon einmal Erfahrungen bei der Pflege von Angehörigen gesammelt. Befragt wurden 1000 Deutsche im Alter von 25 bis 65 Jahren im Auftrag der privaten Versicherung Deutscher Ring. Zwei Drittel der Befragten haben das Thema Pflege in ihrer Familie schon thematisiert und wären grundsätzlich auch bereit, selbst einen Familienangehörigen zu pflegen. Nach Erfahrungen des Deutschen Rings bleiben diese Gespräche aber oft oberflächlich und im Ansatz stecken. Die Hauptlast bei der Pflege von Familienangehörigen liegt der Umfrage zufolge bei den Frauen. Denn 65 Prozent der befragten Männer, aber nur 48 Prozent der Frauen halten die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen für unvereinbar mit ihrem Beruf. Aktuell übernehmen laut Umfrage 18 Prozent der Frauen und zehn Prozent der Männer die Pflege von Angehörigen. Die Versicherung gibt zu bedenken, dass die Belastung bei der Pflege häufig nach "anfänglich kleineren Handreichungen" mit der Zeit stark zunimmt und sich oft über Jahre erstreckt und zum Teil eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfordert - mit entsprechenden Einschnitten für die eigene Lebensqualität. Umfang und Intensität werden nach Erfahrungen des Versicherers von vielen Menschen anfänglich unterschätzt. Aktuell werden 70 Prozent der über zwei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland im häuslichen Umfeld betreut, entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige. Quelle: Ärzte Zeitung, 08.06.2007
   
  Pflegereform kommt noch dieses Jahr
  BERLIN (ble). Die große Koalition hält nun doch an einer Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode fest. Es bleibe das Ziel der Koalition, "das Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Jahres 2007 abzuschließen", sagte Kanzleramtschef Thomas de Maizière der "Financial Times Deutschland". Tags zuvor hatte er selbst noch Zweifel an einer Reform unter Rot-Schwarz gehegt. Aus den Reihen von SPD und Union war er dafür kritisiert worden. Streitpunkte in der Koalition sind weiterhin der Aufbau einer kapitalgedeckten Demografiereserve wie sie von der Union geplant ist und der von der SPD verlangte Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" könnte der von den Privaten zu leistende Solidarbeitrag an die gesetzlichen Kassen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro betragen. Einig sind sich die Koalitionäre bei der Ausweitung der Leistungen bei Demenzkranken und der Anpassung der Pflegesätze an die Inflation. Für alle diese Maßnahmen gilt auch ein höherer Pflegebeitrag als sicher. Der SPD-Sozialpolitiker Professor Karl Lauterbach forderte seine Partei in der "Passauer Neuen Presse" erneut dazu auf, an einem Solidarbeitrag der Privatversicherten festzuhalten. Diese zahlten bei im Durchschnitt doppelt so hohem Einkommen deutlich niedrigere Versicherungsbeiträge und würden nur halb so häufig pflegebedürftig. Der gesetzlichen Pflegeversicherung gingen im Jahr drei Milliarden Euro verloren, weil die Privaten sich nicht am Solidarsystem beteiligten. Unterdessen hat die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft der Union auf ihrer 32. Bundestagung zur Finanzierung der Reform eine Anhebung des Pflegesatzes um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent gefordert. Quelle: Ärzte Zeitung, 06.06.2007
   
  Demente brauchen integrierte Versorgung
  BERLIN (HL). Integrierte Versorgungsmodelle unter Einschluss der Pflegeversicherung können nach Auffassung von Hausärzten und Krankenkassen ein Weg sein, die Versorgung demenzkranker Menschen zu verbessern und deren Angehörige zu entlasten. Erweitert worden ist die Integrationsversorgung durch die vor zwei Monaten in Kraft getretene Gesundheitsreform. Personalmangel, fehlende Kooperation und Kommunikation zwischen Pflegediensten oder -heimen und behandelnden Haus- und Fachärzten seien Ursachen für Unterversorgung Demenzkranker, so der Hausarzt Dr. Joachim Meiser bei einem Symposion des "Zukunftsforums Demenz" in Berlin. Bei Patienten, die einen Betreuer haben, bekomme dieser oft kein Honorar, das dem Aufwand entspreche. Dies führe mitunter zu an sich vermeidbaren Heimaufnahmen. Nach Meisers Auffassung könnte ein Integriertes Versorgungsprogramm, in dem Ärzte, Pflegedienste oder -heime einerseits sowie Kranken- und Pflegekassen andererseits zusammenwirken, die Versorgungsqualität verbessern. Das Case-Management sollte dabei in gemeindenahe Strukturen eingebettet werden. Für diese integrierte Versorgung müssten sektorale Budgets aufgehoben werden, auch die Grenze zwischen Kranken- und Pflegekasse müsse fallen. Notwendig sei es, über neue Wohnformen nachzudenken. Das Ziel müsse sein, Krankenhausbehandlung zu vermeiden und die Heimeinweisung zeitlich zu verzögern. Dazu müssten pflegende Angehörige entlastet werden: Unterstützung könnten dabei Selbsthilfegruppen und Tagesbetreuung leisten. Das erfordere, dass Demenz in der Bevölkerung entstigmatisiert werde. Auch Krankenkassenvertreter wie Herbert Kessler von der AOK Baden-Württemberg halten die Einbeziehung der Pflegeversicherung in die integrierte Versorgung für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Notwendig sei aber auch die Reform der Pflegeversicherung selbst. So müsse es möglich sein, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch den Betreuungsaufwand festzustellen. Ohne eine angemessene Honorierung werde es sonst nämlich keine neuen Angebote geben. Schließlich müssten auch Krankenkassen einen Nutzen davon haben, wenn sie Geld zur Verminderung von Pflegebedürftigkeit aufwenden. Gerade dies aber sei bei der strikten fiskalischen Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung nicht der Fall. Quelle: Ärzte Zeitung, 05.06.2007

