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30.08.10 ABVP: Wichtige Mitteilung
 
 
 

Pflegetransparenzvereinbarungen: Keine verlässlichen Bewertungen in Aussicht Auf Grundlage des Abschlussberichts der Evaluation haben die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB der Pflege-Selbstverwaltung einen Antrag auf grundsätzliche Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen vorgelegt und um einen deutlichen Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse geworben. Die Mehrheit der Leistungserbringerverbände verweigerte gemeinsam mit den Kostenträgern in der gestrigen Plenumssitzung in Berlin die Abstimmung über diesen Antrag. Unter Protest haben daraufhin die Antrag stellenden Verbände die Sitzung verlassen. „Die von allen Vertragspartnern angestoßene Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen eröffnete die Chance für eine grundlegende Novellierung, die wir ergreifen wollten“, so VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Dies halten wir auf Basis des Abschlussberichts zur Evaluation auch für alternativlos.“ Die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB haben deshalb der Pflege-Selbstverwaltung ihre konkreten Vorstellungen zur weiteren Überarbeitung in einem Antrag vorgelegt. „Die schlichte Weigerung, über die konkreten Vorschläge überhaupt zu entscheiden, ist ein einmaliger Vorgang. Das legt den Schluss nahe, dass an einer grundlegenden Überarbeitung gar kein Interesse besteht“, so Endris Björn Heimer, ABVP-Bundesgeschäftsführer. B.A.H.-Bundesgeschäftsführer Frank Twardowsky fasst zusammen: „Fakt bleibt: Eine kurzfristige Überarbeitung, welche nicht den Einbezug der neuen Erkenntnisse erlaubt, nützt weder Einrichtungen noch Verbrauchern. Sie bildet vielmehr den Einstieg in das ständige Nachrüsten von Kriterien, das Verbrauchern und Einrichtungen keine Verlässlichkeit bietet. Die Glaubwürdigkeit der Bewertungen wird dadurch nicht gesteigert.“ Die Verbände haben ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Kontakt: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Ansprechpartnerin: Nicole Meermann, Tel.: 02054 / 95 78-15 www.vdab.de; Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) Ansprechpartner: Endris Björn Heimer, Tel.: 0511 / 515 111-0 www.abvp.de; Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H.) Ansprechpartner: Frank Twardowsky, Tel.: 030 / 369 92 45-0 www.bah-web.de


12.06.10 ABVP: Der Osten ist nicht auf den Mindestlohn vorbereitet!
 

Eine Hilfskraft in der Pflege soll mindestens 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten

Deutschlands pro geleisteter Arbeitsstunde verdienen. Auf die Empfehlung dieser

Mindestlöhne für die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen hat sich die vom

Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Kommission letzte Woche verständigt.

Die Empfehlung sieht weiterhin eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne ab 2012 vor. Es

wurde lediglich eine so genannte „Lohnuntergrenze“ für ungelernte oder gering qualifizierte

Pflegekräfte angesetzt, Pflegefachkräfte und ein- oder zweijährig qualifizierte Pflegehilfskräfte

wurden nicht differenziert. Zudem hat das Gefälle zwischen Ost und West eine deutlichere

Ausprägung, als der vorgeschlagene Lohnabstand.

„Die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege, insbesondere die von den Kostenträgern

gewährten Vergütungen, werden nur in wenigen Bundesländern angemessen angepasst. Ansonsten

verschlechtern sie sich seit Jahren fortschreitend.“, erläutert Dirk Wiederhold, Vorsitzender des

Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP). „Deshalb haben wir frühzeitig darauf

hingewiesen, dass Eingriffe in die Tarifautonomie nur vorgenommen werden sollten, wenn die

Rahmenbedingungen zuvor geschaffen werden. Aber nichts ist geschehen. Die Politik lässt die

