| Aktuelle Nachrichten 2010 [2009] [2008] [2007] | |
| 24.12.10 | ABVP: Wichtige Mitteilung |
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| 29.11.10 |
Pflegeverbände VDAB und ABVP ziehen die Notbremse – sonst keine Chance auf eine grundlegende Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen. |
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Berlin – Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABVP) haben erklärt, dass sie die Weiterarbeit an diesem für die Einrichtungen unfairen und den Verbraucher täuschenden System beenden werden. „Allen Beteiligten ist klar, dass dieses Prüfsystem keine Pflegequalität abbildet. Weder das Ergebnis der Pflege noch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen können so ermittelt werden“ stellt Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB fest. Dirk Wiederhold, Vorstandsvorsitzender des ABVP ergänzt: „Das System ist daher nicht geeignet, die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen. Leidtragende sind somit die Verbraucher, denen kein objektives Beurteilungskriterium zur Verfügung steht und auch die Pflegeeinrichtungen, deren Arbeit diskreditiert wird.“ Pflegeexperten und anerkannte Wissenschaftler kritisieren seit langem die Schwachstellen der Pflegetransparenzvereinbarungen. Ein Gutachten belegt, dass die Methodik, die zur Beurteilung der Pflegeleistung herangezogen wird, völlig ungeeignet ist. Zunehmend wird diese Auffassung auch von Sozialgerichten vertreten. Trotz dieser offensichtlichen Mängel wurden mittlerweile über 100 Mio. € Kassengelder aus der Pflegeversicherung in die Umsetzung des Prüfsystems gesteckt. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Hier werden Millionen von Versichertenbeiträgen in einem völlig ungeeigneten System versenkt“. Deshalb rufen VDAB und ABVP alle Beteiligten auf, konstruktiv an einem neuen Prüfsystem zu arbeiten - mit Transparenzkriterien, die aussagekräftig für Verbraucher und fair gegenüber Pflegeeinrichtungen sind. Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen. Der ABVP vertritt bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege. Er hat mehrere hundert Mitgliedsunternehmen, die mehrere zehntausend Menschen beschäftigen. Quelle: ABVP e.V. |
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| 08.09.10 | Hartz IV- Empfänger keine Lösung für Fachkraftmangel |
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Der ABVP weist Überlegungen der Bundeskanzlerin zurück, nach denen dem Fachkräftemangel mit Hilfe von Langzeitarbeitslosen entgegengewirkt werden könne. „Frau Merkel macht nicht deutlich, dass sie zwischen 3-jährig ausgebildeten Pflegefachkräften und Pflegekräften ohne bzw. einer anderen formalen Qualifikation zu unterscheiden weiß“, stellt Dirk Wiederhold, Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) fest. „Dieses Missverständnis besteht auch bei anderen pflegefernen Politikern. Das undifferenzierte Verquirlen von professionellen Pflegefachkräften mit self-made Pflegern schädigt im Ergebnis das Ansehen des Pflegeberufs und dem damit verbundenen Interesse bei Ausbildungswilligen.“ Es bestehe kein Mangel an Pflegehilfskräften, aber an Pflegefachkräften. Die Übernahme von Tätigkeiten der Pflegehilfskräfte unter Mindestlohnniveau durch Osteuropäer sei ein vom Fachkräftemangel zu unterscheidendes Problem. Auch der Anteil von langzeitarbeitslosen Pflegefachkräften, die noch in der Pflege einsetzbar wären, sei bedeutungslos. Insoweit gingen die politischen Vorstellungen, Hartz IV-Empfänger in der Pflege einzusetzen, ins Leere. Die Unkenntnis zeige sich im Übrigen daran, dass die Arbeitsministerin von der Leyen gleichzeitig die Finanzierung des 3. Jahres der Umschulung zu Pflegefachkräften ab 2011 gestrichen habe. „Wenn die Kanzlerin es ernst meinte, müsste sie die Finanzierung des 3. Umschulungsjahres über den 31.12.2010 fortführen lassen“, fordert Wiederhold. „Aus Furcht das 3. Umschulungsjahr nicht finanzieren zu können, werden viele Umschulungen erst gar nicht begonnen. Statt von einem nicht vorhandenen Potenzial von 2,2 Millionen Hartz IV Empfängern zu träumen, muss die Regierung erst diese Hausaufgabe zu einem sinnvollen Ende bringen.