04.06.07 Mehr Kontrolle bei der Pflege
  BERLIN (ddp). Verbraucher sollen künftig mehr Infos über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten bekommen. Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, wollen die Pflegekassen erreichen, dass die Einrichtungen regelmäßig überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung veröffentlicht werden. Die Kontrolle solle gesetzlich festgeschrieben werden. Dafür setzten sich die Spitzenverbände der Pflegekassen im Zuge der anstehenden Pflegereform ein, sagte Meinolf Moldenhauer, Pflegeexperte beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, der Berliner Zeitung. Quelle: Ärzte Zeitung, 29.05.2007
   
  Regierungskreise: Eckpunkte für Pflegereform bis Ende Juni
  Wie das Berliner Büro des Vincentz Network berichtet, will die große Koalition nach Angaben aus Regierungskreisen bis zur nächsten regulären Sitzung des Koalitionsausschusses Ende Juni Eckpunkte für die Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Auf Drängen von SPD-Chef Kurt Beck soll damit dem Dauer-Hickhack um eine weitere Verschiebung der Reform ein Ende bereitet werde. Beck sei sich in diesem Punkt mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einig, heißt es. Verbessert werden sollen mit der Reform unter anderem die Leistungen für die etwa 1,2 Millionen demenzkranken Menschen in Deutschland. Auch der Aufbau einer Finanzreserve wird eingeleitet. Dafür soll der Beitragssatz - wie kürzlich schon einmal aus dem Regierungsbündnis durchgesickert, dann aber vom Bundesgesundheitsministerium dementiert - nun doch um 0,4 bis 0,5 Beitragsatzpunkte erhöht werden. Im Gegenzug ist geplant, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zu senken, damit die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent gehalten werden können. Voraussetzung ist, dass die SPD ihren Widerstand zu dieser Beitragssatzsenkung aufgibt. Für den Aufbau der Kapitalreserve, die den wachsenden Druck auf den Beitragssatz der Pflegeversicherung wegen des demografischen Wandels dämpfen soll, sind bislang 0,2 bis 0,25 Beitragssatzpunkte einkalkuliert - in gleicher Höhe soll der Beitragssatz steigen, um die Pflegeleistungen zu verbessern. Die Union ist dem Vernehmen nach allerdings nur bereit, auf die von ihr mehrheitlich favorisierte Kopfpauschale von monatlich sechs bis acht Euro (plus jährlicher Steigerung um jeweils einen Euro pro Monat) zusätzlich zum bisherigen Regelbeitragssatz von 1,7 Prozent (Kinderlose müssen 0,25 Prozentpunkte mehr bezahlen) zu verzichten, wenn die SPD ihren geforderten Solidarbeitrag der privaten Pflegeversicherung fallen lässt. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 06/2007, Rubrik: Nachrichten) http://www.vincentz.net/haeuslichepflege/

15.05.07 Experten warnen, dramatische Unterversorgung beenden [hier]

19.04.07 Bei der Pflegereform ist das Ziel klar, der Weg strittig [hier]

16.04.07 Schwierige Wunden, ein Bericht aus DIE ZEIT [hier]

23.03.07 Flexiblere Leistungen bei häuslicher Pflege [hier]

23.03.07 ABVP fordert Pflegebegutachtungen durch Pflegekräfte [hier]

23.03.07 Gemeinsame Erklärung von ABVP und ver.di:: JA zur Pflegereform - NEIN zu Qualitätsabbau, Lohndumping und Vernichtung von Arbeitsplätzen in der ambulanten Pflege [hier]

23.03.07 Pflegestatistik 2005: "ambulant vor stationär" [hier]

12.02.07 Gedicht der alten Frau [hier]

12.02.07 Position von Bundesjustizministerin Zypries zur Patientenverfügung: Generelles Recht auf Behandlungsstopp
 

Dem in Patiententestamenten niedergelegten Wunsch von Todkranken nach Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen muss nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig im Grundsatz Vorrang eingeräumt werden.