Arbeitgeber allein. Beispielsweise lässt die Rechtsaufsicht zu, dass die Kassen einen nach 6 Jahren

erlangten Schiedsspruch zur Vergütungsanpassung einfach nicht anwenden. Die Zeit ist insbesondere

im Osten noch nicht reif für den Mindestlohn.“ Die jüngste Resolution des ABVP fordert bereits die bundesweite Angleichung der Pflegepreise. Es müssen die Rahmenbedingungen beseitigt werden, die eine bundesweite Annäherung der Verdienstverhältnisse systematisch und ohne Rechtfertigung verhindern. Mit dem überbetonten Schwerpunkt „Kostensenkung“ haben die Kostenträger das Ziel leistungsgerechter Vergütungen aus den Augen verloren. Besonders das niedrige Ost-Preisniveau schlägt auf das Gehaltsniveau durch. Das drückt die Löhne mehr als 1 € unter das Westniveau. Das Problem an der Mindestlohndebatte ist, dass die gesetzten Marken keine Lohnuntergrenzen darstellen. Sie sind für Hilfskräfte in vielen Regionen Durchschnittslöhne, weil die ambulante Pflege insgesamt deutlich hinter der Lohn- und Preisentwicklung im bundesdeutschen Raum zurückbleibt. „Es ist politisch gewollt, dass soziale Arbeitsplätze wenig kosten. Die gegenwärtige Situation liegt nicht an dem Geiz der Arbeitgeber.“, so Wiederhold. Wiederhold weiter: „Wir befürworten ausdrücklich eine angemessene Entlohnung der professionell Pflegenden. In Anbetracht der Aufhebung bestehender Beschränkungen der

Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Mai 2011, wirkt dies außerdem Dumpinglöhnen bei der Beschäftigung

ausländischer Hilfskräfte entgegen.“ Die Politik ist jedoch gut beraten, sich klar zur Refinanzierung

und somit auch zur realistischen Entwicklung der Löhne in der Pflege zu positionieren. Wer

Mindestlöhne beschließt, muss hierfür auch erforderliche Rahmenbedingungen schaffen.

 
 

Fachkräfte: ABVP fordert frühzeitige Absicherung der

Finanzierung des dritten Umschulungsjahres

 

Im Jahr 2006 hat die Bundesagentur für Arbeit die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres

eingestellt. Betroffen waren insbesondere die Pflegeberufe. Gerade bei ambulanten

Pflegediensten bleiben lebens- und pflegeerfahrene Umschüler oft beim Ausbildungsbetrieb,

was zur effektiven Absicherung des betrieblichen Fachkräftebedarfs beiträgt. Die Ausbildung

durch ambulante Pflegedienste brach deshalb 2006 komplett ein und reduzierte sich nahezu

auf Null. Das Konjunkturpaket II sicherte nicht zuletzt nach Vorschlag des ABVP die

Finanzierung des dritten Umschulungsjahrs wieder ab. Darauf hin erreichte die Umschulung in

der ambulanten Pflege wieder das alte Niveau. Die Finanzierung über das Konjunkturpaket II

soll jedoch zum 31.12.2010 auslaufen.

„Soweit das dritte Ausbildungsjahr für Umschüler nicht abgesichert ist, wird die Umschulungsaktivität

in der ambulanten Pflege wieder komplett zusammenbrechen“, prognostiziert Dirk Wiederhold,

Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP). „Kein

Auszubildender beginnt eine Umschulung, wenn er absehen kann, dass er das letzte Ausbildungsjahr

und den damit verbundenen Ausbildungsabschluss nicht erreichen kann.“ Der Gesetzgeber müsste

sich deshalb frühzeitig Gedanken machen, wie er den Erfolg des Konjunkturpakets II bewahren kann.

„Es handelt sich um relativ geringe Investitionen, die aber eine große Hilfe im Abbau des

Fachkräftemangels in der ambulanten Pflege darstellen. Mit wenigen Millionen Euro könnte die

Umschulung auf Jahrzehnte hinaus gestärkt werden.“, so Dirk Wiederhold weiter. Hinsichtlich des Weges des Gesetzgebers seien durchaus verschiedene Möglichkeiten denkbar. Einerseits könnte die Förderungsfähigkeit des dritten Umschulungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit restauriert werden. Alternativ müsse der Bundeshaushalt entsprechend des Ausfalls des Konjunkturpakets II Gelder in die Hand nehmen. In punkto Fachkräfteausbildung müsse grundsätzlich angestrebt werden, diese endlich von den Pflegeversicherungsbeiträgen unabhängig zu machen und, beispielsweise über eine Stiftung, nachhaltig und bedarfsgerecht abzusichern. Der ABVP fordert die Verantwortlichen der Politik auf, unverzüglich für eine Nachfolgeregelung im Jahr 2011 und damit für Planungssicherheit zu sorgen. Gegenwärtig kann von 30.000 unbesetzten Fachkraftstellen bundesweit ausgegangen werden. Davon alleine mindestens 14.000 in der ambulanten Pflege.