“ Der ABVP fordert die Verantwortlichen der Politik auf, unverzüglich für eine Nachfolgeregelung für das 3. Umschulungsjahr im Jahr 2011 zu sorgen. Quelle: ABVP e.V. |
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| 30.08.10 | ABVP: Wichtige Mitteilung |
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| Pflegetransparenzvereinbarungen: Keine verlässlichen Bewertungen in Aussicht Auf Grundlage des Abschlussberichts der Evaluation haben die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB der Pflege-Selbstverwaltung einen Antrag auf grundsätzliche Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen vorgelegt und um einen deutlichen Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse geworben. Die Mehrheit der Leistungserbringerverbände verweigerte gemeinsam mit den Kostenträgern in der gestrigen Plenumssitzung in Berlin die Abstimmung über diesen Antrag. Unter Protest haben daraufhin die Antrag stellenden Verbände die Sitzung verlassen. „Die von allen Vertragspartnern angestoßene Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen eröffnete die Chance für eine grundlegende Novellierung, die wir ergreifen wollten“, so VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Dies halten wir auf Basis des Abschlussberichts zur Evaluation auch für alternativlos.“ Die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB haben deshalb der Pflege-Selbstverwaltung ihre konkreten Vorstellungen zur weiteren Überarbeitung in einem Antrag vorgelegt. „Die schlichte Weigerung, über die konkreten Vorschläge überhaupt zu entscheiden, ist ein einmaliger Vorgang. Das legt den Schluss nahe, dass an einer grundlegenden Überarbeitung gar kein Interesse besteht“, so Endris Björn Heimer, ABVP-Bundesgeschäftsführer. B.A.H.-Bundesgeschäftsführer Frank Twardowsky fasst zusammen: „Fakt bleibt: Eine kurzfristige Überarbeitung, welche nicht den Einbezug der neuen Erkenntnisse erlaubt, nützt weder Einrichtungen noch Verbrauchern. Sie bildet vielmehr den Einstieg in das ständige Nachrüsten von Kriterien, das Verbrauchern und Einrichtungen keine Verlässlichkeit bietet. Die Glaubwürdigkeit der Bewertungen wird dadurch nicht gesteigert.“ Die Verbände haben ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Kontakt: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Ansprechpartnerin: Nicole Meermann, Tel.: 02054 / 95 78-15 www.vdab.de; Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) Ansprechpartner: Endris Björn Heimer, Tel.: 0511 / 515 111-0 www.abvp.de; Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H.) Ansprechpartner: Frank Twardowsky, Tel.: 030 / 369 92 45-0 www.bah-web.de | |
| 27.06.10 |
Desaströse Gesundheitspolitik - Gesundheitswesen = Krankenbetreuungssystem mit Mangelverwaltung |
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Keine der Gruppierungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen oder aus anderen Institutionen spricht aus, dass Deutschland bezogen auf die Entwicklungen und Entscheidungen dringend eine „Kosten – Nutzen –Bewertung“ der politischen Mandatsträger benötigt. Wir fordern dies für uns als Bürger und für unsere Volkswirtschaft. Als Bürgerinitiative Gesundheit e.V. fordern wir die Abkehr von ausschließlich auf Kostensenkung ausgerichteter Politik. Wir fordern die Beendigung der Discountermentalität im Gesundheitswesen. Dies