"Mir ist es wichtig, dass rechtlich klargestellt

wird, dass der schriftlich fixierte Wille einer Person, wie sie behandelt werden möchte, auch dann befolgt werden muss, wenn die Person sich aktuell nicht mehr äußern kann", sagte sie in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. (Quelle: CAREkonkret Nr. 4, Rubrik Nachrichten http://www.vincentz.net/carekonkret/)
   
  Bundessozialgericht: Patientenrechte sind schwer durchsetzbar
 

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: B 3 KR 25/05 R) angemahnt, eindeutige Richtlinien für die Leistungspflicht der Krankenkasse bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zu erlassen, damit Patientenrechte gewahrt werden können.

Dem Urteil lag die Klage eines Versicherten zugrunde, der die Kostenerstattung für eine so genannte Vojta-Liege begehrte. Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten mit der Begründung abgelehnt, die Liege sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt. Darüber hinaus sei die Vojta-Liege nicht für die Behandlung des Versicherten notwendig, da diese auch auf einem Tisch und einer Gymnastikmatte erfolgen könne.

Die Kasseler Richter sind anderer Ansicht: Mit Verweis auf eine bereits zehnjährige Rechtssprechung sagten die Richter, dass das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkasse keinesfalls eine abschließende ‑Positivlistesei und dass darin fehlende Hilfsmittel durchaus verordnungsfähig seien. Darüber hinaus sei die Leistungspflicht der Krankenkasse beim Behinderungsausgleich dann gegeben, wenn das  Mittel im Einzelfall der behinderten Person dadurch zu Gute kommt, dass die Auswirkungen ihrer Behinderungen behoben und gemildert werden, selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird. Dennoch müsse das Landessozialgericht die Notwendigkeit der Liege nun nochmals prüfen.

Das Bundessozialgericht hat nach Informationen der Ärztezeitung scharf kritisiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinien nicht längst entsprechend umformuliert habe. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hätte längst einschreiten müssen, so die obersten Sozialrichter. Ohne eine Änderung werde es den Versicherten erheblich erschwert, ihre Rechte durchzusetzen, bemängeln die Richter. (Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE 02/2007, Rubrik: Nachrichten)

   
  BGW warnt vor Pflege-Kollaps - Berufsgenossenschaft sieht Überlastung des Pflegepersonals
 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) warnt vor den Folgen einer ständigen Überlastung des Pflegepersonals in der Altenpflege. "Wer pflegebedürftige Angehörige hat, wünscht sich vor allem persönliche Ansprache und individuelle Betreuung", sagte Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Mitglied der Geschäftsführung der BGW, "doch die Fakten sprechen dafür, dass dies oft nur noch auf Kosten der Gesundheit der Pflegekräfte möglich ist. Das kann nicht so weitergehen."

Es drohe ein Kollaps in der Altenpflege. Schon jetzt hätten Heime und Pflegedienste Schwierigkeiten, Personalausfälle durch Krankheit und Fluktuation auszugleichen, ohne die Pflege der Bewohner bzw. Patienten generalstabsmäßig durchzuorganisieren. "Bei allem Bemühen der Pflegekräfte bleibt am Ende das Persönliche auf der Strecke", warnt Brandenburg. (Quelle: ALTENPFLEGE 02/2007, Rubrik: Nachrichten)
   
  Keine Bewegung bei der Pflegereform
 

Von Florian Staeck

Vor fast leeren Stuhlreihen hat der Bundestag am vergangenen Freitag das - nach Verabschiedung der Gesundheitsreform - wichtigste sozialpolitische Reformprojekt debattiert: die Pflegereform.

Wobei "Debatte" eine beschönigende Vokabel für das triste Schauspiel war, das die Parlamentarier boten. Kein Wort verloren SPD- und Unionsvertreter zum zentralen Streitpunkt einer dringend notwendigen Dynamisierung von Pflegeleistungen. Wie mehr Geld in die Kassen kommen soll, ist umstritten - genau wie bei der Gesundheitsreform.

Die Strategie in der Koalition scheint ein Reform-Mikado zu sein. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", heißt die Parole. Dass die Pflegekassen 2006 mit einem Plus abgeschlossen haben, bremst zusätzlich den Reformeifer. Zahlen müssen die Zeche die Pflegebedürftigen. Denn der reale Wert der Pflege-Leistungen ist seit 1995 um 13 Prozent gesunken. (Quelle: Ärzte Zeitung, 06.02.2007)


22.01.07 Presseinformation der DGVP vom 12.01.2007: Krankenkasse regelt Pflegefrage mit Nachbarin [hier]

19.01.07 Frau Iris Lange hat die Ausbildung zur "Wound Managerin" bestanden! Die Ausbildung zur Wound Managerin hat sie im European Wound Institute (EWI) bei Johnson und Johnson in Norderstedt absolviert. Weitere Informationen finden sie [hier]

19.01.07 Presseinformation Privater Pflege vom 21.12.06: Häusliche Krankenpflege wird um wichtige Leistungen ergänzt [hier]

19.01.07 Presseinformation Privater Pflege vom 15.11.06: Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt lebt "ambulant vor stationär" vor [hier]

19.01.07 Presseinformation Privater Pflege vom 13.11.06: Angehörigenschulungen gewinnen an Bedeutung [hier]

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