hat seit dem Jahr 1976 nachweisbar nur Nachteile für Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Volkswirtschaft gebracht. Das gilt auch für die zweite immer wieder im Vordergrund der politischen Entscheidungen stehende Überlegung zu den Einnahmen und Einnahmesteigerungen. Dagegen sollten Rahmenbedingungen durch die Politik geschaffen werden, die Grundsätzliches regeln. Anschließend muss der Selbstverwaltung und den beteiligten Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, sich im ureigensten Sinne für eine Effizienzsteigerung einzusetzen. Dazu gehören u.a. die nachfolgenden Maßnahmen, Notwendigkeiten und Möglichkeiten: Präventionsmaßnahmen von der Geburt bis zum Tod in den Vordergrund zu stellen und nicht die Behandlung von Krankheiten aus Finanznot mit Mangelverwaltung; nicht den Preis in den Vordergrund zu stellen weder bei Dienstleistungen noch bei Produkten, sondern die Effizienz unter ganzheitlichen Gesichtspunkten; entsprechende Anreizsysteme für die Versicherten, Patienten, die Berufsgruppen und Institutionen geben, um miteinander nicht gegeneinander zu arbeiten, planen, behandeln, diagnostizieren, therapieren und pflegen. Die Leistung der Berufsgruppen und Institutionen muss dem jeweiligen Aufwand für den Patienten/ Pflegebedürftigen entsprechend vergütet werden. Alle Pauschalen müssen auf den Prüfstand gestellt – allerdings nicht von einseitig ausgerichteten Institutionen der gesetzlichen Krankenkassen und nicht im „Gerangel der Glieder der Selbstverwaltung“. |
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| 12.06.10 | ABVP: Der Osten ist nicht auf den Mindestlohn vorbereitet! |
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Eine Hilfskraft in der Pflege soll mindestens 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten Deutschlands pro geleisteter Arbeitsstunde verdienen. Auf die Empfehlung dieser Mindestlöhne für die rund 800.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen hat sich die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Kommission letzte Woche verständigt. Die Empfehlung sieht weiterhin eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne ab 2012 vor. Es wurde lediglich eine so genannte „Lohnuntergrenze“ für ungelernte oder gering qualifizierte Pflegekräfte angesetzt, Pflegefachkräfte und ein- oder zweijährig qualifizierte Pflegehilfskräfte wurden nicht differenziert. Zudem hat das Gefälle zwischen Ost und West eine deutlichere Ausprägung, als der vorgeschlagene Lohnabstand. „Die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege, insbesondere die von den Kostenträgern gewährten Vergütungen, werden nur in wenigen Bundesländern angemessen angepasst. Ansonsten verschlechtern sie sich seit Jahren fortschreitend.“, erläutert Dirk Wiederhold, Vorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP). „Deshalb haben wir frühzeitig darauf hingewiesen, dass Eingriffe in die Tarifautonomie nur vorgenommen werden sollten, wenn die Rahmenbedingungen zuvor geschaffen werden. Aber nichts ist geschehen. Die Politik lässt die Arbeitgeber allein. Beispielsweise lässt die Rechtsaufsicht zu, dass die Kassen einen nach 6 Jahren erlangten Schiedsspruch zur Vergütungsanpassung einfach nicht anwenden. Die Zeit ist insbesondere im Osten noch nicht reif für den Mindestlohn.“ Die jüngste Resolution des ABVP fordert bereits die bundesweite Angleichung der Pflegepreise. Es müssen die Rahmenbedingungen beseitigt werden, die eine bundesweite Annäherung der Verdienstverhältnisse systematisch und ohne Rechtfertigung verhindern. Mit dem überbetonten Schwerpunkt „Kostensenkung“ haben die Kostenträger das Ziel leistungsgerechter Vergütungen aus den Augen verloren. Besonders das niedrige Ost-Preisniveau schlägt auf das Gehaltsniveau durch. Das drückt die Löhne mehr als 1 € unter das Westniveau. Das Problem an der Mindestlohndebatte ist, dass die gesetzten Marken keine Lohnuntergrenzen darstellen. Sie sind für Hilfskräfte in vielen Regionen Durchschnittslöhne, weil die ambulante Pflege insgesamt deutlich hinter der Lohn- und Preisentwicklung im bundesdeutschen Raum zurückbleibt. „Es ist politisch gewollt, dass soziale Arbeitsplätze wenig kosten. Die gegenwärtige Situation liegt nicht an dem Geiz der Arbeitgeber.“, so Wiederhold. Wiederhold weiter: „Wir befürworten ausdrücklich eine angemessene Entlohnung der professionell Pflegenden. In Anbetracht der Aufhebung bestehender Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Mai 2011, wirkt dies außerdem Dumpinglöhnen bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte entgegen.“ Die Politik ist jedoch gut beraten, sich klar zur Refinanzierung und somit auch zur realistischen Entwicklung der Löhne in der Pflege zu positionieren. Wer Mindestlöhne beschließt, muss hierfür auch erforderliche Rahmenbedingungen schaffen. |
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Fachkräfte: ABVP fordert frühzeitige Absicherung der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres |
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Im Jahr 2006 hat die Bundesagentur für Arbeit die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres eingestellt. Betroffen waren insbesondere die Pflegeberufe. Gerade bei ambulanten Pflegediensten bleiben lebens- und pflegeerfahrene Umschüler oft beim Ausbildungsbetrieb, was zur effektiven Absicherung des betrieblichen Fachkräftebedarfs beiträgt. Die Ausbildung durch ambulante Pflegedienste brach deshalb 2006 komplett ein und reduzierte sich nahezu auf Null. Das Konjunkturpaket II sicherte nicht zuletzt nach Vorschlag des ABVP die Finanzierung des dritten Umschulungsjahrs wieder ab. Darauf hin erreichte die Umschulung in der ambulanten Pflege wieder das alte Niveau. Die Finanzierung über das Konjunkturpaket II soll jedoch zum 31.12.2010 auslaufen. „Soweit das dritte Ausbildungsjahr für Umschüler nicht abgesichert ist, wird die Umschulungsaktivität in der ambulanten Pflege wieder komplett zusammenbrechen“, prognostiziert Dirk Wiederhold, Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP). „Kein Auszubildender beginnt eine Umschulung, wenn er absehen kann, dass er das letzte Ausbildungsjahr und den damit verbundenen Ausbildungsabschluss nicht erreichen kann.“ Der Gesetzgeber müsste sich deshalb frühzeitig Gedanken machen, wie er den Erfolg des Konjunkturpakets II bewahren kann. „Es handelt sich um relativ geringe Investitionen, die aber eine große Hilfe im Abbau des Fachkräftemangels in der ambulanten Pflege darstellen. Mit wenigen Millionen Euro könnte die Umschulung auf Jahrzehnte hinaus gestärkt werden.“, so Dirk Wiederhold weiter. Hinsichtlich des Weges des Gesetzgebers seien durchaus verschiedene Möglichkeiten denkbar. Einerseits könnte die Förderungsfähigkeit des dritten Umschulungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit restauriert werden. Alternativ müsse der Bundeshaushalt entsprechend des Ausfalls des Konjunkturpakets II Gelder in die Hand nehmen. In punkto Fachkräfteausbildung müsse grundsätzlich angestrebt werden, diese endlich von den Pflegeversicherungsbeiträgen unabhängig zu machen und, beispielsweise über eine Stiftung, nachhaltig und bedarfsgerecht abzusichern. Der ABVP fordert die Verantwortlichen der Politik auf, unverzüglich für eine Nachfolgeregelung im Jahr 2011 und damit für Planungssicherheit zu sorgen. Gegenwärtig kann von 30.000 unbesetzten Fachkraftstellen bundesweit ausgegangen werden. Davon alleine mindestens 14.000 in der ambulanten Pflege. |
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